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Gottvertrauen? Kirchenzugehörigkeit kann Wiederaufbau nach Naturkatastrophen verbessernFelix NothMitteldeutscher Rundfunk, 20. August 2025
Eine zähe Konjunkturschwäche, schwindende Wachstumskräfte und ein stark erhöhter Krankenstand führen zur Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Außen- wie binnenwirtschaftlich gibt es mehr Gegen- als Rückenwind. Hoffnung geben die Wirksamkeit der höheren Lohnabschlüsse 2024 und 2025, die für einen Anstieg des privaten Konsums sorgen können und gesamtdeutsche Rekordwerte für die Einnahmenquote der öffentlichen Hand. Eine Reform der Schuldenbremse durch stufenweises regelgebundenes Aktivieren nach einer Notlage und ein Hebesatz auf die Einkommensteuer könnten die Konjunkturabhängigkeit der Bundes- und Länderfinanzen verringern. Die Inflation dürfte 2024 auf 2,6 % zurückgehen.
In dieser Studie wird geprüft, ob die Genauigkeit der ersten Schätzung der Bruttowertschöpfung und des Bruttoinlandsprodukts für die Bundesländer erhöht und damit das Ausmaß der nachfolgenden Revisionen reduziert werden kann. Dazu werden alternative ökonometrische Methoden und zusätzliche Daten herangezogen. Zunächst wird untersucht, in welchen Bereichen die Revisionen stärker ausfallen als in anderen. Dabei werden das BIP und die Bruttowertschöpfung (BWS) auf der Wirtschaftszweig-Gliederungsebene A*10 mit Zusammenfassungen in die Untersuchung einbezogen. Anschließend werden die amtlichen Ergebnisse mit denen der alternativen Ansätze verglichen. Insgesamt ist das Ausmaß, in dem der Revisionsbedarf mit alternativen Methoden verringert werden konnte, relativ gering.
*** „Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreis-inflation nur knapp ausgleichen. *** Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.