Pension with 67? – A comment
Herbert S. Buscher
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2006
Abstract
In der Antike, so wird es überliefert, wurde der Überbringer schlechter Nachrichten nach der Übermittlung getötet. War die Nachricht, das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen, eine schlechte Nachricht? Die Antwort ist eindeutig nein. Denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bzw. die Erhöhung des Eintrittsalters ist eine richtige und notwendige Entscheidung, will doch die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch zukünftig, wenn sie in den Ruhestand wechseln, eine Rente beziehen. Es ist seit Jahren bekannt, daß die gegenwärtigen sozialen Sicherungssysteme in ihrer derzeitigen Form nicht mehr haltbar sind und deswegen dringend reformiert werden müssen. Ebenfalls liegen seit Jahren die entsprechenden Vorschläge hierfür auf den Tisch – allerdings hatte die Politik lange Zeit nicht den Mut, frühzeitig mit den notwendigen Reformen zu beginnen. Statt dessen hat sie es in der Vergangenheit unterlassen, die Bevölkerung systematisch auf die erforderlichen Veränderungen einzustimmen. Eher das Gegenteil ist der Fall. Mit den vielfältigen Programmen zur Frühverrentung wollte die Politik den Arbeitsmarkt entlasten und die Arbeitslosigkeit „senken“. Hierdurch suggerierte sie der Öffentlichkeit, daß ein früheres Rentneralter nicht nur möglich, sondern auch finanzierbar sei und den Rentenbeziehern eine „ausreichende“ Rente gezahlt werden könne.
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Current Trends: number of registered unemployed persons in Germany from EU acceding countries and candidates very low
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaft im Wandel,
No. 7,
2004
Abstract
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer in Deutschland aus den Beitrittsländern und Beitrittskandidaten ist sehr gering: Nur etwa 102 000 SV-pflichtig Beschäftigte in Westdeutschland und knapp 6 000 in Ostdeutschland kamen Mitte des Jahres 2003 aus den Beitrittsländern. Dies entsprach lediglich 0,5% der Arbeitnehmer in Westdeutschland und 0,1% in Ostdeutschland. In Westdeutschland stammten mehr als 90% dieser Beschäftigten aus Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei, in Ostdeutschland waren es 95%. Aus Bulgarien und Rumänien kamen knapp 29 000 SV-pflichtig Beschäftigte in Westdeutschland und 1 100 in Ostdeutschland. Damit hatten in Westdeutschland 0,1% und in Ostdeutschland 0,03% der Beschäftigten die Staatsangehörigkeit der Beitrittskandidaten.
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27.05.2004 • 18/2004
Zahl der registrierten Arbeitnehmer in Deutschland aus den Beitrittsländern und Beitrittskandidaten zur Europäischen Union sehr gering
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer in Deutschland aus den Beitrittsländern und Beitrittskandidaten ist sehr gering: Nur etwa 102 000 SV-pflichtig Beschäftigte in Westdeutschland und knapp 6 000 in Ostdeutschland kamen Mitte des Jahres 2003 aus den Beitrittsländern.
Current trends: reduction of standard tax allowance for commuters has serious effects on only every 6th employee
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaft im Wandel,
No. 1,
2004
Abstract
Der Abbau von Steuersubventionen im Rahmen des von Regierung und Opposition erzielten Reformkompromisses im Dezember 2003 sieht u. a. eine Senkung der Pendlerpauschale für den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von bisher 36 Cent (40 Cent ab dem zehnten Kilometer) auf generell 30 Cent pro Kilometer vor. Diese rechtliche Änderung geht fast alle Arbeitnehmer an. Die Beschäftigten werden jedoch durch die Neuregelung unterschiedlich betroffen, da die Länge des individuellen Arbeitsweges erheblich differiert.
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EU enlargement to the East: Effects on the New Länder
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2002
Abstract
In den nächsten Jahren wird voraussichtlich eine ganze Reihe von mittel- und osteuropäischen Ländern der EU beitreten. Während in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion die Vorteile einer stärkeren Marktintegration für alle beteiligten Länder betont werden, verbinden sich mit der EU-Osterweiterung in der öffentlichen Diskussion eine Reihe von Ängsten, vor allem in den neuen Bundesländern. Befürchtet wird insbesondere eine hohe Zuwanderung von Arbeitskräften, die zu einer Verdrängung heimischer Arbeitnehmer führen könnte, eine verstärkte Konkurrenz auf den Gütermärkten durch preis- und kostengünstige Anbieter aus den MOE-Ländern, und eine zunehmende Verlagerung von Produktionsstätten aus Deutschland in jene Länder. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die zu erwartenden Auswirkungen der EU-Osterweiterung für Ostdeutschland.17 Es wird argumentiert, dass die Wirtschaft der neuen Länder von negativen Effekten der Erweiterung nur in abgeschwächtem Maße betroffen sein wird: Die Handelsintegration ist weitgehend abgeschlossen, die Zuwanderung wird sich vor allem auf die Ballungszentren Westdeutschlands richten, und Direktinvestitionen sind häufig komplementär zu Investitionen im Inland, verdrängen also heimische Produktion nicht. Problematisch ist allerdings, dass man in Ostdeutschland kaum vorbereitet ist, die Chancen der Erweiterung zu nutzen.
