Internationale Rankings der Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften: geringer diagnostischer und prognostischer Aussagehalt
Harald Lehmann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2006
Abstract
Im Rahmen eines Gutachtens für das Bundesfinanzministerium wurde durch das IWH und Prof. Dr. U. Heilemann (Universität Leipzig) untersucht, welchen diagnostischen und prognostischen Aussagegehalt internationale Rankings zur Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften besitzen und welche Bedeutung ihnen damit als Instrument der Politikberatung zukommt. In den vergangenen Jahren sind eine Reihe dieser Länderranglisten veröffentlicht worden, die laufend aktualisiert, aber auch modifiziert werden. Auf der Grundlage umfangreicher Kennzahlensysteme werden hierbei Ranking-Indizes berechnet, die Aussagen über die aktuelle und künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betrachteten Länder liefern sollen. Dies entspringt dem Bedürfnis nach Reduktion hoch dimensionaler, komplexer Zusammenhänge auf einfache Positionsangaben. Angesichts der zunehmenden Beachtung, die solche Berechnungen in der interessierten Öffentlichkeit und Politik erfahren, stellt sich die Frage nach der Bewertung dieser Ergebnisse, zumal sie gerade für Deutschland seit Jahren eine relative Verschlechterung anzeigen. Am Beispiel der drei in Deutschland bekanntesten Rankings – des „Global Competitiveness Report“ des Weltwirtschaftsforums (WEF), Genf, des „World Competitiveness Yearbook“ des International Institute for Management Development (IMD), Lausanne, und des „Internationalen Standort-Ranking 2004“ der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, – zeigt sich, daß solche Rankings in der konkreten Umsetzung aber auch in der Grundkonzeption erhebliche Defizite aufweisen. Sie beruhen allenfalls auf partiell plausiblen wirtschaftstheoretischen Überlegungen, was angesichts der diffusen Theorielage nicht überraschend ist, aber der beanspruchten Wissenschaftlichkeit entgegen steht. Zudem haben „ungeprüfte“ subjektive Einschätzungen – die im Rahmen von Befragungen ermittelt werden – in einigen Rankings großen Einfluß auf die Ergebnisse. Das Vorgehen bei der Kennzahlenaggregation wird nur unzureichend begründet und trägt neben der fehlenden Vergleichbarkeit vieler Angaben zu den Unterschieden in der Bewertung der Länder bei, wenn man die konkurrierenden Ansätze gegenüberstellt. Die größten Einwände aus der Beratungs- bzw. Handlungsperspektive ergeben sich aber aus zwei simplen Befunden der vorliegenden Untersuchung: die nur schwer überzeugend zu rechtfertigende ordinale Bewertung der Länder und die geringe prognostische Leistungsfähigkeit der untersuchten Rankings. Zwar ist ihnen eine gewisse Aufmerksamkeitsfunktion nicht abzusprechen, aus wirtschaftspolitischer Sicht ist ihr diagnostischer und therapeutischer Gehalt aber gering.
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Innovative Kompetenzfelder, Produktionsnetzwerke und Branchenschwerpunkte der ostdeutschen Wirtschaft. Ergebnisse einer Untersuchung des IWH im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Peter Franz, Gerhard Heimpold, Franz Kronthaler, Rupert Kawka, Jutta Günther, Martin T. W. Rosenfeld
Einzelveröffentlichungen,
Nr. 2,
2004
Abstract
n zahlreichen ostdeutschen Regionen existieren inzwischen deutlich ausgeprägte Branchenschwerpunkte mit im ostdeutschen Vergleich hoher Beschäftigung. So weisen vor allem die Wirtschaftszweige in den Bereichen Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen eine hohe regionale Konzentration auf. Aber auch in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Handel, Gastgewerbe und Verkehr sowie bei öffentlichen und privaten Dienstleistern ist in einigen Teilbereichen eine regionale Konzentration feststellbar. Ein Vergleich zwischen den neuen und alten Bundesländern zeigt, dass die Anteile der Beschäftigten in den Branchen des Produzierenden Gewerbes Ostdeutschlands zumeist deutlich unter den entsprechenden Werten im Westen liegen und die ostdeutschen Branchenschwerpunkte mithin noch vergleichsweise schwach ausgeprägt sind.
