Regulatorische Risiken – das Ergebnis staatlicher Anmaßung oder ökonomisch notwendiger Intervention?
Olaf Neubert
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2007
Abstract
Effektive Regulierung beabsichtigt die Beschränkung von Marktmacht in Netzindustrien. In der konkreten Ausgestaltung von Regulierungsregimen ergeben sich weitreichende Auswirkungen auf das systematische Risiko von Unternehmen sowie für die allgemeine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Regulatorische Risiken treten zum Beispiel als Konsequenz von Privatisierung und Liberalisierung, Globalisierung und Internationalisierung, Regulierung und Wettbewerbspolitik auf. Das IWH hat daher gemeinsam mit der Handelshochschule Leipzig (HHL) einen zweitägigen Workshop zum Thema „Regulatorische Risiken“ veranstaltet. Ziel des Workshops war es, ausgewiesene Experten aus Theorie und Praxis zusammenzuführen. Im ersten Teil des Workshops standen wissenschaftliche Beiträge im Vordergrund. Jörg Borrmann von der Universität Wien diskutierte die Auswirkungen preisbasierter Regulierungsverfahren auf optimale langfristige Investitionsniveaus. Gert Brunekreeft von der Jacobs University Bremen betrachtete Regulierungsandrohung und Unbundling auf Energiemärkten. Die regulatorischen Risiken in Telekommunikationsmärkten aus Sicht einer institutionenökonomischen Perspektive stellte Justus Haucap von der Ruhr-Universität Bochum vor. Günther Knieps von der Universität Freiburg präsentierte einen netzökonomischen Lösungsversuch zur Optimierung des Regulierungsrisikos. Bernhard Wieland von der Technischen Universität Dresden befaßte sich mit der Einflußmöglichkeit von Interessensgruppen auf die Preisregulierung. Im zweiten Teil des Workshops standen Beiträge aus der Praxis im Vordergrund. Ulrich Halfmann von der Verbundnetz Gas AG (VGN) stellte erste Erfahrungen aus Sicht eines Gasversorgungsunternehmens vor. In einem Vortrag von Heinz Klinkhammer von der Hochschule für Telekommunikation Leipzig wurden die Auswirkungen von Regulierung auf die Beschäftigung am Beispiel der Deutschen Telekom dargestellt. Margret Suckale berichtete über die regulatorischen Anforderungen und die unternehmerische Neuausrichtung der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahnsektors.
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Marktmacht, Kartelle und die Berechnung des Mehrerlöses
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
Strategien und Trends im Handelsmanagement,
2004
Abstract
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Merger Control and Competition Policy in Central East Europe in view
Johannes Stephan
ICFAI Journal of International Business Law,
2003
Abstract
Im Zuge der Beitrittsverfahren sind die EU Kandidatenländer gezwungen, das institutionelle Regelwerk der Union (den acquis communautaire) voll- ständig zu übernehmen. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das in ausgereiften Marktwirtschaften gewachsen ist. Es stellt sich somit die Frage nach seiner Kompatibilität für die noch recht jungen Marktwirtschaften in Mittel- und Osteruropa mit ihrem deutlich niedrigeren Entwicklungsniveau. Potentielle Konfliktpunkte könnten insbesondere bei der Ausgestaltung und Durchsetzung der Wettbewerbspolitik erwartet werden: Viele (ehemalige) Staatsunternehmen im Restrukturierungsprozess sind bisher nicht wett- bewerbsfähig, staatliche Beihilfen und eine laxere Kontrolle von Marktmacht könnten Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen europäischen Markt hervorrufen. Tatsächlich zeigt sich aber, dass die Kandidatenländer nicht nur bereits das vollständige diesbezügliche Regelwerk implementiert haben, auch zeigt die Analyse der behandelten Fälle, dass die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik dort den strengen Vorgaben der EU entspricht: Der pragmatische Weg Ungarns greift lediglich dort in den Markt ein, wo regionale und soziale Ungleichgewichte zu korrigieren sind, Polen hält streng die vorgegebenen Regeln zur Verhinderung monopolistischer Marktmacht ein und hat fiskalische Kontrollmechanismen seiner staatlichen Beihilfepolitik installiert. Insgesamt scheinen die Kandidatenländer die Wettbewerbspolitik des europäischen Binnenmarktes also durchaus zu verkraften. Als problematisch erwies sich aber vor allem die Definition des relevanten Marktes für die besonders offenen Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa. Eine mögliche Handlungsempfehlung bestünde in einer weniger regelgebundenen Behandlung der Wettbewerbspolitik, die proaktiv Fall für Fall gesondert betrachtet. Dieses Argument wird insofern weiter unterstützt, als sich die institutionelle Kooperation zwischen der EU Kommission und den Kandidatenländern erst im Aufbau befindet, die neuen Mitglieder sich also am unteren Ende der institutionellen Lernkurve befinden.
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