Evaluation of Place-based Policies
Evaluation of Place-based Policies An important part of IWH-CEP's work is the...
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Miese Luft bei bester Oper
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
No. 5,
2018
Abstract
Gleichwertige Lebensverhältnisse? Wird es in Deutschland niemals geben. Die Städte und Gemeinden sollten etwas Besseres anstreben als Gleichmacherei.
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02.10.2018 • 20/2018
Presseeinladung zum Workshop: „Regionale Ungleichheit: Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland im Fokus“ am 8. und 9. Oktober 2018 in Halle (Saale)
Ungleichheit in Deutschland: Was Wirtschaftskraft und Bevölkerungsentwicklung angeht, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West, zwischen Stadt und Land, zwischen Regionen mit alten Industrien und solchen mit vielen jungen Start-ups. Welche Konsequenzen sich aus diesen Unterschieden ergeben und wie die Politik darauf reagieren kann, diskutiert eine gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Read press release
Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Interregionale Ausgleichspolitik in Deutschland: Untersuchungen zu den Effekten ausgewählter Systeme zur Herstellung von „gleichwertigen Lebensverhältnissen“
Martin T. W. Rosenfeld, Björn Alecke, Peter Franz, Gerhard Heimpold, Heiderose Kilper, Kirsten Kunkel, Gerhard Untiedt, Sabine Zillmer
IWH-Sonderhefte,
No. 2,
2007
Abstract
Das Postulat, „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in allen Teilräumen der Bundesrepublik Deutschland herzustellen, wurde in den letzten Jahren in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion zunehmend zur Disposition gestellt. Die Kritiker des Status quo reklamieren sowohl eine geringe Effektivität der interregionalen Ausgleichspolitik für die Empfängerregionen als auch die Erwartung negativer Effekte für die wirtschaftliche Entwicklung in den Geberregionen und in der deutschen Volkswirtschaft insgesamt. Gleichwohl hat sich am Umfang und am traditionellen Instrumentarium der interregionalen Ausgleichspolitik, die dem genannten Postulat dienen soll, bislang kaum etwas verändert. Der Bund als staatlicher Oberverband sowie die wirtschafts- und finanzstarken Bundesländer werden immer noch in erheblichem Umfang in die Pflicht genommen, Unterstützung für die weniger prosperierenden Länder und Regionen zu leisten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich zunächst die Aufgabe, die grundsätzlichen Fragen nach einer wissenschaftlich fundierten Rechtfertigung der interregionalen Ausgleichspolitik sowie nach den Ursachen interregionaler Disparitäten gemäß dem gegenwärtigen Stand der Forschung zu beantworten. Nur bei Kenntnis der relevanten Kausalzusammenhänge scheint es möglich, zielgerichtete Maßnahmen zum Abbau der Disparitäten (soweit dies als erforderlich angesehen wird) zu ergreifen bzw. die Zweckmäßigkeit gegebener Maßnahmenbündel zu beurteilen. Weiterhin ist es zur Beurteilung der heutigen interregionalen Ausgleichspolitik wichtig, Transparenz über die Geber- und Nehmerregionen und die von ihnen jeweils gezahlten bzw. erhaltenen Transfers herzustellen. In diesem Zusammenhang ist es nicht nur von Bedeutung, die betreffen-den Regionen namentlich zu identifizieren, sondern sie darüber hinaus auch nach ihrem Beitrag zum volkswirtschaftlichen Wachstum bzw. nach ihrer Wachstumsdynamik zu klassifizieren: Sind es die Geber- oder aber die Nehmerregionen, die für die Gesamtentwicklung von besonde-rer Bedeutung sind? Hierauf aufbauend stellt sich sodann schließlich die Frage nach den empi-risch messbaren (positiven? negativen?) Effekten der interregionalen Ausgleichspolitik (ein-schließlich der konkret realisierten Maßnahmen) für die Geber- wie für die Nehmerregionen.
Die vorliegende Studie – ein Gemeinschaftsprodukt des IWH und der Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen (GEFRA), Münster, sowie des Leibniz-Instituts für Regionalentwicklung und Strukturplanung (IRS), Erkner bei Berlin – greift die soeben aufgeführten Fragen und Themenstellungen mit dem Ziel auf, einen Beitrag zur zukünftigen Gestaltung der interregionalen Ausgleichspolitik und damit auch zur Fortführung der Föderalismusreform in Deutschland zu leisten.
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Gleichwertige Lebensverhältnisse: Eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe neu interpretieren!
Jürgen Aring, Hans H. Blotevogel, Michael Bräuer, Rainer Danielzyk, Hans-Peter Gatzweiler, Ulf Hahne, Heinrich Mäding, Petra Ilona Schmidt, Josef Stegt, Martin T. W. Rosenfeld
Positionspapier aus der Akademie für Raumforschung und Landesplanung [ARL], Nr. 69,
2006
Abstract
In der politischen Diskussion über Wachstums- und Ausgleichspolitik werden häufig Forderungen nach einer Aufgabe des Prinzips "gleichwertiger Lebensverhältnisse" laut. In dieser Debatte wird vielfach einseitig pro und contra argumentiert. In dem Papier wird die Auffassung vertreten, daß das Prinzip zwar ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen bleiben, aber vor dem Hintergrund gewandelter Rahmenbedingungen und zunehmender regionaler Disparitäten in Deutschland neu interpretiert werden sollte. Nach Auffassung der Autoren sind Gleichwertigkeit und Diversität keine Gegensätze. Im einzelnen werden Vorschläge für eine Neujustierung der Ziele und Instrumente im Rahmen dreier wichtiger Handlungsfelder entwickelt. Für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird ein Abbau der rein kompensatorischen Transfers zugunsten aktivierender Elemente und der Förderung von Kooperationen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Regionalpolitik sollten zwar weiterhin die strukturschwachen Regionen im Vordergrund stehen, aber dort sollte es zu Schwerpunktsetzungen zugunsten leistungsfähiger Zentren der Wirtschaftstätigkeit kommen. Für die Raumordnungspolitik werden u. a. kreative und innovative Lösungen für Leistungen der regionalen und lokalen Daseinsvorsorge angeregt.
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