Anpassung der GRW-Förderung Sachsen-Anhalts zielt nicht auf die wirtschaftlichen Hauptprobleme ab

Die Landesregierung hat am 18.08.2015 die Anpassung der Landesregelungen zur Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vorgestellt. Diese beinhalten unter anderem, dass Investitionsvorhaben künftig auch dann gefördert werden können, wenn dadurch lediglich vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden und nicht wie in der Vergangenheit neue Dauerarbeitsplätze entstehen. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) sieht die Neuregelungen zur Förderpolitik Sachsen-Anhalts kritisch. Ökonomisch sinnvolle Investitionen sollten sich in der Regel auch ohne staatliche Förderung rechnen.

Autoren Oliver Holtemöller

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