19.09.2019 • 19/2019
Spätfolgen der Treuhand: Preisgekrönter US-Ökonom startet Forschungsprojekt am IWH
Es ist eine der wichtigsten Auszeichnungen des deutschen Wissenschaftsbetriebs: Der mit 1,5 Millionen Euro dotierte Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis geht in diesem Jahr an den Volkswirt Ufuk Akcigit von der Universität Chicago. Am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) will Akcigit mit innovativen Methoden untersuchen, warum die Wirtschaft in Ostdeutschland bis heute hinter der westdeutschen zurückbleibt – und welche Rolle die Treuhandanstalt dabei spielt.
Reint E. Gropp
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09.07.2019 • 17/2019
IWH mit „sehr gut“ bewertet und zur Weiterförderung empfohlen
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) erzielt seit Jahren bemerkenswerte Leistungen in Forschung und Politikberatung und soll deshalb auch in Zukunft von Bund und Ländern gefördert werden. Zu diesem Ergebnis ist der Senat der Leibniz-Gemeinschaft in seiner heutigen Sitzung gekommen. Zum Abschluss der Evaluierung bekam das Institut in allen Bereichen die Note „sehr gut“.
Reint E. Gropp
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Wirtschaftliche Effekte der Förderung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur am Beispiel Sachsens
Peter Haug
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2010
Abstract
Der Beitrag behandelt die regionalwirtschaftlichen Wachstumseffekte der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Infra) geförderten Maßnahmen der Bereiche Wasser/Abwasser für Sachsen im Zeitraum 2000 bis 2007. Eine Evaluierung dieser Maßnahmen ist im Kontext der Bewertung der Effekte kommunaler Infrastruktur sowohl aus wirtschaftspolitischer als auch aus wissenschaftlicher Sicht von Interesse. Zunächst zeigt sich mit Blick auf die theoretisch zu erwartenden direkten und indirekten Angebotseffekte der Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie auf die damit verbundenen Preiseffekte, dass diese lediglich für bestimmte Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes als Standortfaktor eine relevante Rolle spielen. Die Mittel für die Förderung der Abwasserinfrastruktur wurden in Sachsen weitgehend im Sinne des Wachstumsziels der Regionalpolitik vergeben, und zwar vor allem an Kommunen mit überdurchschnittlichem gewerblichem Abwasseraufkommen. Für den Trink- und Brauchwasserbereich ließ sich dies nicht belegen. Eine Regressionsanalyse (Schätzung der Arbeitskräftenachfrage des lokalen Verarbeitenden Gewerbes) lieferte keinen Beleg für einen Zusammenhang zwischen Beschäftigungsentwicklung im Verarbeitenden Gewerbe und der Höhe der aus GA-Mitteln geförderten Investitionen. Dies ist möglicherweise eine Folge des guten Ausbauzustandes der fraglichen Infrastruktur bereits zu Beginn der Förderperiode („ubiquitäre Infrastruktur“). Laut einer Kommunalbefragung des IWH kann das Ausbleiben von Preissenkungen für Gewerbekunden trotz
GA-Infra-Förderung ebenfalls eine mögliche Ursache für diesen Befund sein – trotz naheliegender Erklärungen (z. B. Bevölkerungsrückgang, keine Erhebung von Anschlussbeiträgen). Unter diesen Umständen ist in den meisten Fällen keine Beeinflussung von betrieblichen Stand-ortentscheidungen zu erwarten.Insgesamt wird daher keine Notwendigkeit zum weiteren Ausbau dieser Förderschwerpunkte gesehen. Insbesondere kann und sollte die GA-Infra Wasser/Abwasser nicht zum Ausgleich von Kosteneffekten des demographischen Wandels, von re-gulierungsbedingten Kosteneffekten oder der Nachfragemacht von Großbetrieben dienen.
