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Das Wichtigste in Kürze: Punkte 1 bis 5Seite 2
Das Wichtigste in Kürze: Punkte 6 bis 10Seite 3
Das Wichtigste in Kürze: Punkte 11 bis 14 Auf einer Seite lesen(6) Das Investitionsgesetzes Kohleregionen ermöglicht den Einsatz eines ganzen Bündels an verschiedenen Maßnahmen, angefangen bei der Errichtung und Ertüchtigung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen über die Verbesserung von Verkehrsanbindungen bis zur Stärkung von regionaler (Weiter)Bildung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Maßnahmen unterliegen Entscheidungs-, Implementierungs- und Wirkungsverzögerungen. Ferner sind relevante Daten oft erst mit zeitlicher Verzögerung verfügbar. Es wird somit noch einiges an Zeit vergehen, bis sich die Effekte der Maßnahmen verlässlich statistisch nachweisen lassen.
(7) Bis zum Ende des Jahres 2024 waren 24,8 Mrd. Euro in konkreten Projekten gebunden. Das entspricht einer Quote von rund 60% des gesamten Budgets. Tatsächlich abgeflossen waren bis Jahresende 2024 Mittel im Umfang von 2,2 Mrd. Euro. Das entspricht einer Quote von etwa 5,5% des Gesamtbudgets. Der Mittelabfluss hat sich über die Zeit leicht beschleunigt.
(8) Die bislang bewilligten Mittel konzentrierten sich vor allem auf zwei Gruppen von Maßnahmen. Die erste Gruppe umfasst Projekte zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit. Hier reichen die Anteile bewilligter Mittel von 31% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers bis 43% im Rheinischen Revier. Die zweite Gruppe beinhaltet Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Kapazitäten in Forschung und Entwicklung. Hier liegen die Anteile bewilligter Mittel zwischen 33% im sachsen-anhaltinischen und 55% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Der Anteil von 22%, der im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers für den Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz Carl Thiem am Standort Cottbus anfällt, dürfte eine große Nähe zu den Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung aufweisen. In Sachsen-Anhalt ist der Anteil gebundener Mittel für die Verbesserung von Standortbedingungen für Betriebe mit 15% deutlich höher als in den anderen Regionen.
(9) Die Budgetverteilung auf Revierebene richtet sich nach den im InvKG festgelegten Revierschlüsseln. Zugleich ist das Programm nachfragegetrieben: Mittel werden dort bewilligt, wo Anträge gestellt werden. Entsprechend konzentrieren sich die bislang bewilligten Mittel stark auf wenige Kreise innerhalb der Reviere. Eine gleichmäßige Verteilung der InvKG-Mittel ist aus ökonomischer Sicht jedoch nicht sinnvoll. Fördermittel sollten vielmehr dort eingesetzt werden, wo die größte Wirkung zu erwarten ist. Auffällig ist zudem, dass auch Akteure außerhalb des Fördergebiets an Bewilligungen partizipieren. Dies steht im Einklang mit den Förderregeln, sofern hierdurch positive Effekte für die Reviere entstehen.
(10) Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt bislang eine überwiegend positive Entwicklung wichtiger ökonomischer Indikatoren in den Revieren.