Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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17.08.2017 • 30/2017
Ostdeutsche Wirtschaft: Rückstand bleibt trotz kräftigem Aufschwung groß, Finanzausgleich fließt auch nach Reform vor allem in den Osten
Ostdeutschland hat vom gegenwärtigen Aufschwung in Deutschland bisher besonders deutlich profitiert. In jedem der Aufschwungsjahre 2014 bis 2016 nahm die gesamtwirtschaftliche Produktion schneller zu als in Westdeutschland; auch für das Jahr 2017 prognostiziert das IWH, dass der Zuwachs der Produktion in Ostdeutschland mit 1,8% etwas höher liegt als in Westdeutschland. „Freilich ist auch nach mehr als 25 Jahren Deutscher Einheit in jeder der ostdeutschen Regionen die Produktivität immer noch niedriger als in derjenigen westdeutschen Region mit der geringsten Produktivität“, räumt Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), ein. Der größte Teil der Zuweisungen vom Bund wird auch ab dem Jahr 2020, wenn der reformierte Länderfinanzausgleich gilt, in den Osten der Republik fließen. Die Reform des Länderfinanzausgleichs hat dabei nicht zu einer Verbesserung der wirtschaftspolitischen Anreize für die finanzschwachen Bundesländer geführt, was auch dazu beitragen könnte, dass die ökonomische Konvergenz nur schleppend verläuft.
Oliver Holtemöller
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Auf welche Frage sind zwei Billionen die Antwort?
Oliver Holtemöller,
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2014
Abstract
Alle Jahre wieder wird berechnet, was wohl die Deutsche Einheit gekostet habe. Zuletzt veröffentlichte die Welt am Sonntag, dass knapp zwei Billionen Euro an Fördergeldern von West nach Ost geflossen seien. Die Berechnung dieser Kennzahl ist wenig umstritten, die Größenordnung ist einigermaßen plausibel: Es werden Nettotransfers von West nach Ost zwischen 1991 und 2013 aufsummiert (Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich, Solidarpakt II, Fonds Deutsche Einheit, regionaler Saldo der Sozialversicherungsleistungen usw.).
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Föderalismusreform – eine historische Chance
Martin Altemeyer-Bartscher
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2014
Abstract
Mit dem Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes und des Solidarpaktes II zum Ende des Jahres 2019 ergibt sich die historische Chance, die Reibungsverluste im deutschen Finanzföderalismus zu verringern. Eine umfassende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung braucht allerdings einen gewissen zeitlichen Vorlauf, sodass entscheidende Verhandlungen wohl in den kommenden Monaten geführt werden.
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06.06.2012 • 19/2012
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2012 erhöht sich die Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2012 von 26,1 Mrd. Euro auf 34,8 Mrd. Euro. Nach den Berechnungen der Bundesregierung liegt die aus der Schuldenbremse resultierende Obergrenze für die Nettokreditaufnahme bei 50,5 Mrd. Euro. Dabei wird unterstellt, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2012 unterausgelastet ist, sodass ein Teil des Defizits konjunkturbedingt ist. Da die Schuldenbremse auf die strukturelle Verschuldung abstellt, erhöht die Annahme der Unterauslastung den Verschuldungsspielraum des Bundes. Die Wirtschaftsforschungsinstitute sind in der Gemeinschaftsdiagnose im Frühjahr 2012 hingegen von einer Normalauslastung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2012 ausgegangen. Angesichts der in der Krise auch in Deutschland gestiegenen öffentlichen Verschuldung, der eheblichen Unsicherheit über die künftige Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Schuldenkrise in einigen Ländern des Euroraums und der ohnehin auch im ursprünglichen Haushaltsansatz schon wieder abnehmenden Konsolidierungsbemühungen der Bundesregierung ist die Ausweitung der Nettokreditaufnahme kritisch zu beurteilen.
Oliver Holtemöller
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Germany on the Way to Energy Efficiency in the Housing Sector: Subsidy Programs by the Federal Government and the Länder Level
Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2011
Abstract
Als Ergänzung eines zunehmend rigider werdenden Ordnungsrechtes, welches die Mindestanforderungen festlegt, existiert auf der Ebene von Bund und Ländern ein breites Angebot von Förderprogrammen für die Sanierung energetisch relevanter Gebäudeteile. Der Bund fördert in diesem Zusammenhang energetisch hochwertige Sanierungsinvestitionen, welche über den Mindeststandard des Ordnungsrechtes hinausgehen. Während die Förderprogramme auf der Bundesebene – abgesehen von der Berücksichtigung unterschiedlicher Finanzierungsmodelle – für alle Investoren sowie für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind, bundesweit die gleichen Rahmenbedingungen anlegen, zeigen die Bundesländer eine differenziertere Ausgestaltung ihrer Förderpolitik, die spezifische Faktoren der regionalen Wohnungsmärkte berücksichtigt. Eine Analyse der Wirkung dieser Förderlandschaft auf die regionale Sanierungsaktivität wird Thema weiterer Forschungen sein.