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Eine neue Städte-Ordnung für mehr wirtschaftliches Wachstum
Martin T. W. Rosenfeld
Diskurs kommunal 2006 – Der Stadt Bestes finden: Wer rettet unsere Städte jetzt?,
2006
Abstract
Der Beitrag geht am Beispiel von zwei ausgewählten Handlungsfeldern der Frage nach, wie städtische Strukturen beschaffen sein sollten, um die deutschen Städte für die Herausforderungen des zunehmenden internationalen Standortwettbewerbs fit zu machen. Für den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge wird u. a. eine explizite öffentliche Diskussion über die in einer Stadt jeweils gewünschten und erforderlichen Versorgungsstandards vorgeschlagen. Ein Verkauf der kommunalen Unternehmen an private Investoren würde hierdurch erleichtert werden; die Erlöse aus dem Verkauf sollten aber explizit für Zukunftsinvestitionen und nicht für das Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden. Für den Bereich der Stadt-Umland-Beziehungen wird darauf verwiesen, daß die Kernstädte durchaus Interesse an einer günstigen Entwicklung in ihrem Umland haben und diese auch fördern müßten. Umgekehrt könnten Veränderungen im kommunalen Finanzsystem dafür sorgen, daß die Finanzmittel aus finanzkräftigen Umlandgemeinden direkt der jeweiligen Kernstadt zugute kommen.
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19.06.2006 • 18/2006
Hartz IV optimieren
Wahrheiten sind oft unbequem und man möchte sie lieber verdrängen. Und so scheint es auch mit Hartz-IV zu sein. Hat Hartz-IV seit 2005 Menschen arm gemacht, die vorher nicht arm waren oder wird jetzt nur das ganze Ausmaß der relativen Armut in Deutschland transparent, das bereits seit mehreren Jahren bestand, aber der Politik und der Öffentlichkeit nicht bewußt war oder nicht bewußt sein wollte? Hartz-IV hat keine neue Armut gebracht. Sicher, einige stehen etwas schlechter als vor dem ALG-II, vorwiegend Bezieher der Arbeitslosenhilfe, während sich Bezieher der früheren Sozialhilfe, etwas besser stellen – aber für die überwiegende Mehrzahl dürfte sich die finanzielle Lage nicht dramatisch verändert haben. Was also ist neu oder dramatisch an Hartz-IV?
Herbert Buscher
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Fiskalische Einsparpotentiale einer Kreisstrukturreform in Sachsen-Anhalt
Simone Scharfe
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2006
Abstract
Die öffentlichen Haushalte der neuen Länder stehen angesichts der absehbaren demographischen und finanzpolitischen Entwicklungen unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Dies gilt insbesondere für Sachsen-Anhalt und hier wiederum vor allem für die Kommunen. So betrug im Jahr 2003 das kommunale (Kreise und Gemeinden) Ausgabenniveau (laufender Sachaufwand und Personalausgaben) in Sachsen-Anhalt 1 015 Euro je Einwohner und lag damit deutlich über dem der anderen ostdeutschen Bundesländer. Die Notwendigkeit von Einsparungen in diesem Bereich steht außer Frage. Dabei wird neben Einsparmöglichkeiten durch effizienten Einsatz öffentlicher Mittel auch über die Potentiale von Kreisstrukturreformen nachgedacht. Mit dem Gesetz vom 11.11.2005 wurde bereits in der letzten Legislaturperiode durch die damalige CDU/FDP-Regierung die Zusammenlegung der aktuelle 24 Kreise zu elf Neukreisen festgeschrieben. Die SPD – als damalige Oppositionspartei – unterbreitete ihrerseits einen weitergehenden Vorschlag, der die Konzentration zu fünf Kreisen vorsieht. Der hier vorliegende Beitrag beinhaltet eine Abschätzung der fiskalischen Einsparpotentiale beider Vorschläge. Hierzu wird anhand einer Benchmarkanalyse das (langfristig erreichbare) Ausgabenniveau der sachsen-anhaltischen Kreise in einem ersten Schritt im Rahmen der bestehenden Kreisstruktur ermittelt. Im Anschluß daran ergibt sich durch Gegenüberstellung mit dem erwarteten Ausgabenniveau bei einer reformierten Kreisstruktur der auf die jeweiligen Kreisstrukturreform zurückzuführende Einspareffekt. Im Ergebnis der Analyse zeigt sich, daß - der Vorschlag der SPD zur Kreisstrukturreform deutlich höhere Einspareffekte erwarten läßt als der Vorschlag der damaligen CDU/FDPRegierung, - der bereits durchgeführten unterkreislichen Verwaltungsreform eine starke Bedeutung beizumessen ist.
