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Die Effizienz der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern - Eine Bilanz der Vergangenheit und Ansätze für künftige Reformen

Im Juli 1999 hat das Bundesministerium der Finanzen dem IWH den Auftrag erteilt, eine Studie unter dem Titel „Steigerung der Effizienz und Effektivität der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Ländern“ zu erstellen. Fast zehn Jahre nach der Wiedervereinigung erschien es an der Zeit, die Rolle der Arbeitsmarktpolitik im Prozess des Wiederaufbaus einer kritischen Würdigung zu unterziehen, mögliche Schwachstellen zu lokalisieren und darauf aufbauend über künftige konzeptionelle Schwerpunktsetzungen nachzudenken.

01. August 2000

Autoren Hilmar Schneider Olaf Fuchs Wolfram Kempe Jürgen Kolb Birgit Schultz Annette Bergemann Martin T. W. Rosenfeld

Angesichts des finanziellen Aufwands, der für die Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern bislang aufgewendet wurde, mag es verwundern, dass die Evaluation von entsprechenden Förderprogrammen in Deutschland noch immer in den Kinderschuhen steckt. Allein in Ostdeutschland sind seit 1990 fast 150 Mrd. DM für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verausgabt worden. Doch was hierzulande als deren Evaluation bezeichnet wird, beschränkt sich allzu oft auf die Deskription der Mittelverwendung und Berichte über Teilnehmerzahlen und Teilnehmerstruktur. Als vermeintlicher Meilenstein gelten die sogenannten Eingliederungsbilanzen, die von der Bundesanstalt für Arbeit seit nun genau einem Jahr veröffentlicht werden. Zentraler Bestandteil dieser Eingliederungsbilanzen sind Verbleibsquoten, die darüber Auskunft geben, wie hoch der Anteil von Maßnahmeteilnehmern ist, der ein halbes Jahr nach Beendigung einer Maßnahme nicht mehr arbeitslos gemeldet war. Mit Maßnahmenevaluation im eigentlichen Sinne hat all dies jedoch wenig zu tun. Abgesehen davon, dass auf der Basis von Verbleibsquoten beispielsweise auch der Rentenzugang zum arbeitsmarktpolitischen Erfolg einer Maßnahme beiträgt, geht das Konzept der Verbleibsquoten der entscheidenden Frage aus dem Weg. Die entscheidende Frage lautet, was aus den Maßnahmeteilnehmern geworden wäre, hätten sie nicht an der Maßnahme teilgenommen. Eine Verbleibsquote sagt darüber für sich genommen nichts aus. Ob eine Verbleibsquote von beispielsweise 60 % als Erfolg oder als Misserfolg zu bewerten ist, hängt davon ab, wie hoch sie gewesen wäre, wenn die Teilnehmer nicht an der Maßnahme teilgenommen hätten. 

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