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So viel kostet FremdenfeindlichkeitReint GroppSüddeutsche Zeitung, 1. September 2026
Ausgelöst durch die Häufung von Finanzkrisen zu Ende des 20. Jahrhunderts begann weltweit eine wissenschaftliche Debatte um die „richtige“ Finanzpolitik und die Effektivität von Schuldenregeln. In der deutschen Wissenschaftslandschaft drehte sich die Diskussion um die Schlagworte „Nachhaltigkeit“ und „Generationengerechtigkeit“, fand in der Politik jedoch nur verzögert Beachtung. Erst 2009 löste die sogenannte neue Schuldenbremse im Rahmen der Föderalismusreform II die seit vier Jahrzehnten geltende Staatsschuldenregel ab – ein aus finanzwirtschaftlicher Sicht historischer Vorfall. °°Warum ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt? Welche Faktoren kamen 2009 zusammen, die früher nicht gegeben waren? Sabine Freye beschäftigt sich explizit mit dem konkreten Ereignis der Reform des deutschen Staatsschuldenrechts und analysiert, ob es sich hierbei um einen institutionellen Wandel handelte. Mit ihrer interdisziplinären und tiefgreifenden Untersuchung der theoretischen Hintergründe und Zusammenhänge schließt sie eine Lücke in der bisherigen wissenschaftlichen Betrachtung der bundesdeutschen Schuldenregel.
Seit dem Jahr 2009 enthält das deutsche Grundgesetz eine neue Schuldenregel („Schuldenbremse“), nach der die Länder ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird für Bund und Länder vom Stabilitätsrat überwacht. Um zu beurteilen, ob der Haushalt strukturell ausgeglichen ist, wird der öffentliche Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt. Dazu wird eine Konjunkturkomponente identifiziert, welche die konjunkturbedingten Mehr- oder Mindereinnahmen und -ausgaben ausweist. Die Differenz zwischen tatsächlichem Finanzierungssaldo und Konjunkturkomponente ergibt den für die Schuldenbremse maßgeblichen strukturellen Finanzierungssaldo.
Grundlage der Untersuchung ist die Annahme, dass das Entwicklungspotential einer Industrie bzw. einer Region von ihrer Innovationstätigkeit abhängt. Im Speziellen werden Antworten auf folgende Fragestellungen gesucht: Lässt sich das Cluster-Konzept auf die maritime Industrie der maritimen Region Québecs übertragen? Kann dieser Sektor eine solch große Bedeutung und Wirtschaftskraft erlangen, dass er zu einem wirtschaftlichen Standbein dieser Region werden kann? Der Untersuchung liegen die Umfrageergebnisse einer regionalen Studie zugrunde, die insbesondere die Unternehmenseigenschaften, wie beispielsweise, Größe, Umsatz oder Anzahl der im Unternehmen tätigen Ingenieure, erfasste. Die Ergebnisse zeigen, dass der Großteil der Unternehmen in der untersuchten Stichprobe kleine und mittelständische Unternehmen sind, die nur wenig Innovationsaktivitäten haben. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass der untersuchte maritime Sektor nicht die geeigneten Eigenschaften aufweist um dort das Konzept eines Clusters als Regionalentwicklungsstrategie anwenden zu können.
