20.12.2022 • 31/2022
Konjunktur aktuell: Keine tiefe Rezession trotz Energiekrise und Zinsanstieg
Die hohen Energiepreise und die Verschlechterung des Finanzierungsumfelds belasten die deutsche Konjunktur. Allerdings dürfte die Schwächephase über den Winter moderat ausfallen, auch weil die Energiepreisbremsen die privaten Einkommen stützen. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) prognostiziert, dass das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 aufgrund der Erholung von der Pandemie in den ersten drei Quartalen um 1,8% zugenommen haben, den Winter über aber leicht sinken und im Jahr 2023 insgesamt stagnieren dürfte (Ostdeutschland: 1,8% und 0,2%). Die Inflation geht nach 7,8% im Jahr 2022 auf 6,5% im Jahr 2023 zurück.
Oliver Holtemöller
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28.06.2022 • 15/2022
Gefahr einer Gaslücke gegenüber April deutlich verringert – aber Versorgungsrisiken bleiben
Die Wahrscheinlichkeit einer Versorgungslücke mit Erdgas im Fall eines Stopps russischer Lieferungen ist gegenüber April deutlich gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktualisierte Simulationsrechnung der an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Institute. Trotz mittlerweile deutlich besser gefüllter Speicher sind damit aber noch nicht alle Risiken für die Gasversorgung der Industrie im Winterhalbjahr 2022/2023 gebannt. Es ist daher ratsam, zeitnah die Preissignale bei den Verbrauchern ankommen zu lassen.
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Die veränderten Wettbewerbsbedingungen von Nordrhein-Westfalen durch ein verändertes ‚level-playing-field‘ in den Wirtschaftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich und Nordirland
Hans-Ulrich Brautzsch, Andrej Drygalla, Oliver Holtemöller, Martina Kämpfe, Axel Lindner
IWH Studies,
Nr. 1,
2021
Abstract
Am 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Großbritannien) aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Das Land ist bisher als Handelspartner der nordrhein-westfälischen Wirtschaft von erheblicher Bedeutung gewesen: 2015, im Jahr vor dem britischen Volksentscheid zugunsten eines Austritts, war es mit einem Anteil von 7,7% der drittwichtigste Absatzmarkt für Warenexporte aus Nordrhein-Westfalen, und immerhin 4,6% aller Warenimporte stammten aus Großbritannien. In der vorliegenden Studie werden die Konsequenzen des Brexit für das Land Nordrhein-Westfalen erörtert. Der Fokus liegt dabei auf der kurzen bis mittleren Frist, denn das zentrale Instrument der Analyse, die Input-Output-Rechnung, nutzt Informationen über gegenwärtige Wirtschaftsstrukturen, die sich an die nach dem Austritt Großbritanniens neuen Rahmenbedingungen im Lauf der Zeit anpassen werden. Die Perspektiven für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU, wie sie sich im Frühjahr 2020 darstellen, werden am Anfang der Studie (Abschnitt 2) skizziert. Daran schließt sich ein Überblick der Literatur zu den wirtschaftlichen Folgen des Brexit für Europa, für Deutschland und für einzelne Regionen an (Abschnitt 3). Das zentrale Kapitel der Studie (Abschnitt 4) beleuchtet die Effekte des Brexit auf die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens. Dabei geht es vor allem um den Güterhandel, die Produktion und die Beschäftigung, aber auch um Effekte auf Investitionen und Arbeitsproduktivität. Um auch wichtige indirekte Effekte über Vorleistungsbeziehungen zu erfassen, kommt die Input-Output-Analyse zum Einsatz. Nach einer kurzen Darstellung der Wirtschaftsstruktur Nordrhein-Westfalens und der Handelsverflechtungen zwischen Großbritannien, Deutschland und der EU werden die kurz- bis mittelfristigen Effekte des Brexit auf den Güterhandel, die Produktion und die Beschäftigung in Deutschland und in neun nordrhein-westfälischen Regionen simuliert. An die so erzielten Ergebnisse schließen sich qualitative Überlegungen zu den Effekten auf Investitionstätigkeit und Produktivitätsentwicklung an. In Abschnitt 5 wird diskutiert, ob sich mit dem Brexit nicht auch Chancen für die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens bieten. Zu diesem Zweck wird untersucht, in welchen Branchen sowohl Großbritannien als auch Nordrhein-Westfalen bisher innerhalb der EU komparative Vorteile gehabt haben, und ob der Austritt Großbritanniens dort Marktanteilsgewinne der heimischen Wirtschaft ermöglichen könnte. In Abschnitt 6 wird der Frage nachgegangen, welche Instrumente und Maßnahmen von der Politik genutzt werden könnten, um einen fairen und regelbasierten Wettbewerb auf Basis des bisherigen ‚level-playing-field‘ zwischen nordrhein-westfälischen und britischen Unternehmen zu gewährleisten. In einem abschließenden Abschnitt 7 werden die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst.