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Investment Grants: Which Requirements Should be Fulfilled?
Mirko Titze, Lutz Schneider
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2010
Abstract
Seit dem Jahr 1969 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Förderinstrumentarium der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angewendet. Konkret werden in strukturschwachen Regionen förderwürdige Unternehmen mit Investitionszuschüssen unterstützt, die dazu dienen sollen, nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten dieser Unternehmen zu initiieren. Sichergestellt werden soll dies insbesondere mit Hilfe der Bedingung, dass das Unternehmen über den so genannten überregionalen Absatz zusätzliche Einkommensströme in der strukturschwachen Region auslöst. Mit der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahr 1990 wurde dieses Instrumentarium zu einer der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des „Aufbau Ost“. Wegen ihrer nach wie vor bestehenden besonderen strukturellen Schwächen genießen heute im Wesentlichen die Neuen Länder den Fördergebietshöchststatus bei der Gemeinschaftsaufgabe. Nach nunmehr 20 Jahren Anwendung in den Neuen Ländern wird die Zukunft dieses Förderinstrumentariums dennoch kontrovers diskutiert. Zur Debatte steht eine Abkehr vom Kriterium des überregionalen Absatzes. Die Befürworter der Abschaffung erhoffen sich davon, dass die Förderung dann einer breiteren Schicht von Unternehmen – insbesondere den kleineren und mittleren – zugutekäme. Auch wäre man weniger abhängig von der Weltkonjunktur, die im internationalen Exportgeschäft ein durchaus beachtliches Risiko darstellen kann. Alles in allem könnten dadurch die regionalen Kräfte gestärkt werden, auch in dem Sinne, dass über neue „regionale Identitäten“ der Selbstverbrauch regionaler Produkte und damit Einkommens- und Beschäftigungskreisläufe angeregt würden. Der vorliegende Beitrag arbeitet demgegenüber heraus, warum eine Abkehr von diesem Förderkriterium nicht erwogen werden sollte. Insbesondere in Regionen mit Einwohnerrückgang und alternder Bevölkerung ist der überregionale Absatz unabdingbar, um die regionale Kaufkraft zu stabilisieren und nicht zu einer ausschließlich transferabhängigen Wirtschaft zu werden. Zudem zeugt überregionaler Absatz von der Fähigkeit, im überregionalen Wettbewerb – auch im Sinne innovativer Aktivitäten – bestehen zu können. Das wohl wichtigste Argument aber dürfte in der Anbindung an überregionale Wissensströme liegen, mit denen „Lock-in“-Effekte vermieden werden können.
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Economic Effects of Investment Grants for Water and Sewerage Infrastructure – The Case of Saxony
Peter Haug
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2010
Abstract
Der Beitrag behandelt die regionalwirtschaftlichen Wachstumseffekte der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Infra) geförderten Maßnahmen der Bereiche Wasser/Abwasser für Sachsen im Zeitraum 2000 bis 2007. Eine Evaluierung dieser Maßnahmen ist im Kontext der Bewertung der Effekte kommunaler Infrastruktur sowohl aus wirtschaftspolitischer als auch aus wissenschaftlicher Sicht von Interesse. Zunächst zeigt sich mit Blick auf die theoretisch zu erwartenden direkten und indirekten Angebotseffekte der Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie auf die damit verbundenen Preiseffekte, dass diese lediglich für bestimmte Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes als Standortfaktor eine relevante Rolle spielen. Die Mittel für die Förderung der Abwasserinfrastruktur wurden in Sachsen weitgehend im Sinne des Wachstumsziels der Regionalpolitik vergeben, und zwar vor allem an Kommunen mit überdurchschnittlichem gewerblichem Abwasseraufkommen. Für den Trink- und Brauchwasserbereich ließ sich dies nicht belegen. Eine Regressionsanalyse (Schätzung der Arbeitskräftenachfrage des lokalen Verarbeitenden Gewerbes) lieferte keinen Beleg für einen Zusammenhang zwischen Beschäftigungsentwicklung im Verarbeitenden Gewerbe und der Höhe der aus GA-Mitteln geförderten Investitionen. Dies ist möglicherweise eine Folge des guten Ausbauzustandes der fraglichen Infrastruktur bereits zu Beginn der Förderperiode („ubiquitäre Infrastruktur“). Laut einer Kommunalbefragung des IWH kann das Ausbleiben von Preissenkungen für Gewerbekunden trotz
GA-Infra-Förderung ebenfalls eine mögliche Ursache für diesen Befund sein – trotz naheliegender Erklärungen (z. B. Bevölkerungsrückgang, keine Erhebung von Anschlussbeiträgen). Unter diesen Umständen ist in den meisten Fällen keine Beeinflussung von betrieblichen Stand-ortentscheidungen zu erwarten.Insgesamt wird daher keine Notwendigkeit zum weiteren Ausbau dieser Förderschwerpunkte gesehen. Insbesondere kann und sollte die GA-Infra Wasser/Abwasser nicht zum Ausgleich von Kosteneffekten des demographischen Wandels, von re-gulierungsbedingten Kosteneffekten oder der Nachfragemacht von Großbetrieben dienen.