Zu Beginn des Jahres 2011 wird in Deutschland eine neue Regel zur Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte in Kraft treten – die Schuldenbremse. Wie bei jeder Fiskalregel setzt ihr Gelingen notwendig eine zeitnahe Beobachtung der Haushaltsentwicklung voraus, denn nur so kann Fehlentwicklungen rechtzeitig gegengesteuert werden. Die Evaluierung der öffentlichen Haushalte on Bund und Ländern wurde dem eigens geschaffenen Stabilitätsrat übertragen. Dazu wird er
auf vier Kennzahlen zurückgreifen. Überschreiten diese mehrheitlich in zwei von drei aufeinanderfolgenden Jahren die festgelegten Schwellenwerte, wird der Stabilitätsrat prüfen, ob eine Haushaltsnotlage droht. Zwar erscheinen die Kennziffern grundsätzlich geeignet, ein umfassendes Bild der Staatsfinanzen zu zeichnen, allerdings geben die gewählten Schwellenwerte Anlass, am Gelingen der Schuldenbremse zu zweifeln. Jeder der Schwellenwerte orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung aller Länderhaushalte. Aus diesem Grund müssen die Kennziffern schon extreme Werte annehmen, um als „auffällig“ ausgewiesen zu werden. Die Zielgröße der Schuldenbremse an sich ist der strukturelle Finanzierungssaldo. Dies ist der Haushaltssaldo, der sich ergeben würde, wenn die
Einnahmen und Ausgaben des Staates um konjunkturelle Einflüsse korrigiert werden. Es hätte erwartet werden können, dass diese Zielgröße eine der herangezogenen Kennziffern sein würde. Dem ist nicht so; stattdessen wird der Rat den nominalen Finanzierungssaldo verwenden – bereinigt um bestimmte finanzielle Transaktionen. Letztlich ist dies nur eine Notlösung, denn zur Schätzung des strukturellen Finanzierungssaldos gibt es mehrere Verfahren, und Bund und Länder haben sich bisher auf keine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Dies ist mehr als bedenklich. Nicht nur, dass der strukturelle Finanzierungssaldo ein wichtiges Kriterium für die Nachhaltigkeit von Finanzpolitik ist. Die Schuldenbremse
kann nicht wirklich in Kraft treten ohne die konzeptionelle Einigung auf eine Schätzmethode. Aus diesem Grund schlägt das IWH ein praktikables Verfahren vor, mit dem die strukturellen Finanzierungssalden der Länder berechnet werden können. Das vorgeschlagene Verfahren trägt dabei sowohl den wissenschaftlich-methodischen Anforderungen bei der Konjunkturbereinigung Rechnung als auch
der notwendigen Transparenz, die im politischen und administrativen Prozess unabdingbar ist. Die nach diesem Verfahren geschätzten strukturellen Finanzierungssalden signalisieren vor allem eines: die Finanzpolitik war in den Jahren 1995 bis 2009 nicht nachhaltig und die Ländergesamtheit verschuldete sich in jedem Jahr strukturell. Nach den Kennziffern des Stabilitätsrates ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Eine drohende Haushaltsnotlage wäre nur in wenigen Ländern signalisiert worden. Dies zeigt: Soll die Schuldenbremse gelingen, so besteht dringender Handlungsbedarf.
Die öffentliche Verschuldung ist deutschlandweit seit den 1990er Jahren deutlich angestiegen. Besonders stark fällt der Zuwachs in den Neuen Ländern aus. Diese waren durch die Bündelung der DDR-Altschulden im Kreditabwicklungsfonds nach der Deutschen Einheit fast schuldenfrei. Heute, 20 Jahre später, weisen einzelne Neue Länder einen Schuldenstand aus, der über dem Durchschnittswert aller Bundesländer liegt. Die Hintergründe für diese Entwicklung sind komplex und teilweise auch der individuellen Situation der einzelnen Länder geschuldet. Allgemein kann die stark angestiegene Verschuldung der Neuen Flächenländer in den 1990er Jahren auf die – aus heutiger Sicht – zu optimistische Einschätzung der Angleichung der Wirtschafts- und Finanzkraft der Neuen an die Alten Länder zurückgeführt werden. Darüber hinaus waren die Neuen Flächenländer un-terschiedlich stark vom transformationsbedingten strukturellen Umbruch und den daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Marktanpassung betroffen.
