Streit um den Kombilohn - Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten - ein Kommentar
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 13. August ein Konzept zur Einführung eines Kombilohns für Arbeitslosenhilfeempfänger vorgelegt. Dies ist nach dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der zweite Versuch, Arbeit im Niedriglohnbereich attraktiver zu machen. Beide Vorschläge sind in erster Linie darauf ausgerichtet, die sogenannte Arbeitslosigkeitsfalle zu verringern. Die Aufnahme auch niedrig entlohnter Beschäftigung soll finanziell attraktiver gestaltet werden. Unter den jetzigen Bedingungen lohnt sich Erwerbsarbeit für Arbeitslosenhilfe- und/oder Sozialhilfeempfänger kaum, da der überwiegende Anteil des Arbeitsentgeltes auf die Transferleistung angerechnet wird.