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Langfristige Entwicklung der Gesamtkapitalrenditen – eine empirische Panelanalyse –

Eine der grundlegenden Aussagen der ökonomischen Theorie ist die Behauptung, daß Wettbewerb keine dauerhaften über- und unterdurchschnittlichen Renditen zuläßt. Wie kann jedoch ein dauerhafter Übergewinn eines Monopolisten von einem Innovationsgewinn unterschieden werden? In welchen Märkten sollte regulierend eingegriffen werden? Das dynamische Wettbewerbskonzept betrachtet im Gegensatz zur statischen Betrachtung explizit den zeitlichen Verlauf von Gewinnen und Renditen. Ein Unternehmer kann durch neue Produkte oder neue Produktionsprozesse einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erzielen. Daraus entstehende Innovationsgewinne dienen wiederum als Anreiz für Imitatoren, sich dieser Entwicklung anzuschließen, was zu einer Verringerung der Übergewinne führt. Übergewinne stehen damit keinesfalls im Widerspruch zu einem funktionierenden Wettbewerb. Der vorliegende Beitrag untersucht auf Basis von Jahresabschlüssen deutscher Unternehmen die Entwicklung von Gesamtkapitalrenditen im zeitlichen Verlauf. Es soll untersucht werden, ob der von Schumpeter vermutete Anpassungsprozeß, der über- und unterdurchschnittliche Gewinne hin zu einem langfristigen Niveau angleicht, bestätigt werden kann und wie schnell ein derartiger Anpassungsprozeß abläuft. Für die mittleren Branchenrenditen des Produzierenden Gewerbes ist eine Konvergenz hin zu einem langfristigen Niveau festzustellen. Innerhalb dieses Prozesses werden im Mittel 40% der Abweichung vom langfristigen Niveau innerhalb eines Jahres abgeschmolzen. Bei der Betrachtung der Unternehmensrenditen konnten jedoch langfristig Unterschiede nachgewiesen werden. Für Unternehmen war die Anpassungsrate mit 50% im Vergleich zu den Branchenwerten deutlich höher. Bei der Betrachtung des Zusammenhanges zwischen der Anpassungsrate und dem langfristigen Renditeniveau auf Unternehmensebene zeigt sich, daß Unternehmen, die überdurchschnittlich starken Wettbewerbskräften ausgesetzt sind, ein höheres langfristiges Renditeniveau aufweisen als andere. Agieren Unternehmen in Märkten mit einem hohen Wettbewerbsdruck, erzielen sie keineswegs unter-, sondern vielmehr langfristig deutlich überdurchschnittlichen Renditen.

30. Mai 2006

Autoren Olaf Neubert

Außerdem in diesem Heft

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Aktuelle Trends: IWH-Konjunkturbarometer: Ostdeutsche Wirtschaft mit schwachem Start

Udo Ludwig

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 5, 2006

Abstract

Die ostdeutsche Wirtschaft ist von einem niedrigen Niveau aus in das neue Jahr gestartet. Das Schlußquartal verlief äußerst schwach, obwohl das Verarbeitende Gewerbe und selbst das Baugewerbe – sonst mitverantwortlich für Rückschläge – deutlich zulegten. Die negativen Wachstumsbeiträge kamen diesmal aus dem Dienstleistungssektor, insbesondere von Handel, Gastgewerbe und Verkehr, vor allem aber vom öffentlichen Bereich. In den ersten Monaten des neuen Jahres wurden diese Rückgänge gestoppt. Allerdings rutschte das Baugewerbe – nicht zuletzt wegen der Unbilden des verhältnismäßig lang anhaltenden Winterwetters – deutlich ins Minus. Das Verarbeitende Gewerbe zog dagegen weiter kräftig durch.

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Editorial

Udo Ludwig

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 5, 2006

Abstract

Nun hat sie der Bundestag mit großer Mehrheit doch beschlossen: die größte Steuererhöhung seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2007 sollen mit der Anhebung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer 23 Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen fließen. Die zulässige Obergrenze der Defizitquote von 3% wird damit deutlich unterboten werden. Soweit so gut?

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Fiskalische Einsparpotentiale einer Kreisstrukturreform in Sachsen-Anhalt