In Sachsen-Anhalt, das die höchsten Verschuldungskennzahlen der Neuen Länder aufweist, führte beispielsweise der Zusammenbruch der Grundstoffindustrie zu einer überdurchschnittlich hohen regionalen Arbeitslosigkeit und zu einer massiven Abwanderung der Bevölkerung. Noch immer hat Sachsen-Anhalt bundesweit den größten negativen Wanderungssaldo. Die Verschuldung des Landes, beispielsweise gemessen am Schuldenstand je Einwohner, steigt somit allein schon durch den Bevölkerungsverlust.
Ungeachtet dieser landesspezifischen Besonderheiten des Transformationsprozesses hat um die Jahrtausendwende bei allen Neuen Ländern eine schrittweise Veränderung in der Einstellung und im Umgang mit den vorhandenen Schulden eingesetzt. Die Haushaltskonsolidierung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ihre Umsetzung wurde außerdem durch den konjunkturellen Aufschwung der Jahre 2006 und 2007 unterstützt. Gegenwärtig werden die Konsolidierungsbemühungen der Länder allerdings durch die Wirtschaftskrise auf die Probe gestellt.
Die Untersuchung der durch staatliche Aktivität ausgelösten Zahlungen – seien es Steuern und Abgaben auf der Einnahmenseite oder öffentliche Ausgaben – besitzt traditionsgemäß einen hohen Stellenwert in der empirischen Finanzwissenschaft. Ziel der vorliegenden Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle ist es, die Möglichkeiten zur Regionalisierung dieser Zahlungsströme in einem föderativen Gesamtstaat aufzuzeigen. Am Beispiel der Zahlungsströme zwischen West- und Ostdeutschland soll dabei auch auf die praktischen und theoretischen Schwierigkeiten der Regionalisierung sowie auf die letztendlich zu akzeptierenden Begrenzungen eingegangen werden.
Öffentliche Finanzströme sind zum einen Steuern und Abgaben, die die Einnahmenseite des Staates und seiner Parafisken umfassen, und zum anderen die mit diesen Mitteln getätigten Ausgaben für bestimmte Zweckbereiche. Damit ergibt sich ein Saldo, der auch als die formale Budgetinzidenz, also als Budgetwirkung, bezeichnet wird. Im Zusammenhang mit dem speziellen Untersuchungsgegenstand könnte man leicht dazu verleitet werden, die hier gewonnenen Ergebnisse als „Kosten der Einheit“ zu bezeichnen.
Im Sommer 2009 wurde von Bundestag und Bundesrat die Einführung der Schuldenbremse beschlossen. Im Rahmen der damit verbundenen Regelungen wurde zudem entschieden, den fünf am höchsten verschuldeten Bundesländern im Zeitraum von 2011 bis 2019 so genannte Konsolidierungshilfen zum Abbau ihrer strukturellen Verschuldung zu gewähren. Fragen nach der Auswahl der ‚Konsolidierungsländer‘, den verwendeten finanzwissenschaftlichen Indikatoren und deren Realitätsnähe hinsichtlich der tatsächlichen finanziellen Situation der Länderhaushalte blieben bisher allerdings unbeantwortet. Der vorliegende Beitrag setzt an diesem Punkt an und zeigt, dass die Wahl der ‚Konsolidierungsländer‘ ein politischer Kompromiss zwischen Bund und Ländern war, der zum Teil finanzwissenschaftlich gestützt werden kann. Der Vergleich einzelner finanzstatistischer Kennzahlen deutet zusätzlich darauf hin, dass die finanzpolitischen Handlungsspielräume der Länder jedoch nicht allein von der Höhe des Schuldenstandes und den daraus resultierenden Zinsverpflichtungen sondern auch von der Wirtschaftsleistung eines Landes abhängen. Die Konsolidierungshilfen sind somit eine Hilfe zum Abbau der bestehenden strukturellen Schulden, aber keine Garantie dafür, dass die Länder über das Jahr 2019 hinaus die engen Grenzen der bundesdeutschen Schuldenbremse einhalten werden können.
