Does Extended Unemployment Benefit Duration Ameliorate the Negative Employment Effects of Job Loss?
Daniel Fackler, Jens Stegmaier, Eva Weigt
Labour Economics,
2019
Abstract
We study the effect of job displacement due to bankruptcies on earnings and employment prospects of displaced workers and analyse whether extended potential unemployment benefit duration (PBD) ameliorates the negative consequences of job loss. Using German administrative linked employer-employee data, we find that job loss has long-lasting negative effects on earnings and employment. Displaced workers also more often end up in irregular employment relationships (part-time, marginal part-time employment, and temporary agency work) than their non-displaced counterparts. Applying a regression discontinuity approach that exploits a three months PBD extension at the age threshold of 50 we find hardly any effects of longer PBD on labour market outcomes of displaced workers.
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15.03.2017 • 13/2017
Konjunktur aktuell: Beschäftigungsboom in Deutschland – aber gesamtwirtschaftlich keine Überhitzung
Die deutsche Wirtschaft ist in recht guter Verfassung. So hält der Beschäftigungsaufbau an, und der private Konsum legt aufgrund steigender Realeinkommen robust zu. Die Ausrüstungsinvestitionen werden allerdings weiterhin nur verhalten ausgeweitet. Insgesamt expandiert die Nachfrage in etwa so schnell wie das Produktionspotenzial, und die Auslastung ist normal. „Im Jahr 2017 dürfte die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts mit 1,3% nicht aufgrund einer schwächeren Konjunktur, sondern vor allem wegen einer geringeren Anzahl an Arbeitstagen niedriger als im Vorjahr ausfallen“, prognostiziert Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Oliver Holtemöller
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Kurzarbeit: Wichtige Stütze des Arbeitsmarktes in der Krise, aber keine Dauerlösung
Hans-Ulrich Brautzsch, Karl Henner Will
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2010
Abstract
Kurzarbeit hat sich als ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument bei der Bewältigung der Folgen der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit
erwiesen. Dazu haben in erster Linie zeitlich befristete Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld beigetragen, die diesen „Klassiker“ unter den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für die Unternehmen wieder deutlich attraktiver gemacht haben. Die Zahl der Kurzarbeiter erreichte im Mai des Jahres 2009 mit über 1,5 Millionen Personen einen Stand, der seit dem Jahr 1991 nicht mehr erreicht worden war. Bezogen auf 100 Arbeitslose standen 45 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Nur Mitte der 1970er Jahre und im Jahr 1991 wurde eine – bezogen auf die registrierten Arbeitslosen – höhere Entlastung durch Kurzarbeit erreicht. Die Zahl der Kurzarbeiter geht derzeit sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland zurück. Bemerkenswert ist die Zunahme der Dauer von Kurzarbeit. Mittlerweile werden schon 43% der Konjunkturkurzarbeiter seit über einem Jahr durch dieses Instrument gestützt. Die Gefahr einer Verstetigung von „Langzeitkurzarbeit“ nimmt zu, wenn die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld – wie zuletzt im November 2009 – weiter verlängert wird. Dadurch wird die Intention, mit Kurzarbeit einem temporären Arbeitsausfall zu begegnen, konterkariert. Generell ist zu bedenken, dass auch bei Kurzarbeit die Gefahr von Mitnahmeeffekten besteht. Vor dem Hintergrund einer deutlichen Aufhellung der Lage auf dem Arbeitsmarkt sollten nunmehr die großzügigen Regelungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld schrittweise zurückgenommen werden.
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Umsetzung des Hartz IV-Urteils zu weitergehenden Reformen nutzen
Joachim Wilde
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2008
Abstract
Ein wesentliches Ziel der Hartz IV-Reform bestand in der Gewährleistung der Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II „aus einer Hand“. Hierzu sah das Gesetz die Bildung von Arbeitsgemeischaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen vor. Im Dezember 2007 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass der entsprechende Paragraph nicht verfassungskonform ist. Es ist deshalb eine Neuregelung erforderlich, um zu einer mit der Verfassung übereinstimmenden Zusammenarbeit zu kommen.
