Verdrängungseffekte und Wettbewerbsverzerrungen durch Beschäftigungsprogramme am Beispiel des Garten- und Landschaftsbaus in Ostdeutschland
Staatliche Beschäftigungsprogramme stehen grundsätzlich im Konflikt mit ordnungspolitischen Zielen. Verdrängungseffekte für den privatwirtschaftlichen Bereich sind unausweichlich, wenn Arbeitsplätze unter staatlicher Obhut gefördert werden sollen. Doch selbst wenn man die Absicht akzeptiert, einen bestimmten Personenkreis durch beschäftigungsfördernde Maßnahmen gezielt zu unterstützen, dann bleibt immer noch zu klären, wie sich ein wirtschaftlicher Einsatz der damit verbundenen Zusatzkosten erreichen läßt. Die Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes sehen dazu vor, die Durchführung beschäftigungsfördernder Maßnahmen im Regelfall auf der Basis einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Die Auftragnehmer verpflichten sich dabei zur Einhaltung bestimmter beschäftigungspolitischer Auflagen. In der Praxis dominiert dagegen eine Durchführung der Maßnahmen in der Regie der Träger.