Simone Scharfe

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 5, 2006

Abstract

Die öffentlichen Haushalte der neuen Länder stehen angesichts der absehbaren demographischen und finanzpolitischen Entwicklungen unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Dies gilt insbesondere für Sachsen-Anhalt und hier wiederum vor allem für die Kommunen. So betrug im Jahr 2003 das kommunale (Kreise und Gemeinden) Ausgabenniveau (laufender Sachaufwand und Personalausgaben) in Sachsen-Anhalt 1 015 Euro je Einwohner und lag damit deutlich über dem der anderen ostdeutschen Bundesländer. Die Notwendigkeit von Einsparungen in diesem Bereich steht außer Frage. Dabei wird neben Einsparmöglichkeiten durch effizienten Einsatz öffentlicher Mittel auch über die Potentiale von Kreisstrukturreformen nachgedacht. Mit dem Gesetz vom 11.11.2005 wurde bereits in der letzten Legislaturperiode durch die damalige CDU/FDP-Regierung die Zusammenlegung der aktuelle 24 Kreise zu elf Neukreisen festgeschrieben. Die SPD – als damalige Oppositionspartei – unterbreitete ihrerseits einen weitergehenden Vorschlag, der die Konzentration zu fünf Kreisen vorsieht. Der hier vorliegende Beitrag beinhaltet eine Abschätzung der fiskalischen Einsparpotentiale beider Vorschläge. Hierzu wird anhand einer Benchmarkanalyse das (langfristig erreichbare) Ausgabenniveau der sachsen-anhaltischen Kreise in einem ersten Schritt im Rahmen der bestehenden Kreisstruktur ermittelt. Im Anschluß daran ergibt sich durch Gegenüberstellung mit dem erwarteten Ausgabenniveau bei einer reformierten Kreisstruktur der auf die jeweiligen Kreisstrukturreform zurückzuführende Einspareffekt. Im Ergebnis der Analyse zeigt sich, daß - der Vorschlag der SPD zur Kreisstrukturreform deutlich höhere Einspareffekte erwarten läßt als der Vorschlag der damaligen CDU/FDPRegierung, - der bereits durchgeführten unterkreislichen Verwaltungsreform eine starke Bedeutung beizumessen ist.

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IWH-Bauumfrage im April 2006

Brigitte Loose

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 5, 2006

Abstract

Das Geschäftsklima im ostdeutschen Baugewerbe hat sich laut IWH-Umfrage unter mehr als 300 Unternehmen im April weiter verbessert. Die Geschäftslage wie auch die Geschäftsaussichten haben sich nicht zuletzt witterungsbedingt gegenüber dem Jahresanfang deutlich aufgehellt. Inzwischen gehen 60% der befragten Unternehmen von einer guten oder eher guten Geschäftslage aus, bei den Aussichten bis zum Herbst trifft dies sogar für knapp 69% der Unternehmen zu. Die Urteile liegen über den Werten aus den vergangenen zehn Jahren. Auch bei Ausschaltung der Saisoneinflüsse weisen die Meldungen auf eine klare Aufwärtsbewegung des Geschäftsklimas insgesamt hin. Die Klimaverbesserung kommt zu etwa gleichen Teilen aus den Einschätzungen zur Lage und zu den Aussichten.

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Netzinvestitionen und Regulierungsandrohung: Vermeidung der Monopolbildung oder des Infrastrukturausbaus?

Christian Growitsch Niels Krap

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 5, 2006

Abstract

Im Sommer 2005 gab die Deutsche Telekom ihre Pläne für den Aufbau eines neuen Glasfasernetzes bekannt. Sie formulierte gleichzeitig die Bedingung, daß dieses Netz weder preislich noch hinsichtlich der Nutzung durch andere Anbieter (Netzzugang) reguliert werden sollte. Um die Investitionen zu ermöglichen, einigte sich die große Koalition im Koalitionsvertrag darauf, das neue Netz von der ex-ante Regulierung auszunehmen und diese Regulierungsfreiheit im Telekommunikationsgesetz zu integrieren. Es stellt sich nun die Frage, wie die Investitionen ermöglicht und gleichzeitig Wohlfahrtsverluste durch Monopolgewinne verhindert werden können. Spieltheoretisch läßt sich zeigen, daß eine Regulierungsbehörde wie die für den deutschen Telekommunikationssektor zuständige Bundesnetzagentur mit steigender Unsicherheit über die erwarteten Kosten und Erträge einer Investition eine zunehmende Toleranz gegenüber Abweichungen von einem von ihr selbst ermittelten und festgelegten Regulierungspreis signalisieren sollte. Dann führt bereits allein Androhung eines regulatorischen Eingriffs zu tolerierbaren Preisen, ohne daß eine tatsächliche Preisregulierung vorgenommen werden muß. Zukünftig sollte die Bundesnetzagentur allerdings Informationsasymmetrien reduzieren und das optimale Niveau an Toleranz vermindern, um zu einem präziseren Interventionspreis und einer effektiveren Regulierungsandrohung zu kommen. Die Wirksamkeit einer solchen Regulierungsandrohung läßt allerdings deutlich nach, wenn der Gesetzgeber den Regulierer per Gesetz von der Nutzung dieses Instrumentes ausschließt. Vor diesem Hintergrund geht der jüngst verfaßte Beschluß der Bundesregierung vom 17. Mai 2006 zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes ökonomisch in die richtige Richtung, wird aber in der tatsächlichen Rechtspraxis seine Anreizkompatibilität beweisen müssen.

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