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Modelle zur Konjunkturbereinigung und deren Auswirkungen

Seit dem Jahr 2009 enthält das deutsche Grundgesetz eine neue Schuldenregel („Schuldenbremse“), nach der die Länder ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird für Bund und Länder vom Stabilitätsrat überwacht. Um zu beurteilen, ob der Haushalt strukturell ausgeglichen ist, wird der öffentliche Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt. Dazu wird eine Konjunkturkomponente identifiziert, welche die konjunkturbedingten Mehr- oder Mindereinnahmen und -ausgaben ausweist. Die Differenz zwischen tatsächlichem Finanzierungssaldo und Konjunkturkomponente ergibt den für die Schuldenbremse maßgeblichen strukturellen Finanzierungssaldo.

31. März 2014

Autoren Oliver Holtemöller Martin Altemeyer-Bartscher Katja Drechsel Sabine Freye Götz Zeddies

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