12.03.2024 • 8/2024
Risiko im Bankensektor: Vier von zehn Top-Aufsehern stammen aus Finanzindustrie
Europas Banken erzielen Überrenditen am Aktienmarkt, wenn ihre Beschäftigten in den Vorstand der Finanzaufsichtsbehörde wechseln. Das kommt häufiger vor als bekannt, zeigt eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Der Befund deutet auf ein Risiko für die Finanzstabilität hin. Die Politik sollte die Aufsicht verbessern.
Michael Koetter
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The Reverse Revolving Door in the Supervision of European Banks
Stefano Colonnello, Michael Koetter, Alex Sclip, Konstantin Wagner
IWH Discussion Papers,
Nr. 25,
2023
Abstract
We show that around one third of executive directors on the boards of national supervisory authorities (NSA) in European banking have an employment history in the financial industry. The appointment of executives without a finance background associates with negative valuation effects. Appointments of former bankers, in turn, spark positive stock market reactions. This „proximity premium“ of supervised banks is a more likely driver of positive valuation effects than superior financial expertise or intrinsic skills of former executives from the financial industry. Prior to the inception of the European Single Supervisory Mechanism, the presence of former financial industry executives on the board of NSA associates with lower regulatory capital and faster growth of banks, pointing to a more lenient supervisory style.
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19.12.2023 • 31/2023
IWH-Tarif-Check: Keine realen Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder
„Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreisinflation nur knapp ausgleichen.
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.
Oliver Holtemöller
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IWH-Tarif-Check: Keine realen Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
Nr. 3,
2023
Abstract
*** „Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreis-
inflation nur knapp ausgleichen. *** Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monats-
beträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.
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16.08.2023 • 21/2023
Gutachten zu Kohlemilliarden: Transparenz der Mittelvergabe erhöhen
Mit rund 41 Milliarden Euro will der Bund den Regionen helfen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Wird das Geld sinnvoll genutzt? Eine Analyse der Wirtschaftsforschungsinstitute IWH und RWI gibt erstmals einen Überblick über das Programm und benennt Verbesserungspotenziale.
Oliver Holtemöller
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
Nr. 6,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen.
Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.
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Micro Data on Robots from the IAB Establishment Panel
Verena Plümpe, Jens Stegmaier
Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik,
Nr. 3,
2023
Abstract
Micro-data on robots have been very sparse in Germany so far. Consequently, a dedicated section has been introduced in the IAB Establishment Panel 2019 that includes questions on the number and type of robots used. This article describes the background and development of the survey questions, provides information on the quality of the data, possible checks and steps of data preparation. The resulting data is aggregated on industry level and compared with the frequently used robot data by the International Federation of Robotics (IFR) which contains robot supplier information on aggregate robot stocks and deliveries.
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23.05.2023 • 14/2023
Analyse von Finanzmarkt-Gesprächen: Schwafelnde Manager schaden dem Unternehmen
Verweigert eine Top-Führungskraft gegenüber Profi-Investoren die Auskunft, sinkt danach der Börsenwert des Unternehmens. Das zeigt eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nach Auswertung von 1,2 Millionen Antworten aus Telefonkonferenzen.
Fabian Wöbbeking
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25.04.2023 • 11/2023
IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Jahr 2023
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am vergangenen Wochenende auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt: Im Juni 2023 erfolgt die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.240 Euro. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es dann nochmals für alle Entgeltgruppen weitere monatliche Zahlungen über 220 Euro im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Im März 2024 fällt die temporäre Sonderzahlung wieder weg, und ein Sockelbetrag über 200 Euro erhöht die Tarifentgelte. Zusätzlich gibt es dann eine reguläre Gehaltserhöhung über 5,5%. Die Gesamtlohnsteigerung soll mindestens 340 Euro monatlich betragen.
Oliver Holtemöller
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IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Jahr 2023
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
Nr. 1,
2023
Abstract
*** Steuerfreie „Inflationsausgleichsprämie“ bringt Beschäftigten bei Bund und Kommunen kräftiges Gehalts-Plus *** Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am vergangenen Wochenende auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt: Im Juni 2023 erfolgt die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 Euro. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es dann nochmals für alle Entgeltgruppen weitere monatliche Zahlungen über 220 Euro im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Im März 2024 fällt die temporäre Sonderzahlung wieder weg, und ein Sockelbetrag über 200 Euro erhöht die Tarifentgelte. Zusätzlich gibt es dann eine reguläre Gehaltserhöhung über 5,5%. Die Gesamtlohnsteigerung soll mindestens 340 Euro monatlich betragen.
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