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The German New Fiscal Rule (Schuldenbremse): Previous Agreements Question Success on the Länder Level
Kristina vanDeuverden, Sabine Freye
Wirtschaft im Wandel,
No. 9,
2010
Abstract
Zu Beginn des Jahres 2011 wird in Deutschland eine neue Regel zur Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte in Kraft treten – die Schuldenbremse. Wie bei jeder Fiskalregel setzt ihr Gelingen notwendig eine zeitnahe Beobachtung der Haushaltsentwicklung voraus, denn nur so kann Fehlentwicklungen rechtzeitig gegengesteuert werden. Die Evaluierung der öffentlichen Haushalte on Bund und Ländern wurde dem eigens geschaffenen Stabilitätsrat übertragen. Dazu wird er
auf vier Kennzahlen zurückgreifen. Überschreiten diese mehrheitlich in zwei von drei aufeinanderfolgenden Jahren die festgelegten Schwellenwerte, wird der Stabilitätsrat prüfen, ob eine Haushaltsnotlage droht. Zwar erscheinen die Kennziffern grundsätzlich geeignet, ein umfassendes Bild der Staatsfinanzen zu zeichnen, allerdings geben die gewählten Schwellenwerte Anlass, am Gelingen der Schuldenbremse zu zweifeln. Jeder der Schwellenwerte orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung aller Länderhaushalte. Aus diesem Grund müssen die Kennziffern schon extreme Werte annehmen, um als „auffällig“ ausgewiesen zu werden. Die Zielgröße der Schuldenbremse an sich ist der strukturelle Finanzierungssaldo. Dies ist der Haushaltssaldo, der sich ergeben würde, wenn die
Einnahmen und Ausgaben des Staates um konjunkturelle Einflüsse korrigiert werden. Es hätte erwartet werden können, dass diese Zielgröße eine der herangezogenen Kennziffern sein würde. Dem ist nicht so; stattdessen wird der Rat den nominalen Finanzierungssaldo verwenden – bereinigt um bestimmte finanzielle Transaktionen. Letztlich ist dies nur eine Notlösung, denn zur Schätzung des strukturellen Finanzierungssaldos gibt es mehrere Verfahren, und Bund und Länder haben sich bisher auf keine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Dies ist mehr als bedenklich. Nicht nur, dass der strukturelle Finanzierungssaldo ein wichtiges Kriterium für die Nachhaltigkeit von Finanzpolitik ist. Die Schuldenbremse
kann nicht wirklich in Kraft treten ohne die konzeptionelle Einigung auf eine Schätzmethode. Aus diesem Grund schlägt das IWH ein praktikables Verfahren vor, mit dem die strukturellen Finanzierungssalden der Länder berechnet werden können. Das vorgeschlagene Verfahren trägt dabei sowohl den wissenschaftlich-methodischen Anforderungen bei der Konjunkturbereinigung Rechnung als auch
der notwendigen Transparenz, die im politischen und administrativen Prozess unabdingbar ist. Die nach diesem Verfahren geschätzten strukturellen Finanzierungssalden signalisieren vor allem eines: die Finanzpolitik war in den Jahren 1995 bis 2009 nicht nachhaltig und die Ländergesamtheit verschuldete sich in jedem Jahr strukturell. Nach den Kennziffern des Stabilitätsrates ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Eine drohende Haushaltsnotlage wäre nur in wenigen Ländern signalisiert worden. Dies zeigt: Soll die Schuldenbremse gelingen, so besteht dringender Handlungsbedarf.
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08.09.2010 • 49/2010
Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage
Nicht erst infolge der Finanzkrise und der größten fiskalpolitischen Stimuli, die es in Deutschland je gegeben hat, steht die Finanzpolitik vor großen Herausforderungen. Seit der Vereinigung war der öffentliche Gesamthaushalt in den meisten Jahren defizitär. Von 2002 bis 2005 verletzte Deutschland das Defizitkriterium des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gleich viermal in Folge – das Ansehen der deutschen Finanzpolitik litt. Anlass zu Besorgnis gibt zudem die demographische Entwicklung; sie wird die öffentlichen Haushalte in Zukunft massiv belasten, und der Finanzpolitik bleiben noch ein bis zwei Dekaden, das Ruder herumzureißen. Die Föderalismuskommission hat daher im Frühjahr 2009 eine neue Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung von Bund und Ländern beschlossen – die Schuldenbremse. Sie wird zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft treten.
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