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In regelmäßigen Abständen prägt in Deutschland eine Diskussion über Einkommensteuerentlastungen die politische Agenda
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Quantifizierung der Einnahmefluktuationen bei der deutschen Einkommensteuer
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Quantifizierung der Einnahmefluktuationen bei der deutschen Einkommensteuer

Im Folgenden werden die Einnahmeschwankungen bei der Lohnsteuer in drei Komponenten zerlegt: erstens in Einnahmesteigerungen, die durch die kalte Progression verursacht werden, zweitens in steuerreformbedingte Einnahmeveränderungen (darunter auch die Reformen zur Korrektur der kalten Progression) und drittens in konjunkturbedingte Einnahmeschwankungen.

1) Einnahmesteigerungen bei der Lohnsteuer infolge kalter Progression

Zur Berechnung der inflationsbedingten Zuwächse beim Lohnsteueraufkommen wird u. a. die Steueraufkommenselastizität ϵRWt verwendet. Diese gibt den prozentualen Zuwachs des Lohnsteueraufkommens bei einer Steigerung der Pro-Kopf-Einkommen um 1% an. Unter der Annahme, dass die Löhne im Ausmaß der Inflation steigen, die Reallöhne also konstant bleiben, ergibt sich in Periode t bei einem progressiven Steuertarif ohne Indexierung das nominale Lohnsteueraufkommen Rtprog=R(t-1)pt ϵRWt, wobei ∆pt die Steigerung des Preisniveaus und R(t-1) das Steueraufkommen in der Vorperiode darstellt. Ein indexierter Tarif, bei dem in jedem Jahr die Tarifeckwerte im Rahmen der Inflationsrate nach rechts verschoben werden, würde sicherstellen, dass sich die Steuerlast nicht verschärft, die Steueraufkommenselastizität also den Wert eins annimmt. Das nominale Lohnsteueraufkommen wäre dann Rtindex=R(t-1)pt. Die Mehreinnahmen aus der kalten Progression ergeben sich aus der Differenz von Rtprog und Rtindex, die dann noch um die Veränderung der Zahl der Beschäftigten korrigiert wird. Die Mehreinnahmen aus der kalten Progression im Zeitraum von 1996 bis 2016 sind in Abbildung 1 dargestellt.

2) Steuerreformbedingte Einnahmeveränderungen bei der Lohnsteuer

Zur Quantifizierung der steuerreformbedingten Einnahmeveränderungen werden alle Einnahmeveränderungen (jeweils gegenüber dem Vorjahr) von 1996 bis 2016 ausgewiesen, die auf eine Veränderung des Steuerrechts zurückzuführen sind (vgl. Abbildung 1). Es wird deutlich, dass es in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre insgesamt drei Phasen mit größeren Entlastungen bei der Lohnsteuer gab, nämlich in den Jahren 2000 und 2001, zwischen 2003 und 2005 sowie, als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise, in den Jahren 2009 und 2010.

3) Konjunkturbedingte Einnahmeschwankungen bei der Lohnsteuer

Die durch den Konjunkturzyklus bedingten Einnahmeschwankungen werden mit Hilfe des EU-Konjunkturbereinigungsverfahrens berechnet. Dabei wird auf Basis des Auslastungsgrads der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten der konjunkturelle Effekt auf die Lohnsteuereinnahmen berechnet. In Abbildung 2 werden die konjunkturbedingten Einnahmeschwankungen nach dem EU-Verfahren abgebildet und mit dem Saldo aus den Komponenten 1 und 2 verglichen. Es zeigt sich, dass die kalte Progression und die nachgelagerten Steuerentlastungen spürbare Schwankungen bei den Lohnsteuereinnahmen verursachen, deren Dimension mit den konjunkturbedingten Einnahmeveränderungen vergleichbar ist. Letztere sind im Rahmen der Schuldenbremse zulässig, sofern konjunkturbedingte Mindereinnahmen über den Konjunkturzyklus hinweg durch entsprechende Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Dagegen verändern Mehreinnahmen durch die kalte Progression ebenso wie Mindereinnahmen infolge von Steuertarifreformen den für die Schuldenbremse relevanten strukturellen Finanzierungssaldo.

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