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Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage
Kristina vanDeuverden, Sabine Freye
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2010
Abstract
Zu Beginn des Jahres 2011 wird in Deutschland eine neue Regel zur Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte in Kraft treten – die Schuldenbremse. Wie bei jeder Fiskalregel setzt ihr Gelingen notwendig eine zeitnahe Beobachtung der Haushaltsentwicklung voraus, denn nur so kann Fehlentwicklungen rechtzeitig gegengesteuert werden. Die Evaluierung der öffentlichen Haushalte on Bund und Ländern wurde dem eigens geschaffenen Stabilitätsrat übertragen. Dazu wird er
auf vier Kennzahlen zurückgreifen. Überschreiten diese mehrheitlich in zwei von drei aufeinanderfolgenden Jahren die festgelegten Schwellenwerte, wird der Stabilitätsrat prüfen, ob eine Haushaltsnotlage droht. Zwar erscheinen die Kennziffern grundsätzlich geeignet, ein umfassendes Bild der Staatsfinanzen zu zeichnen, allerdings geben die gewählten Schwellenwerte Anlass, am Gelingen der Schuldenbremse zu zweifeln. Jeder der Schwellenwerte orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung aller Länderhaushalte. Aus diesem Grund müssen die Kennziffern schon extreme Werte annehmen, um als „auffällig“ ausgewiesen zu werden. Die Zielgröße der Schuldenbremse an sich ist der strukturelle Finanzierungssaldo. Dies ist der Haushaltssaldo, der sich ergeben würde, wenn die
Einnahmen und Ausgaben des Staates um konjunkturelle Einflüsse korrigiert werden. Es hätte erwartet werden können, dass diese Zielgröße eine der herangezogenen Kennziffern sein würde. Dem ist nicht so; stattdessen wird der Rat den nominalen Finanzierungssaldo verwenden – bereinigt um bestimmte finanzielle Transaktionen. Letztlich ist dies nur eine Notlösung, denn zur Schätzung des strukturellen Finanzierungssaldos gibt es mehrere Verfahren, und Bund und Länder haben sich bisher auf keine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Dies ist mehr als bedenklich. Nicht nur, dass der strukturelle Finanzierungssaldo ein wichtiges Kriterium für die Nachhaltigkeit von Finanzpolitik ist. Die Schuldenbremse
kann nicht wirklich in Kraft treten ohne die konzeptionelle Einigung auf eine Schätzmethode. Aus diesem Grund schlägt das IWH ein praktikables Verfahren vor, mit dem die strukturellen Finanzierungssalden der Länder berechnet werden können. Das vorgeschlagene Verfahren trägt dabei sowohl den wissenschaftlich-methodischen Anforderungen bei der Konjunkturbereinigung Rechnung als auch
der notwendigen Transparenz, die im politischen und administrativen Prozess unabdingbar ist. Die nach diesem Verfahren geschätzten strukturellen Finanzierungssalden signalisieren vor allem eines: die Finanzpolitik war in den Jahren 1995 bis 2009 nicht nachhaltig und die Ländergesamtheit verschuldete sich in jedem Jahr strukturell. Nach den Kennziffern des Stabilitätsrates ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Eine drohende Haushaltsnotlage wäre nur in wenigen Ländern signalisiert worden. Dies zeigt: Soll die Schuldenbremse gelingen, so besteht dringender Handlungsbedarf.
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Evaluierung des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Förderung von Projekten im Forschungsbereich
Jutta Günther, Iciar Dominguez Lacasa, Michael Fritsch, Nicole Nulsch, Viktor Slavtchev, Michael Schwartz, Mirko Titze, Katja Wilde
IWH-Sonderhefte,
Nr. 1,
2010
Abstract
Die vorliegende Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) evaluiert das Programm „Förderung von Projekten im Forschungsbereich“ des Ministeriums. Das Programm richtet sich an Wissenschaftseinrichtungen in Sachsen. Es zielt auf die Stärkung der Spitzenforschung, der Profilbildung, der Drittmittelfähigkeit, der Internationalisierung sowie der Vernetzung der Wissenschaftseinrichtungen untereinander und mit der Wirtschaft. Gefördert werden grundlagenorientierte Projekte, Geräteausstattungen, Aufenthalte von Gastwissenschaftlern sowie wissenschaftliche Tagungen. Die Finanzierung des Programms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln.
Im Zeitraum 2002 bis 2008 wurden insgesamt 745 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 20,51 Mio. Euro in 41 Wissenschaftseinrichtungen gefördert. Über 90% der Mittel entfielen auf die Fördergegenstände Projektförderung sowie Geräteausstattung. Befragt wurden 311 für die Fördervorhaben zuständige Wissenschaftler, von denen sich 69% an der Befragung beteiligten. Hinsichtlich der erreichten Effekte nannten die meisten Fördermittelempfänger die „Stärkung der Profilbildung“ (82%, über alle Förderlinien). Bei der Projektförderung sowie der Förderung der Geräteausstattung hoben die Befragten die hohe Wirkung auf die „Stärkung der Drittmittelfähigkeit“ hervor (über 90%). Damit wurden in der Einschätzung der Fördermittelempfänger wesentliche Zielvorgaben des Programms erreicht. Die Erhöhung der Verbundfähigkeit mit der Wirtschaft spielte aus Sicht der Befragten eine untergeordnete Rolle (54% Zustimmung). Der Grund für diesen relativ niedrigen Wert dürfte darin liegen, dass das Förderprogramm vor allem auf grundlagenorientierte Forschung abzielt. Die wissenschaftlichen Tagungen haben einen starken Effekt auf die Vernetzung der Wissenschaftseinrichtungen untereinander, insbesondere mit solchen im Ausland. Damit ist ein weiteres wesentliches Ziel des Programms erreicht worden.
