Bonusbeschränkung bei Banken: Das Ziel der Risikoverringerung wird nicht erreicht
Konstantin Wagner
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2019
Abstract
Im Jahr 2014 trat die Regulierung zur Deckelung der variablen Vergütung von Bankvorständen in der Europäischen Union (EU) in Kraft. Ziel dieser Regulierung ist es, die Anreize zur übermäßigen Risikoübernahme zu vermindern. Dieser Beitrag untersucht, ob die Regulierung ihr erklärtes Ziel erreichen konnte und ob sie zudem mit unbeabsichtigten Konsequenzen einherging. Der Vergleich der Vergütungsniveaus vor und nach Einführung der Deckelung zeigt: Banken haben ihre Vorstände für den Verlust variabler Vergütung mit einer permanenten Erhöhung fixer Vergütungsbestandteile entschädigt. Gleichzeitig nahm die risikogewichtete Rentabilität betroffener Institute ab, was auf ein höheres Eigenrisiko zurückzuführen ist. Abgesichert durch hohe Fixgehälter gehen Banker offenbar höhere Risiken ein. Der befürchtete Exodus talentierter Banker aus Europa blieb aus.
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Executive Compensation Structure and Credit Spreads
Stefano Colonnello, Giuliano Curatola, Ngoc Giang Hoang
Abstract
We develop a model of managerial compensation structure and asset risk choice. The model provides predictions about how inside debt features affect the relation between credit spreads and compensation components. First, inside debt reduces credit spreads only if it is unsecured. Second, inside debt exerts important indirect effects on the role of equity incentives: When inside debt is large and unsecured, equity incentives increase credit spreads; When inside debt is small or secured, this effect is weakened or reversed. We test our model on a sample of U.S. public firms with traded CDS contracts, finding evidence supportive of our predictions. To alleviate endogeneity concerns, we also show that our results are robust to using an instrumental variable approach.
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Beschäftigungshemmnisse im öffentlichen Dienst – dargestellt anhand wissenschaftlicher Mitarbeiter in Forschungseinrichtungen
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2005
Abstract
Spätestens mit den so genannten Hartz-Reformen auf dem Arbeitsmarkt verstärkt sich das Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeitsvermittlung und ihrer Wirksamkeit. Eine effiziente Arbeitsvermittlung ist nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendige Voraussetzung für einen spürbaren Abbau von Arbeitslosigkeit. Aber die Vermittlung allein ist nur eine notwendige, keine hinreichende Bedingung dafür, dass die Arbeitsuchenden auch entsprechende Beschäftigungsverhältnisse abschließen können. Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen können trotz aller Vermittlungsbemühungen dazu führen, dass potenzielle Arbeitsplätze nicht besetzt werden.
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