IWH-Insolvenztrend: Weniger Firmenpleiten im Mai, aber mehr Jobs betroffen
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im Mai bei 1 478 (vgl. Abbildung 1). Das sind 9% weniger als im Vormonat, aber 17% mehr als im Mai 2024 und 53% mehr als in einem durchschnittlichen Mai der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie. Trotz des Rückgangs liegt die Zahl der Insolvenzen somit noch immer auf deutlich erhöhtem Niveau.

Schließungen großer Arbeitgeber führen häufig zu erheblichen und dauerhaften Einkommens- und Lohnverlusten bei den betroffenen Beschäftigten. Die Zahl der von Großinsolvenzen betroffenen Jobs liefert zudem eine gute Annäherung an die Gesamtzahl der von Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze. Laut IWH-Insolvenztrend waren im Mai in den größten 10% der insolventen Unternehmen 15 000 Arbeitsplätze betroffen. Damit liegt die Zahl der betroffenen Beschäftigten 7% über dem Vormonatswert, 27% über dem Niveau von Mai 2024 und sogar 130% über dem Mai-Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019 (vgl. Abbildung 2).

Die Daten des IWH-Insolvenztrends ermöglichen seit Januar 2020 eine detaillierte Auswertung von Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften nach Branchen und Bundesländern. Im Mai wurden insbesondere in den Branchen Bau, Handel sowie im Verarbeitenden Gewerbe hohe Insolvenzzahlen verzeichnet. Diese lagen über dem bereits hohen Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate. Im Baugewerbe wurde der bisherige Höchststand aus dem März 2025 nochmals leicht übertroffen. Überdurchschnittlich viele betroffene Arbeitsplätze entfielen auf den Bausektor sowie auf unternehmensnahe Dienstleistungen. In letzterem Bereich schlugen im Mai insbesondere die Insolvenzen der Holdinggesellschaften der Restaurantkette Sausalitos und des Automobilzulieferers Schlote zu Buche – verbunden mit dem höchsten Stand betroffener Arbeitsplätze in dieser Branche seit Beginn der Erhebung im Januar 2020.
Auch in Hessen und Thüringen wurde im Mai jeweils die bislang höchste Zahl an Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften seit Beginn des IWH-Insolvenztrends gemessen. Da in beiden Bundesländern jedoch keine Großinsolvenzen auftraten, blieb die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze unauffällig.
Das IWH erhebt Frühindikatoren, die dem Insolvenzgeschehen um zwei bis drei Monate vorauslaufen. „Die Frühindikatoren lassen auch für Juni leicht sinkende Insolvenzzahlen erwarten“, sagt Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung. „Dennoch werden wir in Deutschland auf absehbare Zeit mehr Firmenpleiten erleben als im vorigen Jahr.“
IWH-Insolvenztrend: Hintergrund, Daten, Methodik
Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben (vgl. Abbildung 3).

Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator für das Insolvenzgeschehen und die wirtschaftliche Entwicklung. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden Einrichtungen auf diesem Themengebiet.
Die im IWH-Insolvenztrend gemeldeten Insolvenzen für Kapital- und Personengesellschaften umfassen in der Regel mehr als 90% der von Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitsplätze und 95% der Forderungen. Damit bilden diese Zahlen verlässlich die direkten volkswirtschaftlichen Konsequenzen des Insolvenzgeschehens ab.
Auch die amtliche Statistik weist monatlich vorläufige Insolvenzzahlen aus. Diese beziehen sich jedoch auf alle Regelinsolvenzen. Regelinsolvenzen umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die gesamtwirtschaftlich wenig relevante Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet.
Regelinsolvenzen sind also nicht mit Unternehmensinsolvenzen gleichzusetzen. Die Zahl der insolventen Personen- und Kapitalgesellschaften macht weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen aus. Die prozentualen monatlichen Veränderungen bei den Regelinsolvenzen können sich aufgrund der Vielzahl gesamtwirtschaftlich unbedeutender Insolvenzfälle deutlich von denen der Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden.
Alle zugrundeliegenden Daten als Excel-Download finden Sie unter diesem Link.
Mehr zur IWH-Insolvenzforschung und zur Methodik hinter dem IWH-Insolvenztrend: www.iwh-halle.de/insolvenzforschung.
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