Erste Skizzen für eine Reform der Behördenstruktur wurden vorgelegt und werden in diesem Artikel ausgewertet. Dabei zeigt sich jedoch, dass sich diese Vorschläge darauf beschränken, die entstandenen juristischen Probleme zu lösen. Inzwischen zeichnet sich sogar ab, dass bei der Behördenstruktur alles beim Alten bleiben und stattdessen die Verfassung geändert werden soll. Weitergehende Reformansätze werden nicht verfolgt, obwohl die Empfängerzahlen nach wie vor hoch sind und die gesellschaftliche Akzeptanz nur begrenzt gegeben ist.
Im Artikel wird deshalb ein anreizethisches Konzept vorgestellt, bei dem durch die Zuweisung moralischer Güter wie „Fairness“ und „offene Zuwendung zum Gegenüber“ an die ALG II-Empfänger Anreize zur Überwindung der Abhängigkeit von den Transfers geschaffen werden. Wesentlich ist dabei eine verlässliche Zuweisung dieser Güter ohne strategische Abwägung im Einzelfall. Ein erster empirischer Befund deutet die praktische Relevanz des Konzepts an. Es sollten daher Modellversuche durchgeführt werden, die eine systematische Evaluierung erlauben. Als positiver Nebeneffekt des neuen Konzepts ist eine Erhöhung der Akzeptanz des Systems zu erwarten.
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Aktuelle Trends: Hartz IV: Abbau von Fehlanreizen bei unter 25jährigen zeigt Wirkung
Joachim Wilde, Gabriele Hardt
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 7,
2007
Abstract
Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) stiegen die Empfängerzahlen stärker als erwartet an. Gab es zum Zeitpunkt der Einführung im Januar 2005 noch 4,5 Millionen Leistungsbezieher, waren es im Januar 2006 5,3 Millionen und zum bisherigen Höhepunkt im April 2006 5,5 Millionen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. So ist beispielsweise ein deutlicher Rückgang des Anteils derjenigen zu vermuten, die einen vorhandenen Leistungsanspruch nicht geltend gemacht haben (bei der Sozialhilfe schätzungsweise rund 45% der Haushalte).
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Institutionelle Regelungen der sozialen Grundsicherung: Fortschritte und ungelöste Probleme durch Hartz IV
Joachim Wilde
Institutionen und Arbeitsmarkt: Messkonzepte, Wirkungszusammenhänge und internationaler Vergleich,
2006
Abstract
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld II im Rahmen der Hartz IV Reform war mit der Erwartung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte verbunden. Stattdessen sind jedoch Mehrausgaben zu verzeichnen, so dass die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung möglicherweise noch nicht adäquat ist. Der Artikel vergleicht zunächst die institutionellen Regelungen für das Arbeitslosengeld II mit denen der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Anschließend wird analysiert, inwieweit institutionelle Veränderungen oder das Unterlassen derselben den Anstieg der Empfängerzahlen begünstigt haben. Als Bewertungsmaßstab dienen dabei insbesondere die Ergebnisse empirischer Studien für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Dabei zeigt sich, dass die Reform nur partiell zu einer Verbesserung von Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen beiträgt. Von Teilen der Reform bzw. deren Umsetzung gehen hingegen negative Effekte aus.