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Inflexibility effects of the low-income limit on the labor market
Jürgen Kolb
Wirtschaft im Wandel,
No. 10,
2000
Abstract
Die Geringfügigkeitsgrenze von 630 DM pro Monat definiert den Bereich, bis zu dem Erwerbseinkommen sozialversicherungsfrei sind. Zudem machen Steuervorteile diese Jobs attraktiv. Ein Überschreiten der Schwelle ist mit erheblichen Einkommensverlusten für die Beschäftigten bzw. Kostenbelastungen der Betriebe verbunden. Um diese zu vermeiden könnten Arbeitnehmer und -geber Arbeitsverträge für ausschließlich geringfügige Beschäftigung auf die Geringfügigkeitsgrenze beschränken. Die Geringfügigkeitsgrenze würde wie eine Mauer wirken und die Flexibilität bei der Vertragsgestaltung verringern. Durch die Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 630 DM in Ostdeutschland zum 1. April 1999 lässt sich diese These empirisch testen. Dabei wird von der Überlegung ausgegangen, dass ausschließlich geringfügig Beschäftigte und deren Arbeitgeber diesen Freiraum für Arbeitsverträge mit höheren Verdiensten nutzen. Ein Vergleich der Verteilungen der Monatsverdienste geringfügig Beschäftigter von 1998 und 1999 zeigt eine deutliche Verschiebung der Löhne von 520 DM zu 630 DM. Allerdings betrifft dies nur den kleineren Teil der Beschäftigungsverhältnisse. Die Mehrheit der Arbeitsverträge schöpft nicht einmal die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze voll aus. Die Hypothese von Inflexibilitäten durch die Geringfügigkeitsgrenze wird damit zwar bestätigt, ein ernstzunehmendes Hindernis scheint sie in Ostdeutschland jedoch nur in einer eher geringen Anzahl von Fällen zu sein.
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Reform of EU structural fond: Limited progress in administrative efficiency
Gerhard Heimpold
Wirtschaft im Wandel,
No. 7,
1999
Abstract
Kritiker bemängeln an der EU-Strukturpolitik, dass sie zu zentralistisch sei und die verschiedenen Fonds zu wenig integriere. Im Ergebnis der Reform durch die Agenda 2000 hat sich jedoch kaum etwas an der extensiven Beteiligung der Kommission an der Programmierung geändert, abgesehen vom Verzicht auf die Beeinflussung der Feinplanung. Die bessere Integration der Fonds verlangt, die künstlichen administrativen Barrieren zwischen ihnen zu beseitigen und die Förderangebote projektkonkret zu bündeln.
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Abolition of joint tasks of federal and state governments
Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
1999
Abstract
In der aktuellen Diskussion über die Reform
der deutschen Finanzverfassung wird u.a. die Forderung erhoben, daß der Bund auf seine Beteiligung an den heutigen „Gemeinschaftsaufgaben von
Bund und Ländern“ zukünftig verzichten sollte. Der Artikel geht den Fragen nach, welche Vorteile die Beteiligung des Bundes an den heutigen Gemeinschaftsaufgaben mit sich bringt, und welche dieser Vorteile auch mit anderen Regelungen erreicht werden könnten. In bezug auf einen Teil der
heutigen Gemeinschaftsaufgaben gibt es durchaus plausible Argumente für eine Bundesbeteiligung; wenn diesen Argumenten ein hohes Gewicht zugebilligt werden soll, so müßte die Bundesbeteiligung für die betreffenden Aufgaben erhalten bleiben.
Für die anderen Gemeinschaftsaufgaben läßt sich die Beteiligung des Bundes an der Aufgabengestaltung und -finanzierung demgegenüber heute nicht mehr überzeugend begründen. Allerdings müßten zur Abdeckung des gesamtstaatlichen Steuerungsbedarfs im Bereich dieser Aufgaben neue Institutionen geschaffen werden, wie etwa Verfahren zur Beihilfen-Kontrolle bei der regionalen Wirtschaftsförderung oder eine Ausweitung
der originären Steuereinnahmen der Länder.
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