Evaluation of Place-based Policies
Evaluation of Place-based Policies An important part of IWH-CEP's work is the...
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Die Entfaltung einer Marktwirtschaft – Die ostdeutsche Wirtschaft fünf Jahre nach der Währungsunion
Rüdiger Pohl
Contribution to IWH Volume,
Festschrift für Gerhard Heimpold, IWH
2020
Abstract
Die Öffnung der Mauer am 9. November 1989, die Einführung der Deutschen Mark (DM) in der DDR zum 1. Juli 1990, die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990: Diese drei Daten markieren vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs des Sozialismus in Osteuropa eine historische Umwälzung, die nicht nur die politischen Verhältnisse in Deutschland grundlegend verändert hat, sondern auch eine neue deutsche Volkswirtschaft hervorbringen sollte. Das marktwirtschaftliche System, in dessen Ordnungsrahmen der Westen des Landes zu Wohlstand gekommen ist, würde nun – so waren die Erwartungen – auch im Osten des Landes eine dynamische Wirtschaftsentwicklung einleiten und die Mangel des sozialistischen Systems der DDR vergessen machen. Die Erwartungen waren hoch, ja euphorisch. Durch die Aufhebung aller Einfuhrbeschränkungen und die Ausstattung der DDR-Bürger mit konvertibler DM wurden lange aufgestaute Konsumwünsche rasch erfüllbar. Weil nicht mehr wie zuvor chronische Materialengpässe immer wieder Produktionsstillstand verursachen würden, konnte ein sprunghafter Effizienzzuwachs in der Produktion erwartet werden. Das Unternehmertum, in der DDR systematisch eingeengt und bis zur volkswirtschaftlichen Bedeutungslosigkeit reduziert, würde sich entfalten und für Arbeitsplätze und steigende Einkommen sorgen. Angesichts des Nachholbedarfs an Modernisierung im Maschinenpark und in der Infrastruktur versprachen Investitionen im Osten eine hohe Rentabilität; das musste einen reichlichen Zustrom auswärtigen Kapitals auslösen. Zwar würde der Übergang vom Sozialismus zur Marktwirtschaft auch Lasten verursachen, aber nach verbreiteter Auffassung war nur eine „Anschubfinanzierung“ als finanzielle Unterstützung für den Osten durch den Westen nötig. Skeptische Stimmen, die in Ostdeutschland keine signifikanten Standortvorteile entdecken konnten und deswegen einen schmerzhaften Transformationsprozess erwarteten, gab es auch, doch wollte ihnen kaum jemand Gehör schenken. Zu sehr waren die Hoffnungen auf wirtschaftlichen Wohlstand ausgerichtet; die Befreiung von jahrzehntelanger staatlicher Bevormundung und Einschränkung stärkte die Einschätzung, dass das Erhoffte mit entsprechender Anstrengung auch erreichbar ist. Der „Aufholprozess“ – der Abbau des Einkommensrückstandes gegenüber Westdeutschland – schien nur eine Angelegenheit von wenigen Jahren zu sein.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
2009
Abstract
Hat der Staat mit dem „Enteignungsgesetz“ den Rubikon überschritten? „Alea iacta est“, die Würfel sind geworfen – noch nicht gefallen, man kann noch zurück. Aber auch Cäsar kehrte nicht um, er stellte die Systemfrage! Es gab frühzeitig eine Vielzahl ordnungsökonomisch verträglicher Vorschläge, beispielsweise einer „chirurgischen Abspaltung mit strategischer Insolvenz“ aus dem IWH, wie das Problem Hypo Real Estate (HRE) bewältigt werden könnte, die auch in Berlin weiterentwickelt wurden. Aber die drastische Sicht der Dinge hat sich durchgesetzt. Wichtigste gegenwärtige Aufgabe wird es sein, künftige Übertreibungen beim Eingriff in die Marktkräfte – der Staat kann und darf alles – einzudämmen. Denn die Herausforderungen werden noch wachsen: Bleibt die bisherige Geldpolitik weitgehend unwirksam, dann wird sich die Frage nach dem Einsatz unkonventioneller Instrumente stellen, die im angelsächsischen Bereich bereits genutzt werden. Falls Staaten in Schieflage gerieten, müssten Summen bewegt werden, die ein Mehrfaches der Anstrengung zur Rettung der HRE betragen.
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
No. 6,
2007
Abstract
Nach ersten großen Aufholschritten stagniert seit etwa zehn Jahren der wirtschaftliche Aufholprozeß Ostdeutschlands. Der Produktivitätsabstand von rund einem Drittel gegenüber Westdeutschland schließt sich trotz erheblichen Fördermitteleinsatzes nicht. Benötigen wir nach der ersten großen Anstrengung im Einigungsprozeß einen zweiten, aber anders strukturierten Kraftakt, um die Angleichung zu beschleunigen? Licht und Schatten liegen nahe beieinander. Die Produktivität wuchs durch hohe Investitionen erheblich, beispielsweise in der Chemie, dem Fahrzeugbau, der Mikroelektronik oder der Solar- und Umwelttechnik. Aber flächendeckend wurde diese Entwicklung nicht wirksam: So öffnet sich bei haushaltsbezogenen Dienstleistungen angesichts fehlender Nachfrage die Produktivitätsschere. Manchen Regionen mit hohem Rentneranteil, bisher infolge der hohen Altersbezüge aus dem Einigungsprozeß stabilisiert, wird durch nunmehr brüchigere Versicherungsbiographien Kaufkraft entzogen, was die private Nachfrage dort einbrechen läßt.
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