18.08.2020 • 16/2020
IWH-Gutachten: Regionalförderung wirkt, sollte aber weiter verbessert werden
Deutschlands wichtigstes Instrument der Regionalpolitik fördert Arbeitsplätze, erhöht Betriebsumsätze und moderat auch die Löhne; es hat jedoch keine positiven Effekte auf die Produktivität. Das zeigt ein Gutachten zur Wirkung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), verfasst vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Daher empfehlen die Ökonomen, die Förderziele stärker auf die Produktivität auszurichten, denn nur so kann das Förderziel, dass die geförderten Regionen wirtschaftlich aufholen, erreicht werden.
Mirko Titze
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30.01.2020 • 1/2020
Alterung, Braunkohleausstieg und Klimapaket: Finanzpolitische Konsequenzen in Deutschland bis 2024
Nach der Mittelfristprojektion des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wird das Wachstum in Deutschland in den Jahren bis 2024 aufgrund der bald sinkenden Erwerbsbevölkerung spürbar zurückgehen. Dies wird sich auch bei den Staatseinnahmen niederschlagen, und strukturschwache Regionen dürften davon besonders stark betroffen sein. Diese regionalen Effekte werden zwar durch Umverteilungsmechanismen abgefedert, aber nicht völlig ausgeglichen. Regionen mit schrumpfender Erwerbsbevölkerung müssen sich auf einen sinkenden finanziellen Spielraum einstellen. Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des IWH, ergänzt: „Der beschleunigte Braunkohleausstieg wird diesen Prozess verstärken, das Klimapaket der Bundesregierung hat hingegen vergleichsweise geringe Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen.“
Oliver Holtemöller
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Sinkendes Potenzialwachstum in Deutschland, beschleunigter Braunkohleausstieg und Klimapaket: Finanzpolitische Konsequenzen für die Jahre bis 2024
Andrej Drygalla, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Axel Lindner, Christoph Schult, Matthias Wieschemeyer, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 4,
2019
Abstract
Nach der Mittelfristprojektion des IWH wird das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in den Jahren bis 2024 preisbereinigt um durchschnittlich 1% wachsen; das nominale Bruttoinlandsprodukt wird um durchschnittlich 2¾% zunehmen. Die Durchschnittswerte verschleiern die Tatsache, dass das Wachstum gegen Ende des Projektionszeitraums aufgrund der dann rückläufigen Erwerbsbevölkerung spürbar zurückgehen wird. Dies wird sich auch bei den Staatseinnahmen niederschlagen. Allerdings wird die Bevölkerung nicht regional gleichverteilt zurückgehen. Strukturschwache Regionen dürften stärker betroffen sein. Die regionalen Effekte auf die Staatseinnahmen werden zwar durch Umverteilungsmechanismen abgefedert, aber nicht völlig ausgeglichen. Regionen mit schrumpfender Erwerbsbevölkerung müssen sich auf einen sinkenden finanziellen Spielraum einstellen. Der beschleunigte Braunkohleausstieg wird diesen Prozess verstärken, das Klimapaket der Bundesregierung hat hingegen vergleichsweise geringe Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen.
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Vereintes Land – drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall
Einzelveröffentlichungen,
2019
Abstract
Die Berliner Mauer als das Symbol der deutschen Teilung ist mittlerweile länger verschwunden als sie gestanden hat, doch die Unterschiede innerhalb des Landes sind auch nach drei Jahrzehnten noch sichtbar. Jüngste Forschungsergebnisse zeigen jedoch, dass die Bruchkante der wirtschaftlichen Entwicklung nicht immer ausschließlich entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze verläuft, sondern neben dem West-Ost-Gefälle auch Süd-Nord- oder Stadt-Land-Unterschiede zutage treten.
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25.02.2019 • 5/2019
Presseeinladung zur Konferenz „Vereintes Land – drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall“ am 6. März 2019 in Halle (Saale)
30 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer unterscheiden sich die Lebensverhältnisse innerhalb Deutschlands teils stark. Auf einer Konferenz des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) diskutieren Fachleute über das Gefälle bei Produktivität und Löhnen, über Mittelstand und Globalisierung. Den Eröffnungsvortrag hält Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Zwischen Deindustrialisierung und Reindustrialisierung. Die ostdeutsche Industrie – ein Stabilitätsfaktor regionaler Wirtschaftsentwicklung?
Gerhard Heimpold
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.), 20 Jahre deutsche Einheit – Zwei Dekaden im Rückblick. Informationen zur Raumentwicklung, Heft 10/11,
2010
Abstract
Im Beitrag wird die Entwicklung der Industrie in den ostdeutschen Regionen seit Beginn der 1990er Jahre untersucht. Zentrale Frage ist, ob sich der industrielle Sektor zu einem wirtschaftlichen Stabilitätsfaktor in den ostdeutschen Regionen entwickelt hat. Obwohl sich die Industrie in Ostdeutschland bis zum Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 – gemessen am an der Entwicklung der Bruttowertschöpfung – zu einem Wachstumsmotor entwickelt hatte, weisen die intra-industriellen Strukturen in den meisten Regionen Ostdeutschlands weiterhin Defizite in Form unterdurchschnittlicher Anteile technologieintensiver Branchen und hochwertiger Dienstleistungsfunktionen auf. Demzufolge wird weiterer Strukturwandel notwendig sein.
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25.11.2010 • 65/2010
Investitionszuschüsse: Überregionalen Absatz als Förderkriterium beibehalten
Der Investitionszuschuss ist seit 1969 eines der wichtigsten Instrumente der Regionalförderung für strukturschwache Regionen in Deutschland, besonders auch im Rahmen des „Aufbau Ost“. Aktuell wird über die zukünftige Gestaltung des Investitionszuschusses kontrovers diskutiert. Kritisiert wird unter anderem, dass die Förderung nur Unternehmen zugutekommt, die ihre Produkte überregional absetzen. Eine neue Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zeigt: Der Vorwurf, kleine Unternehmen würden auf diese Weise von der Förderung ausgeschlossen, trifft nicht zu. Vielmehr ist die Branche entscheidend. Die Autoren plädieren für die Beibehaltung des Kriteriums des überregionalen Absatzes: Es ist einfach anzuwenden und steht im Einklang mit modernen regionalökonomischen Erkenntnissen (überregionale Wettbewerbsfähigkeit, Einbindung in überregionale Wissensnetze).
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“Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ zwischen Politik und Marktmechanismus: Zusammenfassende Bewertung der Befunde und Schlussfolgerungen für regionale Entwicklungsstrategien
Martin T. W. Rosenfeld
M. T. W. Rosenfeld, D. Weiß (Hrsg.), Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Politik und Marktmechanismus. Empirische Befunde aus den Ländern Sachsen. Sachsen-Anhalt und Thüringen,
2010
Abstract
Der Grundsatz der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ wird heute in Deutschland allgemein akzeptiert. Allerdings wird über die „richtige“ Interpretation des Grundsatzes und über die „richtigen“ Mittel zu seiner Realisierung vielfach diskutiert und gestritten. Vor dem Hintergrund und auf der Basis einer Auswertung verschiedener Detailstudien zu dieser Thematik gelangt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass das Ziel „Gleichwertiger Lebensverhältnisse“ heute bereits vielfach besser erreicht wird, als sich dies erwarten ließe, wenn man ausschließlich vorliegende Indikatoren auf der Grundlage der amtlichen Statistik zur Ausstattung deutscher Städte und Regionen mit Infrastruktur betrachtet. In vielen Fällen kommt es über marktwirtschaftliche Prozesse zu ausgleichenden Tendenzen.
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