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Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
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Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II - Langfassung
Joachim Ragnitz
Einzelveröffentlichungen,
Nr. 1,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
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Neue Orientierungen für die deutsche Raumentwicklungspolitik? – Bericht über einen Workshop im IWH
Gerhard Heimpold
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
Seit kurzem ist eine intensive Diskussion zur Frage im Gange, ob es bei der Raumentwicklungspolitik, also bei Politikmaßnahmen, mit denen bestimmte Regionen gezielt unterstützt werden, eine Neuorientierung zugunsten wachstumsstarker Regionen geben sollte. Daran schließt sich dann die zweite Frage an, ob und welche Unterstützung künftig die strukturschwachen, peripher gelegenen Regionen erhalten sollten. Die knappen öffentlichen Kassen, der verschärfte Wettbewerb der Regionen in Europa und die veränderten Bedingungen für die öffentliche Daseinsvorsorge in Räumen mit dramatischen Bevölkerungsrückgängen drängen nach Antworten auf die genannten Fragen. Das IWH bearbeitet zusammen mit der Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen (GEFRA), Münster, und dem Leibniz Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung (IRS), Erkner, im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung ein Forschungsprojekt zum Thema „Bundesstaatliche Ordnung und Bedeutung finanzieller Ausgleichssysteme für die Raumordnung“, das empirische Fundierungen zur Beantwortung der o. g. Fragen liefern soll. In der ersten Phase der Projektbearbeitung fand am 21. Juni 2005 ein Workshop statt, der den politischen Status quo räumlicher Ausgleichspolitik und eine Bestandsaufnahme vorliegender Forschungsergebnisse zum Gegenstand hatte. Eine stärkere Orientierung auf die wachstumsstarken Räume könnte bedeuten, an dort gegebenen Agglomerationsvorteilen anzuknüpfen bzw. Agglomerationsnachteile zu mildern. Für die Unterstützung von Agglomerationseffekten, denen in modernen regionalökonomischen Theorien große Bedeutung als Entwicklungsdeterminante beigemessen wird, liefert allerdings die empirische Forschung bislang wenig Hinweise, die in konkrete regionalpolitische Maßnahmen umzusetzen wären. Es wurde grundsätzlich von den meisten Referenten und Teilnehmern betont, daß auch bei einer stärkeren Hinwendung zu einer wachstumsorientierten Raumentwicklungspolitik die strukturschwachen peripheren Räume nicht ihrem Schicksal überlassen werden dürften. Die Zentren müssten Verantwortung für die schwächere Peripherie übernehmen, den schwachen Regionen sollte Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden, und ein Überdenken der Daseinsvorsorge in Räumen mit starkem Bevölkerungsrückgang wird unvermeidlich sein.
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Rente mit 67? – Ein Kommentar
Herbert S. Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
In der Antike, so wird es überliefert, wurde der Überbringer schlechter Nachrichten nach der Übermittlung getötet. War die Nachricht, das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen, eine schlechte Nachricht? Die Antwort ist eindeutig nein. Denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bzw. die Erhöhung des Eintrittsalters ist eine richtige und notwendige Entscheidung, will doch die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch zukünftig, wenn sie in den Ruhestand wechseln, eine Rente beziehen. Es ist seit Jahren bekannt, daß die gegenwärtigen sozialen Sicherungssysteme in ihrer derzeitigen Form nicht mehr haltbar sind und deswegen dringend reformiert werden müssen. Ebenfalls liegen seit Jahren die entsprechenden Vorschläge hierfür auf den Tisch – allerdings hatte die Politik lange Zeit nicht den Mut, frühzeitig mit den notwendigen Reformen zu beginnen. Statt dessen hat sie es in der Vergangenheit unterlassen, die Bevölkerung systematisch auf die erforderlichen Veränderungen einzustimmen. Eher das Gegenteil ist der Fall. Mit den vielfältigen Programmen zur Frühverrentung wollte die Politik den Arbeitsmarkt entlasten und die Arbeitslosigkeit „senken“. Hierdurch suggerierte sie der Öffentlichkeit, daß ein früheres Rentneralter nicht nur möglich, sondern auch finanzierbar sei und den Rentenbeziehern eine „ausreichende“ Rente gezahlt werden könne.
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Der Koalitionsvertrag aus finanzpolitischer Sicht
Kristina vanDeuverden
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 12,
2005
Abstract
Der Koalitionsvertrag liegt vor: komplex und unübersichtlich, mit vielen einzelnen Maßnahmen, die noch der Präzisierung bedürfen. Das Programm zu quantifizieren und die Finanzströme abzuschätzen, die sich daraus ergeben, ist zur Zeit schwierig; offizielle Berechnungen liegen allenfalls für Teilbereiche vor. Gleichwohl wird der Vertrag die Grundlage der Wirtschaftspolitik in den kommenden vier Jahre sein; seine Beurteilung ist mithin schon heute unumgänglich. Wie ein roter Faden zieht sich die Konsolidierung durch den Koalitionsvertrag, was im Hinblick auf die Lage der öffentlichen Finanzen auch gut zu verstehen ist. Gut 80% des Volumens wird dabei über die Einnahmeseite des Staates aufgebracht. Hiervon ist zwar ein Drittel dem Abbau von Steuervergünstigungen zuzuschreiben, der Löwenanteil wird jedoch über die Anhebung der Steuertarife – vor allem der Mehrwertsteuer – erbracht. Alles in allem wird zu wenig auf die Kürzung von Ausgaben zurückgegriffen, und die Vereinbarung bleibt deutlich hinter der Koch/Steinbrück-Liste zurück; es werden sogar neue Ausnahmetatbestände geschaffen...
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