19.12.2023 • 31/2023
IWH-Tarif-Check: Keine realen Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder
„Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreisinflation nur knapp ausgleichen.
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.
Oliver Holtemöller
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Medienecho
Medienecho Oktober 2024 IWH: Deutsche kaufen aus Angst vor Arbeitsplatzverlust weniger in: Handelsblatt.com, 07.10.2024 IWH: Ostdeutsche Wirtschaft wächst leicht in: Allgemeine…
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25.04.2023 • 11/2023
IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Jahr 2023
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am vergangenen Wochenende auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt: Im Juni 2023 erfolgt die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.240 Euro. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es dann nochmals für alle Entgeltgruppen weitere monatliche Zahlungen über 220 Euro im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Im März 2024 fällt die temporäre Sonderzahlung wieder weg, und ein Sockelbetrag über 200 Euro erhöht die Tarifentgelte. Zusätzlich gibt es dann eine reguläre Gehaltserhöhung über 5,5%. Die Gesamtlohnsteigerung soll mindestens 340 Euro monatlich betragen.
Oliver Holtemöller
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Hat die Befristung von Arbeitsverträgen einen Einfluss auf die Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen?
Eva Reinowski, Jan Sauermann
IWH Discussion Papers,
Nr. 2,
2008
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnet, wird in der Literatur argumentiert, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen und mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird anhand der Daten des Mikrozensus 2004 untersucht, welchen Einfluss befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen haben. Die empirische Analyse wird mit Hilfe eines rekursiven bivariaten Probitmodells durchgeführt. Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass geringqualifiziert Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen keinen systematischen Nachteil gegenüber unbefristet Beschäftigten beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung haben.
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Who Invests in Training if Contracts are Temporary? - Empirical Evidence for Germany Using Selection Correction
Jan Sauermann
IWH Discussion Papers,
Nr. 14,
2006
Abstract
This study deals with the effect of fixed-term contracts on work-related training. Though previous studies found a negative effect of fixed-term contracts on the participation in training, from the theoretical point of view it is not clear whether workers with fixed-term contracts receive less or more training, compared to workers with permanent contracts. In addition to the existing strand of literature, we especially distinguish between employer- and employee-financed training in order to allow for diverging investment patterns of worker and firm. Using data from the German Socio-Economic Panel (GSOEP), we estimate a bivariate probit model to control for selection effects that may arise from unobservable factors, affecting both participation in training and holding fixed-term contracts. Finding negative effects for employer-sponsored, as well as for employee-sponsored training, leads us to conclude that workers with fixed-term contracts do not compensate for lower firm investments.
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Ist der deutsche Arbeitsmarkt beweglicher geworden? - Eine Analyse anhand der Unternehmenszugehörigkeitsdauer in Westdeutschland
Hilmar Schneider, Annette Bergemann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
1998
Abstract
Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Einführung befristeter Beschäftigungsverhältnisse auf die durchschnittliche Beschäftigungsdauer. Er kommt zu dem Schluss, dass die seit 1985 erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten zum Abschluss von befristeten Verträgen nur wenig zu einer Erhöhung der Arbeitskräftemobilität beigetragen haben.
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