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Hartz IV: zu wenig aus der Sozialhilfe gelernt
Joachim Wilde
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
Die Hartz IV-Reform beinhaltet wesentliche Verbesserungen im System der sozialen Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Deshalb war mit der Reform die Erwartung verbunden, daß Empfängerzahlen und Ausgaben zurückgehen würden. Statt dessen kam es jedoch zu einem Anstieg. Folglich ist zu vermuten, daß die Reform Mängel aufweist und Probleme, die für die bisherige Sozialhilfe für Erwerbsfähige nachgewiesen wurden, nicht adäquat gelöst hat. Um diese Vermutung zu überprüfen, wird zunächst das Arbeitslosengeld II systematisch mit der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige verglichen. Neben positiv zu bewertenden Veränderungen kann die Streichung des Unterhaltsrückgriffs auf die Eltern erwachsener Kinder ebenso zu einem Anstieg der Empfängerzahlen beigetragen haben wie die Anhebung der allgemeinen Vermögensfreibeträge, die nicht für die Altersvorsorge bestimmt sind. Schließlich beinhaltet die Umsetzung der Reform den Verzicht auf eine ganzheitliche Betreuung der Betroffenen, von dem ebenfalls negative Effekte auf die Empfängerzahlen ausgehen. In einem zweiten Schritt werden Faktoren identifiziert, die sich in der Vergangenheit als statistisch signifikant für die Überwindung des Sozialhilfebezugs erwiesen haben. Dabei zeigt sich u. a., daß die Diskussion geeigneter Ausstiegsanreize für die Betroffenen nicht auf finanzielle Aspekte beschränkt werden sollte. Vielmehr ist auch der Ausgestaltung der Beziehung zwischen Behördenmitarbeitern und den ALG II Empfängern größere Beachtung zu schenken. In diesem Punkt führt die Umsetzung der Reform zu einer Verschlechterung. Außerdem zeigen die empirischen Resultate, daß von einer isolierten Anwendung der 1-Euro-Jobs keine positiven Effekte für die Überwindung des ALG II Bezugs zu erwarten sind.
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Editorial
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2005
Abstract
Nun wurde sie doch übertroffen, die magische 5-Millionen Grenze der registrierten Arbeitslosen. Wie zu erwarten, löste die Veröffentlichung der Zahlen zum Teil lebhafte Reaktionen aus, zum Teil auch Reaktionen, die mehr als nur verfehlt waren. Betrachtet man die neuen Zahlen mit der gebotenen Distanz, dann beinhalten sie nichts, was nicht schon vorher bekannt war oder hätte bekannt sein können. Seit Mitte des letzten Jahres bestand zumindest die ernsthafte Einschätzung, dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld-II die 5-Millionen Grenze überschritten werden kann.
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Hartz IV: 1-Euro-Jobs setzen falsche Anreize
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2004
Abstract
Der Beitrag untersucht die Wirkungen von Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose, die ab 2005 Arbeitslosengeld-II beziehen. Neben regulären Verdiensten werden weiterhin die Mehraufwandsentschädigungen betrachtet. Hierbei zeigt sich, dass aus rein finanzieller Sicht die sogenannten 1-Euro-Jobs attraktiver sein können als Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt. Ein weiterer Aspekt befasst sich mit dem Vergleich von Arbeitslosengeld-II und den Hinzuverdienstmöglichkeiten mit Einkommen, das relativ niedrig ausfällt. Mit den Hinzuverdienstmöglichkeiten kann es sein, dass das Einkommen eines Arbeitslosen höher ausfällt als das Einkommen bei einer Vollzeitbeschäftigung, so dass hier negative Anreize für Niedrigeinkommensbezieher entstehen können.
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Arbeitslosengeld II und das kommunale Optionsgesetz
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2004
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes, wobei hier auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe abgestellte wird (Hartz-IV). Im Rahmen dieser Zusammenlegung müssen die Kommunen und die Regionalagenturen Arbeitsgemeinschaften bilden, um die Betreuung der Arbeitslosen zu gewährleisten. Sollte seitens einer Kommune oder eines Kreises kein Interesse an einer Arbeitsgemeinschaft bestehen, dann hat sie ein Optionsrecht, die mit der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen, die ALG-II-Geld empfangen, in Eigenverantwortung durchzuführen. Der Beitrag diskutiert die Vor- und Nachteile, die mit der Ausübung der Option verbunden sein können.
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