Mehr Ausgaben für Beamtenpensionen – deutlich höhere Versorgungs-Steuerquoten dennoch nur bei Gemeinden erwartet

Die Finanzierung der Pensionen von Beamten, Richtern und Soldaten ist bis 2080 weniger problematisch als die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie aus einer Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hervorgeht, wird sich der Anteil der Versorgungsausgaben für Beamtenpensionen an den Steuereinnahmen für Bund und Länder nicht deutlich erhöhen – vorausgesetzt, dass mit rückläufiger Bevölkerung auch die Anzahl der Beamten reduziert wird und das zahlenmäßige Verhältnis von Beamten zur Bevölkerung insgesamt nicht steigt.

Authors Oliver Holtemöller

„Die trendmäßige Entwicklung der Versorgungsempfänger ist nicht vergleichbar mit den Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung“, erläutert Studienautor Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident am IWH. In der Gesamtbevölkerung nimmt die Zahl der über 66-Jährigen laut Bevölkerungsvorausberechnungen bis Ende der 2030er Jahre deutlich zu. Auf die Pensionen für Beamten wirkt sich der demographische Wandel hingegen anders aus. „Beim Bund werden die Versorgungsempfänger in den kommenden Jahrzehnten, unabhängig von der Entwicklung der Geburtenzahlen in Deutschland, deutlich weniger“, so Holtemöller. Dies liegt daran, dass beim Bund von 2000 bis 2015 die Zahl der Beamten und Richter gesunken ist. Gründe dafür waren unter anderem die Privatisierungen der Bundespost und der Bundesbahn Mitte der 1990er Jahre, sodass in den kommenden Jahren Pensionszahlungen in diesen Bereichen zurückgehen.

Auf Landesebene verhält es sich anders. Hier gibt es ab Ende der 2050er Jahre wieder einen Anstieg der Versorgungsempfänger, wobei der konkrete Verlauf zum Beispiel von der Annahme über die Geburtenrate abhängt. Dies liegt daran, dass auf Landesebene in den vergangenen 20 Jahren kein mit der Bundesebene vergleichbarer Abbau von Beamtenstellen stattgefunden hat. Auch auf Gemeindeebene wird die Zahl der Versorgungsempfänger steigen.

Maßgeblich für die Beurteilung der aus den steigenden Beamtenpensionen resultierenden Finanzierungslasten sind nicht nur die Versorgungsausgaben, sondern auch die zu erwartenden Steuereinnahmen der jeweiligen Gebietskörperschaften. Die Versorgungs-Steuerquote geht bei Bund und Ländern bis 2050 zurück, während sie bei den Gemeinden bis Mitte der 2030er Jahre steigen dürfte. Ab dann sinkt die Versorgungs-Steuerquote auch bei den Gemeinden. Ab Mitte der 2050er Jahre hingegen steigt die Versorgungs-Steuerquote bei Ländern und Gemeinden wieder. „Die langfristige Entwicklung der Beamtenpensionen gibt bei Bund und Ländern aufgrund der Tatsache, dass die Steuereinnahmen stärker steigen dürften als die Versorgungsausgaben, insgesamt wenig Anlass zur Sorge“, erklärt Holtemöller. „Anders sieht es bei den Gemeinden aus, die in den kommenden Jahren einen merklich größeren Anteil ihrer Steuereinnahmen für Beamtenpensionen aufwenden müssen als bisher, nämlich etwa 6% statt gegenwärtig durchschnittlich 4%.“ In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die absehbaren Finanzierungsprobleme damit insgesamt deutlich gravierender als bei den Beamtenpensionen.

Für die Erhebung haben die Autoren der Studie drei Szenarien mit unterschiedlichen Geburtenraten und unterschiedlichen Annahmen über die Beamtenbesoldung bis zum Jahr 2080 durchgerechnet. Da selbst in Szenarien mit relativ hoher Geburtenrate die Einwohnerzahl Deutschlands in den kommenden Jahren sinken wird, sollte auch die Anzahl der aktiv Bediensteten zurückgehen. Dies ist die kritischste Annahme der Berechnungen. Während bei einer stabilen Beamtenquote in Relation zur Bevölkerung im Szenario mit vielen Geburten 2080 die Zahl der aktiv Bediensteten wieder das Niveau von 2019 erreicht, geht im Szenario mit niedriger Geburtenrate die Zahl der Beamten und Richter in Deutschland bis zum Jahr 2080 um 40% zurück.

Für die Projektion wurden der aktuelle Bestand der aktiv bediensteten Staatsdiener mit Pensionsanspruch sowie deren Altersstruktur und die zukünfig zu erwartenden Neueinstellungen anhand von Bevölkerungsvorausberechnungen berechnet. Zudem wurden die Heubeck-Richttafeln als Basis für die Sterblichkeits-, Invalidisierungs- und Eheschließungswahrscheinlichkeiten genutzt. Die Berechnungen beziehen auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Witwer ein. Es wurde ebenso berücksichtigt, dass Beamte statistisch eine höhere Lebenserwartung als die übrige Bevölkerung haben.

Veröffentlichungen:

Oliver Holtemöller, Götz Zeddies: Projektion der Ausgaben für die Beamtenversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2080, in: IWH, Wirtschaft im Wandel, Jg. 27 (2), 2021, 31-35.

Oliver Holtemöller, Götz Zeddies: Projektion der Ausgaben für die Beamtenversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2080. IWH Technical Report 2/2021. Halle (Saale) 2021.

Whom to contact

For Journalists

IWH list of experts

The IWH list of experts provides an overview of IWH research topics and the researchers and scientists in these areas. The relevant experts for the topics listed there can be reached for questions as usual through the IWH Press Office.

Related Publications

cover_ITR_2021-02_de.jpg

Projektion der Ausgaben für die Beamtenversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2080

Oliver Holtemöller Götz Zeddies

in: IWH Technical Reports, 2, 2021

Abstract

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Pensionäre (ehemalige Beamte, Richter und Soldaten) in Deutschland deutlich zugenommen. Damit gehen immer höhere Versorgungsausgaben einher, die Bund, Länder und Gemeinden aufbringen müssen. Der demographische Wandel könnte in Zukunft nicht nur ausgabeseitig eine Herausforderung aufgrund weiter steigender Versorgungsausgaben darstellen, sondern auch auf der Einnahmeseite, weil die Versorgungslasten von immer weniger Steuerzahlern getragen werden müssen. Im Folgenden werden mit Hilfe eines Kohorten-Komponenten-Modells die Zahl der Versorgungsempfänger und die daraus resultierenden Versorgungsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden bis zum Jahr 2080 geschätzt und die Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte abgeleitet. Es zeigt sich, dass die Versorgungsausgaben der Gebietskörperschaften zwar ansteigen, die Versorgungs-Steuerquote insgesamt allerdings relativ stabil bleibt. Da die Zahl der Versorgungsempfänger bei Ländern und Gemeinden bis zum Jahr 2080 kaum zunehmen und beim Bund sogar zurückgehen wird, stehen die Gebietskörperschaften infolge der Pensionslasten vor weitaus kleineren finanziellen Herausforderungen als die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des wachsenden Anteils der Rentenempfänger an der Gesamtbevölkerung.

read publication
Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft LogoTotal-Equality-LogoSupported by the BMWK