Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms ‒ Zwischenbericht 2025
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen in Höhe von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit).
Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das dritte Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht (Brachert u.a., 2023) präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Der zweite Bericht (Brachert u.a., 2025) enthielt eine Aktualisierung und erweiterte Aussagen zu den möglichen Effekten der Maßnahmen aus dem InvKG. An diesem Punkt setzt der vorliegende Zwischenbericht 2025 an. Es gehen immer mehr Maßnahmen in die Umsetzung, wodurch der Strukturwandel an Fahrt aufnimmt. Jedoch bleibt auch für diesen Bericht zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms naheliegend ist. Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2024, also rund viereinhalb Jahre nachdem das InvKG in Kraft getreten ist.
05. November 2025
https://doi.org/10.18717/sy6dd-ns70
Das Wichtigste in Kürze
(1) Die gesetzlichen Klimaschutzziele sehen vor, dass Wirtschaft und Gesellschaft ihren Ausstoß an Treibhausgasen drastisch verringern. Dabei kommt der Kohlewirtschaft eine besondere Bedeutung zu, da sie für einen großen Teil der Emissionen verantwortlich ist.
(2) Eine Beendigung der thermischen Verwertung von (Braun)Kohle zieht wirtschaftliche und gesellschaftliche Anpassungsprozesse nach sich. Im gesamtdeutschen Maßstab haben die auf (Braun)Kohle basierenden Industrien nur einen geringen Anteil an der Produktion und der Beschäftigung. Sofern die Energieversorgungssicherheit gewährleistet bleibt, sind daher vom Kohleausstieg keine substanziellen gesamtwirtschaftlichen Effekte zu erwarten.
(3) Da die Braunkohlenwirtschaft auf wenige Reviere begrenzt ist, sind die ökonomischen Kosten regional ungleich verteilt. Der Braunkohleausstieg würde für sich genommen Rückgänge der wirtschaftlichen Aktivität in den Revieren verursachen: Nach Berechnungen mit einem regionalökonomischen Modell liegt die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in den Braunkohlerevieren im Jahr 2040 0,5% bis 2,3% unter den ohne den Kohleausstieg zu erwartenden Werten.
(4) Zur Kompensation dieser negativen wirtschaftlichen Effekte erhalten die betroffenen Regionen Unterstützungsleistungen von insgesamt 41,09 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038.
(5) Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen verbindet, dass sie auch ohne einen Stopp der thermischen Verwertung der (Braun)Kohle vor enormen wirtschaftsstrukturellen Herausforderungen stehen, vor allem aufgrund der zahlenmäßig sinkenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Auf diese Bedingungen sollten die Förderinstrumente zugeschnitten sein.
(6) Das Investitionsgesetzes Kohleregionen ermöglicht den Einsatz eines ganzen Bündels an verschiedenen Maßnahmen, angefangen bei der Errichtung und Ertüchtigung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen über die Verbesserung von Verkehrsanbindungen bis zur Stärkung von regionaler (Weiter)Bildung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Maßnahmen unterliegen Entscheidungs-, Implementierungs- und Wirkungsverzögerungen. Ferner sind relevante Daten oft erst mit zeitlicher Verzögerung verfügbar. Es wird somit noch einiges an Zeit vergehen, bis sich die Effekte der Maßnahmen verlässlich statistisch nachweisen lassen.
(7) Bis zum Ende des Jahres 2024 waren 24,8 Mrd. Euro in konkreten Projekten gebunden. Das entspricht einer Quote von rund 60% des gesamten Budgets. Tatsächlich abgeflossen waren bis Jahresende 2024 Mittel im Umfang von 2,2 Mrd. Euro. Das entspricht einer Quote von etwa 5,5% des Gesamtbudgets. Der Mittelabfluss hat sich über die Zeit leicht beschleunigt.
