InvKG-Datenbank: Fördermaßnahmen im Kohleausstieg
Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) stellt die Bundesregierung bis 2038 massive Strukturhilfen bereit, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Kohleausstiegs abzufedern. Die IWH-Datenbank ermöglicht Transparenz über die Mittelverwendung. Sie dokumentiert systematisch, wie die Fördermittel budgetiert werden und in die Regionen fließen, und stellt die Daten für evidenzbasierte Forschung und für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Wie ist das InvKG aufgebaut?
Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) gliedert sich in fünf Kapitel. Die ersten beiden Kapitel ("erste Säule") regeln Finanzhilfen, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Kapitel 3 und 4 ("zweite Säule") betreffen Maßnahmen, mit denen der Bund direkt in den Fördergebieten aktiv werden kann.
Überblick über die Gesetzeslage zum InvKG
Fördergebiete
Kapitel 1-Regionen (22 Kreise):
- Rheinisches Revier (NRW)
- Lausitzer Revier (Brandenburg, Sachsen)
- Mitteldeutsches Revier (Sachsen, Sachsen-Anhalt)
Kapitel 2-Regionen (12 Kreise):
- Steinkohlekraftwerks-Standorte
- Landkreis Helmstedt
- Landkreis Altenburger Land
Struktur des InvKG
1. Säule (15,09 Mrd. €):
- Finanzhilfen an Länder
- Eigenverantwortliche Mittelvergabe
- Landesspezifische Richtlinien
2. Säule (26,0 Mrd. €):
- Direkte Bundesmaßnahmen
- STARK-Bundesprogramm
- Verkehrsprojekte
Aufteilung der Mittel auf die Regionen
Verteilung der Finanzvolumina im InvKG auf die Fördergebiete (in Mrd. Euro)
Fördergebietskulisse des InvKG innerhalb der föderalen Struktur
Themen der Förderung
Acht thematische Cluster
Um die Vielfalt der 123 Fördermaßnahmen analysierbar zu machen, wurde ein Klassifikationsschema mit acht Clustern entwickelt, das auf einschlägiger regionalökonomischer Literatur basiert:
Fünf integrierte Datenprodukte
Datenquellen: Die Rohdaten werden von den involvierten Bundes- und Landesministerien halbjährlich (1. Säule) bzw. quartalsweise (2. Säule) an das BMWE gemeldet. Die Datenprodukte basieren auf dem Stand 31. Dezember 2024 und werden regelmäßig aktualisiert.
Datenzugang
Die Datenprodukte stehen über das IWH-Forschungsdatenzentrum für Wissenschaft, Medien und interessierte Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung.
So erhalten Sie Zugang:
- Registrieren Sie sich über unser Onlineformular.
- Sie erhalten unmittelbar eine E-Mail mit Zugangslink und Passwort.
- Laden Sie die Daten von Zenodo herunter.
Die Daten werden im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts regelmäßig aktualisiert. Mit Ihrer Registrierung halten wir Sie über neue Versionen auf dem Laufenden.
Publikationen und Dokumentation
Daten der Fördermaßnahmen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)
in: IWH Technical Reports, Nr. 1, 2026
Abstract
Der vorliegende Report beschreibt fünf Datenprodukte zu den Fördermaßnahmen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG). Über dieses Programm stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2038 Fördermittel im Umfang von bis zu 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Ausstiegs aus der thermischen Verwertung von Kohle abzufedern. Das InvKG besteht aus einer breiten Palette verschiedener Programme bzw. Programmfamilien. Nach einer Einordnung in den rechtlichen Rahmen geht der Datenreport detailliert ein auf die einzelnen Schritte der Aufbereitung sowie die in den Datenprodukten enthaltenen Informationen. Da das Fördergeschehen einer hohen Dynamik unterliegt, werden die Datenprodukte fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms ‒ Zwischenbericht 2025
in: IWH Studies, Nr. 3, 2025
Abstract
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen in Höhe von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit).
Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das dritte Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht (Brachert u.a., 2023) präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Der zweite Bericht (Brachert u.a., 2025) enthielt eine Aktualisierung und erweiterte Aussagen zu den möglichen Effekten der Maßnahmen aus dem InvKG. An diesem Punkt setzt der vorliegende Zwischenbericht 2025 an. Es gehen immer mehr Maßnahmen in die Umsetzung, wodurch der Strukturwandel an Fahrt aufnimmt. Jedoch bleibt auch für diesen Bericht zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms naheliegend ist. Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2024, also rund viereinhalb Jahre nachdem das InvKG in Kraft getreten ist.
Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms ‒ Zweiter Zwischenbericht vom 31.10.2024
in: IWH Studies, Nr. 1, 2025
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das zweite Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht liegt seit Juni 2023 vor und präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Nachdem nunmehr zahlreiche Maßnahmen in die Umsetzung gehen, nimmt der Strukturwandel an Fahrt auf. Der aktuelle Bericht nimmt eine Aktualisierung vor und erweitert Aussagen zu deren möglichen Effekten. Auch für diesen Bericht bleibt zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms durchaus naheliegend ist. Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 30.06.2024, also fast vier Jahre nach Programmstart.
„Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)“ durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle – Evaluationsbericht –
in: IWH Studies, Nr. 3, 2024
Abstract
Gegenstand dieses Evaluationsberichts ist die Replikation und Erweiterung der Ergebnisse des vorhergehenden Gutachtens zur Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)
Der vorliegende Evaluationsbericht verfolgt zwei Ziele. Erstens aktualisiert er die Ergebnisse aus dem vorherigen Gutachten. Zweitens betrachtet er einige Aspekte zu den Wirkungen der GRW-Förderung vertiefend. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die GRW für die geförderten Betriebe tatsächlich einen Anreizeffekt im Sinne einer Ausweitung der Investitionstätigkeit hatte und wie sich die Effekte der Förderung unter Verwendung fortgeschrittener Produktivitätsmaße darstellt. Des Weiteren widmet sich der Evaluationsbericht einer vertiefenden Untersuchung heterogener Effekte auf sektoral disaggregierter Ebene sowie nach Betriebsgrößenklassen. Wo es möglich ist, analysiert der Bericht zudem längere Zeiträume nach dem Beginn des Förderprojekts. Schließlich widmet sich der Evaluationsbericht Fragen zur Wirtschaftlichkeit des GRW-Programms auf einzelbetrieblicher Ebene, indem er die Effekte in Beziehung setzt zur Höhe der aufgewendeten Fördermittel.
Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Endbericht zur Auftragserweiterung
in: IWH Studies, Nr. 5, 2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das vorliegende Kurzgutachten befasst sich mit der Analyse des aktuellen Standes der Maßnahmen des StStG. Ausgangspunkt für die Analysen stellt eine Auswertung der aktuellen Literatur zum Strukturwandel in den deutschen Kohlerevieren dar. Dieser Literaturüberblick zeigt, dass die Förderregionen im Geltungsbereich des StStG sehr unterschiedliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels aufweisen. Dennoch sollten die Maßnahmen in allen Regionen an den wichtigen Determinanten des Wirtschaftswachstums ansetzen, wobei sie auf die Gegebenheiten der Regionen abgestimmt sein sollten. Dabei sind vor allem Investitionen als zentraler Bestimmungsfaktor für die langfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anzusehen. Diese setzen sich aus privaten Investitionen in Sachkapital, Ausgaben für Forschung und Entwicklung mit dem Ziel des technologischen Fortschritts, Ausgaben für Bildung zur Erhöhung des Humankapitals sowie Investitionen in den öffentlichen Kapitalstock, etwa die Verkehrsinfrastruktur, zusammen. Dabei werden langfristig Bildung und Forschung und Entwicklung als wichtigste Wachstumstreiber angesehen, an denen die Förderung des Strukturwandels entsprechend ansetzen sollte. Auch sollte das Augenmerk auf die Diffusion und den Transfer von Wissen und Technologien gerichtet sein. Kritische Anmerkungen weisen in die Richtung, dass vor allem Infrastrukturprojekte Unterstützung durch StStG-Mittel erhalten, die ohnehin durchgeführt worden wären und dass die Kommunen die StStG-Mittel als Erweiterung ihrer Haushaltsspielräume betrachten.
Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023
in: IWH Studies, Nr. 6, 2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen.
Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.
Datenbedarfe für ein Monitoring des Förderprozesses der Kapitel-1-Maßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregion (InvKG). Handbuch B
in: IWH Technical Reports, Nr. 2, 2023
Abstract
Die vorliegende Expertise verfolgte das Ziel, Datenbedarfe für die Evaluierung der Kapitel-1-Maßnahmen des InvKG abzuleiten. Die Evaluierung und die daraus entstehenden Datenbedarfe müssen sich in ein theoretisches Modell der ökonomischen Literatur zur Wirkung von Politikmaßnahmen einordnen lassen. Bei den Kapitel-1-Maßnahmen handelt es sich im weitesten Sinne um Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturen. Charakteristisch für Infrastrukturen ist, dass sie durch mittlere Zeiträume der Planung und Errichtung auf der einen sowie lange Nutzungszeiträume auf der anderen Seite gekennzeichnet sind. Hinzu kommt, dass die Phasen der Planung/Errichtung und der Nutzung Aspekte von Marktmängeln berühren. In der Praxis unterliegt dieser Bereich daher einer umfassenden staatlichen Regulierung.
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