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Zu den betrieblichen Effekten der Investitionsförderung im Rahmen der deutschen Regionalpolitik
Matthias Brachert, Eva Dettmann, Mirko Titze
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2020
Abstract
Die Wirtschaft in den Industrieländern unterliegt einem ständigen Anpassungsdruck. Wichtige aktuelle Treiber des Strukturwandels sind vor allem die Globalisierung, der technologische Fortschritt (insbesondere durch Digitalisierung und Automatisierung), die Demographie (durch Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung) und der Klimawandel. Von diesem Anpassungsdruck sind jedoch die Regionen in Deutschland sehr unterschiedlich betroffen. Regionalpolitik verfolgt das Ziel, Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Regionen, die ohnehin durch Strukturschwächen gekennzeichnet sind. Die aktuelle Regionalförderung in Deutschland basiert im Wesentlichen auf der Förderung von Investitionen von Betrieben und Kommunen. Die Evaluierung dieser Programme muss integraler Bestandteil der Regionalpolitik sein – schließlich stellt sich immer die Frage nach einer alternativen Verwendung knapper öffentlicher Mittel. Eine Pilotstudie für Sachsen-Anhalt zeigt, dass die im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Investitionszuschüsse einen positiven Effekt auf Beschäftigung und Investitionen der geförderten Betriebe haben; bei den Investitionen allerdings nur für die Dauer des Projekts. Effekte der Förderung auf Umsatz und Produktivität von Betrieben in Sachsen-Anhalt waren nicht nachweisbar.
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18.12.2018 • 22/2018
IWH leitet millionenschweres EU-Forschungsprojekt zur Produktivität
Verliert das Produktivitätswachstum in den Industrieländern an Schwung? Und wenn ja, warum? Mit diesen Fragen, die für die gesamte Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, befasst sich das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ab Jahresbeginn 2019 als Koordinator eines neuen EU-Projekts. Unter dem Titel MICROPROD arbeiten Ökonomen und Statistikexperten neun europäischer Partner für drei Jahre zusammen. Mit einem Gesamtbudget von knapp drei Millionen Euro ist es das bislang größte EU-Projekt am IWH.
Steffen Müller
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21.03.2018 • 5/2018
Was die Bankenunion blockiert
Die Europäische Kommission will den Europäischen Bankensektor besser regulieren und überwachen. In vielen EU-Mitgliedstaaten werden die dafür notwendigen Richtlinien aber nur sehr zögerlich umgesetzt. Die Hintergründe liegen überraschenderweise kaum im Bereich der Politik und Bankenstruktur, sondern bei den institutionellen Rahmenbedingungen und den schon existierenden Regulierungen in den Mitgliedstaaten, wie Michael Koetter, Thomas Krause und Lena Tonzer vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) herausfanden.
Michael Koetter
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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07.09.2017 • 33/2017
Reformvorschlag: Renten künftig an Verbraucherpreise koppeln
Bislang orientiert sich die jährliche Anpassung der Renten in Deutschland vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Ein Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel berücksichtigt zudem den demographischen Wandel, dämpft also die Rentenanpassung bei einer Alterung der Bevölkerung – allerdings bislang nicht genug, um trotz eines sinkenden Rentenniveaus einen deutlichen Anstieg der Beiträge in der Zukunft zu verhindern. Zu dem bestehenden System gibt es durchaus Alternativen. So könnte das Rentenniveau bei Renteneintritt auf dem heutigen Niveau oder sogar etwas darüber fixiert werden und dennoch der Beitragsanstieg gedämpft werden, wenn die Renten derjenigen, die bereits in Rente sind, nur noch mit der Inflationsrate steigen. Der Lebensstandard bliebe dadurch erhalten, so lautet ein Vorschlag Oliver Holtemöllers, Leiter der Abteilung Makroökonomie und Vizepräsident am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Oliver Holtemöller
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11.04.2017 • 18/2017
Pionierkunde Staat: Wie die öffentliche Nachfrage private Innovationen antreiben kann
Gerade in technologieintensiven Branchen kann der Staat durch seine Nachfrage den privaten Markt erweitern – und Anreize für privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung setzen, erklärt Viktor Slavtchev vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Viktor Slavtchev
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18.08.2015 • 32/2015
Anpassung der GRW-Förderung Sachsen-Anhalts zielt nicht auf die wirtschaftlichen Hauptprobleme ab
Die Landesregierung hat am 18.08.2015 die Anpassung der Landesregelungen zur Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vorgestellt. Diese beinhalten unter anderem, dass Investitionsvorhaben künftig auch dann gefördert werden können, wenn dadurch lediglich vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden und nicht wie in der Vergangenheit neue Dauerarbeitsplätze entstehen. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) sieht die Neuregelungen zur Förderpolitik Sachsen-Anhalts kritisch. Ökonomisch sinnvolle Investitionen sollten sich in der Regel auch ohne staatliche Förderung rechnen.
Oliver Holtemöller
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