Aktuelle Trends: Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln – Was bedeutet das?
Aktuell wird diskutiert, die geringfügige Beschäftigung (Minijobs) stark einzuschränken.1 Es wird kritisiert, dass Minijobs zur Absenkung arbeitsrechtlicher Standards führen sowie Schwarzarbeit begünstigen und den Wettbewerb verzerren. Darum wird vorgeschlagen, die Minijobs schrittweise in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.
07. September 2026
https://doi.org/10.18717/ww9ea3-re33
Inhalt
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Erwerbstätige im Minijob-SektorSeite 2
Wird die Grenze von 603 Euro überschritten, kann in einen Midijob gewechselt werdenSeite 3
Endnoten Auf einer Seite lesenVon den derzeit insgesamt etwa 7 Millionen Erwerbstätigen im Minijob-Sektor dürften 1,2 Millionen Schüler und Studenten und 1,3 Millionen Rentner sein, für die weiterhin die bisherigen Minijobregeln gelten sollen. Für die übrigen 4,5 Millionen Beschäftigten in Nebentätigkeiten soll es zudem Ausnahmen geben, sodass schätzungsweise wohl etwa 4 Millionen Beschäftigte mit Minijobs von diesem Vorschlag betroffen wären.2
Die Minijob-Verdienstgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt ab dem 1. Januar 2026 monatlich 603 Euro bzw. 7236 Euro je Jahr. Bis zu diesem Betrag kann das Gehalt des Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, während der Arbeitgeber Pauschalabgaben leistet. Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist.
Damit liegt die maximal mögliche Arbeitszeit unter den Minijob-Bedingungen bei 43,38 Stunden je Monat bzw. 10 Stunden je Woche. Da auf diese geringe Einkommenshöhe üblicherweise noch keine Lohnsteuer anfällt, besteht der Vorteil gegenüber einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den vom Arbeitnehmer eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen. Dieser dürfte in Abhängigkeit von den tatsächlich anfallenden Krankenversicherungsbeiträgen bei voller Ausschöpfung bei etwa 130 Euro im Monat liegen.