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Government Interventions in Banking Crises: Assessing Alternative Schemes in a Banking Model of Debt Overhang
Diemo Dietrich, Achim Hauck
Abstract
In dieser Studie werden verschiedene Politikmaßnahmen evaluiert, die ergriffen werden können, um den Rückgang des Kreditangebots im Geiner Bankenkrise aufzuhalten. Es wird ein dynamischer Ansatz entwickelt, in dem Banken aufgrund eines bestehenden Schuldenüberhangs einen Anreiz haben, das Kreditangebot zu reduzieren oder eine fragile Kapitalstruktur zu wählen. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen, die von neuen Bankgeschäften abhängig gemacht werden, erlauben es den Banken, das Ausmaß der Unterstützung zu beeinflussen und Risiken zu externalisieren; damit targen die Maßnahmen dazu bei, dass Banken das Kreditangebot unangemessen stark ausweiten und/oder exzessive Risiken eingehen. Unterstützungsmaßnahmen ohne Bezug auf neue Bankgeschäfte führen nicht zu diesen adversen Anreizeffekten, sind aber mit höheren fiskalischen Kosten verbunden.
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Umsetzung des Hartz IV-Urteils zu weitergehenden Reformen nutzen
Joachim Wilde
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2008
Abstract
Ein wesentliches Ziel der Hartz IV-Reform bestand in der Gewährleistung der Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II „aus einer Hand“. Hierzu sah das Gesetz die Bildung von Arbeitsgemeischaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen vor. Im Dezember 2007 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass der entsprechende Paragraph nicht verfassungskonform ist. Es ist deshalb eine Neuregelung erforderlich, um zu einer mit der Verfassung übereinstimmenden Zusammenarbeit zu kommen.
Erste Skizzen für eine Reform der Behördenstruktur wurden vorgelegt und werden in diesem Artikel ausgewertet. Dabei zeigt sich jedoch, dass sich diese Vorschläge darauf beschränken, die entstandenen juristischen Probleme zu lösen. Inzwischen zeichnet sich sogar ab, dass bei der Behördenstruktur alles beim Alten bleiben und stattdessen die Verfassung geändert werden soll. Weitergehende Reformansätze werden nicht verfolgt, obwohl die Empfängerzahlen nach wie vor hoch sind und die gesellschaftliche Akzeptanz nur begrenzt gegeben ist.
Im Artikel wird deshalb ein anreizethisches Konzept vorgestellt, bei dem durch die Zuweisung moralischer Güter wie „Fairness“ und „offene Zuwendung zum Gegenüber“ an die ALG II-Empfänger Anreize zur Überwindung der Abhängigkeit von den Transfers geschaffen werden. Wesentlich ist dabei eine verlässliche Zuweisung dieser Güter ohne strategische Abwägung im Einzelfall. Ein erster empirischer Befund deutet die praktische Relevanz des Konzepts an. Es sollten daher Modellversuche durchgeführt werden, die eine systematische Evaluierung erlauben. Als positiver Nebeneffekt des neuen Konzepts ist eine Erhöhung der Akzeptanz des Systems zu erwarten.
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29.01.2007 • 6/2007
Stellungnahme des IWH zur Berichterstattung über die Evaluierung des Instituts
In ihrer Ausgabe 5/2007 berichtet die WirtschaftsWoche unter der Überschrift „Institut für Wirtschaftsforschung Halle vor dem Aus?“ über vorgebliche Einschätzungen von Experten über Ergebnisse der im Dezember 2006 durchgeführten Evaluierung des IWH. Die Ergebnisse der Evaluierung werden derzeit durch die Expertengruppe formuliert und sind bis zur Veröffentlichung des Evaluierungsberichts, der voraussichtlich im Sommer 2007 vorliegen wird, streng vertraulich. Daher kann es sich bei den evaluierungsbezogenen Behauptungen des Artikels entweder nur um interessengesteuerte Indiskretionen oder um Pressespekulationen handeln. Das IWH geht nach wie vor davon aus, dass die Evaluierung durch die Leibniz-Gemeinschaft eine faire Beurteilung der Leistungsfähigkeit des IWH gewährleistet und sieht dem Evaluationsbericht zuversichtlich entgegen. Es nimmt daher zu den Behauptungen im Einzelnen nicht Stellung.
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