Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms ‒ Zwischenbericht 2025
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen in Höhe von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit).
Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das dritte Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht (Brachert u.a., 2023) präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Der zweite Bericht (Brachert u.a., 2025) enthielt eine Aktualisierung und erweiterte Aussagen zu den möglichen Effekten der Maßnahmen aus dem InvKG. An diesem Punkt setzt der vorliegende Zwischenbericht 2025 an. Es gehen immer mehr Maßnahmen in die Umsetzung, wodurch der Strukturwandel an Fahrt aufnimmt. Jedoch bleibt auch für diesen Bericht zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms naheliegend ist. Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2024, also rund viereinhalb Jahre nachdem das InvKG in Kraft getreten ist.
05. November 2025
https://doi.org/10.18717/sy6dd-ns70
Inhalt
Seite 1
Das Wichtigste in Kürze: Punkte 1 bis 5Seite 2
Das Wichtigste in Kürze: Punkte 6 bis 10Seite 3
Das Wichtigste in Kürze: Punkte 11 bis 14 Auf einer Seite lesenDas Wichtigste in Kürze
(1) Die gesetzlichen Klimaschutzziele sehen vor, dass Wirtschaft und Gesellschaft ihren Ausstoß an Treibhausgasen drastisch verringern. Dabei kommt der Kohlewirtschaft eine besondere Bedeutung zu, da sie für einen großen Teil der Emissionen verantwortlich ist.
(2) Eine Beendigung der thermischen Verwertung von (Braun)Kohle zieht wirtschaftliche und gesellschaftliche Anpassungsprozesse nach sich. Im gesamtdeutschen Maßstab haben die auf (Braun)Kohle basierenden Industrien nur einen geringen Anteil an der Produktion und der Beschäftigung. Sofern die Energieversorgungssicherheit gewährleistet bleibt, sind daher vom Kohleausstieg keine substanziellen gesamtwirtschaftlichen Effekte zu erwarten.
(3) Da die Braunkohlenwirtschaft auf wenige Reviere begrenzt ist, sind die ökonomischen Kosten regional ungleich verteilt. Der Braunkohleausstieg würde für sich genommen Rückgänge der wirtschaftlichen Aktivität in den Revieren verursachen: Nach Berechnungen mit einem regionalökonomischen Modell liegt die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in den Braunkohlerevieren im Jahr 2040 0,5% bis 2,3% unter den ohne den Kohleausstieg zu erwartenden Werten.
(4) Zur Kompensation dieser negativen wirtschaftlichen Effekte erhalten die betroffenen Regionen Unterstützungsleistungen von insgesamt 41,09 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038.
(5) Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen verbindet, dass sie auch ohne einen Stopp der thermischen Verwertung der (Braun)Kohle vor enormen wirtschaftsstrukturellen Herausforderungen stehen, vor allem aufgrund der zahlenmäßig sinkenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Auf diese Bedingungen sollten die Förderinstrumente zugeschnitten sein.