(8) Die bislang bewilligten Mittel konzentrierten sich vor allem auf zwei Gruppen von Maßnahmen. Die erste Gruppe umfasst Projekte zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit. Hier reichen die Anteile bewilligter Mittel von 31% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers bis 43% im Rheinischen Revier. Die zweite Gruppe beinhaltet Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Kapazitäten in Forschung und Entwicklung. Hier liegen die Anteile bewilligter Mittel zwischen 33% im sachsen-anhaltinischen und 55% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Der Anteil von 22%, der im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers für den Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz Carl Thiem am Standort Cottbus anfällt, dürfte eine große Nähe zu den Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung aufweisen. In Sachsen-Anhalt ist der Anteil gebundener Mittel für die Verbesserung von Standortbedingungen für Betriebe mit 15% deutlich höher als in den anderen Regionen.
(9) Die Budgetverteilung auf Revierebene richtet sich nach den im InvKG festgelegten Revierschlüsseln. Zugleich ist das Programm nachfragegetrieben: Mittel werden dort bewilligt, wo Anträge gestellt werden. Entsprechend konzentrieren sich die bislang bewilligten Mittel stark auf wenige Kreise innerhalb der Reviere. Eine gleichmäßige Verteilung der InvKG-Mittel ist aus ökonomischer Sicht jedoch nicht sinnvoll. Fördermittel sollten vielmehr dort eingesetzt werden, wo die größte Wirkung zu erwarten ist. Auffällig ist zudem, dass auch Akteure außerhalb des Fördergebiets an Bewilligungen partizipieren. Dies steht im Einklang mit den Förderregeln, sofern hierdurch positive Effekte für die Reviere entstehen.
(10) Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt bislang eine überwiegend positive Entwicklung wichtiger ökonomischer Indikatoren in den Revieren.
(11) Die drei Braunkohlereviere weisen dabei erwartungsgemäß noch deutlich höhere Treibhausgasemissionen aus als der Bundesdurchschnitt. Allerdings folgen sie seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts einem bundesweiten Trend rückläufiger Emissionen.
(12) Eine zentrale Frage beim Einsatz der InvKG-Fördermittel ist, ob sie ursächlich zur Erreichung wirtschaftspolitischer Zielgrößen beitragen. Im Fokus stehen dabei arbeitsmarktrelevante Indikatoren: die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die Arbeitslosenquote und die Anzahl offener Stellen. Für diese drei Größen zeigt sich im Beobachtungszeitraum bis Ende 2024 kein eindeutiges, dem InvKG klar zurechenbares, Wirkungsbild. Dieser Befund ist angesichts des institutionellen und konjunkturellen Umfelds plausibel: Der regional asynchrone Kohleausstieg und temporäre Reaktivierungen von Kraftwerkskapazitäten wirken gegenläufig, der Mittelabfluss aus dem InvKG war bislang begrenzt, und viele Maßnahmen entfalten ihre Effekte erst zeitverzögert. Eine belastbare Wirkungseinschätzung erfordert daher einen längeren Beobachtungszeitraum.
(13) Exemplarisch werden ausgewählte Projekte im Rheinischen Revier anhand von Fallstudien analysiert. Dabei handelt es sich um die Modellfabrik Papier und um das BioökonomieREVIER. Die Projekte befinden sich zwar in einem frühen Umsetzungsstand, einige ausgewählte wirtschaftspolitische Zielindikatoren zeigen jedoch schon eine Reaktion. Dies betrifft vor allem Arbeitsplätze, die bisher vor allem in den Gebieten Forschung und Entwicklung sowie Organisation und Öffentlichkeitsarbeit geschaffen wurden. Hinsichtlich der Administration der Förderprogramme zeigt sich, dass eine Ergänzung der Förderlinien innerhalb des InvKG sinnvoll ist.
(14) Transformation bedeutet für alle Akteure große Herausforderungen. Der Förderprozess, die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen und die tatsächlichen Wirkungen der Maßnahmen sollten weiterhin begleitend wissenschaftlich evaluiert und die Ergebnisse zeitnah und transparent veröffentlicht werden.