Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.

Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der preisbereinigten wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß.

Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt - preisbereinigt, verkettet - je Erwerbstätigen [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere wertsteigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen Produktionsmittel, deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen.

Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen zählen Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in immaterielle Anlagegüter (z. B. Computerprogramme und Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen sowie Grundstücksübertragungskosten für unbebauten Grund und Boden. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.

Als Private Konsumausgaben werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie zum Beispiel der Erwerb von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM), der Wert der Nutzung von Eigentümswohnungen sowie so genannte Naturalentgelte für Arbeitnehmer (z. B. Deputate). In den Privaten Konsumausgaben sind auch die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck enthalten.

Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe), sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Die „Inländische“ Nachfrage ist die Summe der Verwendungsaggregate: Privater Konsum, Staatskonsum und Bruttoanlageinvestitionen. Sie stellt somit die Inlandsverwendung ohne Vorratsveränderungen dar.

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