Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das BDSG schreibt im § 4 g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat: |
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Institut für Wirtschaftsforschung Halle e.V.
2. Vorstand
Dr. Jutta Günther, Prof. Dr. Oliver Holtemöller, Dr. Tankred Schuhmann
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Jan Neumann
4. Datenschutzbeauftragter
Michael Barkholz
5. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Kleine Märkerstraße 8
D-06108 Halle (Saale), Germany
6. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Das IWH wird in privater Rechtsform als eingetragener Verein geführt. Entsprechend der Satzung verfolgt das Institut ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, insbesondere wissenschaftliche Zwecke. Dazu zählt insbesondere:
- Empirische Wirtschaftsforschung, Politikberatung, Durchführung von Unternehmensbefragungen
- Durchführung von Forschungsprojekten zur Gewinnung und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen
- Information der Öffentlichkeit über Forschungsergebnisse, Bereitstellung von Wirtschaftsdaten und -informationen
- Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke
7. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
- Daten von Mitgliedern der eigenen Gremien (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Daten von Kontaktpersonen)
- Stamm- und Bewegungsdaten der Befragungsteilnehmer (Unternehmen, Verbände, öffentliche Einrichtungen)
- Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten (Personaldaten zur Personalverwaltung, -steuerung und -abrechnung)
- Lieferanten- und Kundendaten (z.B. Vertragsstamm- und abrechnungsdaten)
- Daten von Leistungsempfängern
8. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
- Öffentliche Stellen bei Vorliegen entsprechnder Rechtsvorschriften (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
- Interne Stellen, zur Erfüllung der unter 6 genannten Zweckke (z.B. Personalwesen, Finanzenbuchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Befragungen)
- Externe Auftragnehmer (z.B. für Dienst-und Werkleistungen)
9. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Sofern Daten diesen Vorschriften unterliegen, erfolgt die Löschung routinemäßig nach Ablauf dieser Fristen. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn die unter Punkt 6 genannten Zwecke entfallen.
10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.
Stand: Oktober 2007; vertretungsberechtigter Vorstand: Februar 2012