Die Bundesländer haben sowohl einnahmen- als aus ausgabenseitig nur eng begrenzte finanzielle Handlungsspielräume. Aus dieser Situation heraus resultierte ein seit Jahr¬zehnten zu beobachtender Anstieg der öffentlichen Schulden. Gegenwärtig steht die Verschuldung der Bundesländer aufgrund der Beschlüsse der Föderalismuskommission II vom März 2009 erneut im Mittelpunkt des Interesses. Die Schuldenbremse beinhaltet die schrittweise erfolgende Rückführung der strukturellen Defizite sowie ein strukturelles Netto-neuverschuldungsverbot der Länder ab dem Jahr 2020. Auf kurze Sicht bedeuten diese Regelungen für die Mehrzahl der Länder eine Einschränkung ihrer finanziellen Hand-lungsspielräume. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit diese Spielräume zum gegenwärti¬gen Zeitpunkt in den einzelnen Ländern bestehen. Hierfür werden die Kreditmarkt-schulden je Einwohner sowie die Zins-Steuer- und Zins-Ausgaben-Quoten der Länder betrachtet. Es zeigt sich, dass die fünf Länder, die ab dem Jahr 2010 Konsolidierungs-zahlungen zum Abbau ihrer strukturellen Defizite erhalten werden, im Jahr 2006 im Länder-vergleich zumeist die geringsten finanziellen Handlungsspielräume aus¬wiesen. Die höchsten Belastungen verzeichneten die Stadtstaaten Berlin und Bremen.
Die Neuen Länder erhalten im Rahmen der Regelungen des Solidarpakts II bis zum Jahr 2019 degressiv auslaufende Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten (SoBEZ Neue Länder). Im Jahr 2007 bildeten diese Mittel im Durchschnitt rund ein Fünftel der Gesamteinnahmen der Neuen Länder. Sie sind somit ein wichtiger Einnahmenposten der Länderhaushalte. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie sich die Neuen Länder auf das Auslaufen dieser Mittelflüsse vorbereiten.
Der degressive Rückgang der SoBEZ Neue Länder und der daraus resultierende lange Planungshorizont ermöglichen es den Neuen Ländern, frühzeitig antizipierende Maßnahmen zu ergreifen. Inwieweit diese Möglichkeit von den einzelnen Ländern genutzt wird, wurde anhand einer Analyse der Mittelfristigen Finanzplanungen und der Fortschrittsberichte zum „Aufbau Ost“ untersucht. Angesichts der fehlenden Steuerautonomie der Länder und des hohen Rechtsbindungsgrads ihrer Ausgaben bildet die Konsolidierung der Haushalte einen wichtigen Aspekt bei der Vorbereitung auf den Rückgang der SoBEZ Neue Länder. Die mit Blick auf das Auslaufen der Solidarpaktmittel II ermittelten Maßnahmen umfassen insbesondere die infrastrukturelle Schwerpunktsetzung, die Neustrukturierung der Verwaltung sowie die Bildung von Rücklagen und Reserven. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die identifizierten Maßnahmen hauptsächlich auf die Ausgabenseite konzentrieren.
Die Länder konnten konjunkturbedingt in den Jahren 2005 bis 2007 gute Konsolidierungserfolge nachweisen. Als Folge verbesserten sich auch die Nachweisquoten zur zweckentsprechenden Verwendung der erhaltenen SoBEZ Neue Länder. Aufgrund der gegenwärtigen Rezession ist allerdings zu er-warten, dass sich die Einnahmensituation der Länder im Jahr 2009 wieder verschlechtern wird. Um eine stärkere Stabilität zu erreichen, werden die Neuen Länder unter den skizzierten Bedingungen der Einnahmen- und Ausgabenseite nicht umhinkommen, die wachstumspolitischen Ziele ihrer Wirtschaftspolitik noch stärker zu schärfen.