Medienanfragen richten Sie bitte an:
Telefon: +49 345 7753-720
Email: presse@iwh-halle.de
Team Kommunikation
Wie der Iran-Krieg einen Aufschwung bremsen könnteOliver HoltemöllerTagesschau.de, 12. März 2026
Der Beitrag untersucht die mittelfristige Entwicklung der deutschen Wirtschaft und der öffentlichen Finanzen vor dem Hintergrund der seit 2025 geltenden neuen EU-Fiskalregeln und der jüngsten Lockerung der nationalen Schuldenbremse. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Deutschland die europäischen Vorgaben zu Defizit, Schuldenstand und Nettoprimärausgaben einhalten kann.
Schriftliche Anhörung des Finanzausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern
Welche Wachstumsimpulse können zusätzliche, kreditfinanzierte Finanzmittel für Infrastruktur, Klimaneutralität und Verteidigung in Mecklenburg-Vorpommern setzen? Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung des Finanzausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern beantwortet das IWH Fragen zur Verwendung der Finanzmittel und zur möglichen Wirkung von zusätzlichen Investitionen auf das Produktionspotenzial und das Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts der demographischen Entwicklung ist die Arbeitsproduktivität der Schlüssel zur Verbesserung der Wachstumsaussichten des Landes.
Mit Antrag vom 11. März 2025 fordert die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, gesetzliche Renten bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Monat steuerlich freizustellen, um die hohen Preissteigerungen der vergangenen Jahre für diese Personengruppe auszugleichen. Ein Blick auf die Einkommenssituation von Rentnern und Arbeitnehmern zeigt allerdings, dass ein Fokus allein auf die gesetzliche Rente zu kurz greift, weil Rentnerhaushalte im Durchschnitt über weitere Einnahmequellen verfügen. Zudem müssten die Einnahmeausfälle gegenfinanziert werden, wodurch andere gesellschaftliche Gruppen zusätzlich belastet würden. Schließlich würde die steuerliche Freistellung von niedrigen und mittleren Renteneinkommen deren Empfänger gegenüber Arbeitnehmern besserstellen. Auch die Arbeitsanreize für Ältere würden gemindert. Mit der Grundsicherung im Alter steht ein zielgenaueres Instrument zur Unterstützung bedürftiger Haushalte zur Verfügung.
Das Produktionspotenzial der deutschen Wirtschaft wächst mittelfristig (2023 bis 2029) mit einer jahresdurchschnittlichen Rate von 0,3% und damit deutlich schwächer als in den Jahren zuvor. Dies ist auf eine ungünstigere Entwicklung aller drei Faktoren (Arbeitsvolumen, Kapitalstock, totale Faktorproduktivität) zurückzuführen. Das potenzielle Wachstum wird insbesondere durch den Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit gedämpft.
Im Zuge des demografischen Wandels nehmen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Zukunft deutlich zu, während die Lohnsumme, aus der die Beiträge zu finanzieren sind, gedämpft wird. Immer weniger Beitragszahler stehen in dem umlagefinanzierten System immer mehr Rentnern gegenüber. Bisher hat der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel dafür gesorgt, dass sowohl Beitragszahler als auch Rentenempfänger durch den demografischen Wandel belastet werden. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenpaket II hebt die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors durch eine Haltelinie für das Rentenniveau faktisch auf. Dies führt zu erheblichen Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem bisherigen Rechtsrahmen. Dadurch wird der ohnehin auf deutlich über 20% steigende Beitragssatz nochmal um etwa einen Prozentpunkt stärker zunehmen. Das mit den Rentenpaket II geplante Generationenkapital kann aufgrund seines geringen Volumens den Anstieg des Beitragssatzes nur um etwa 0,2 Prozentpunkte abfedern, und das auch nur, wenn sich die Erwartungen an die Rendite nach Kosten erfüllen. Eine Beibehaltung des Nachhaltigkeitsfaktors und eine Stärkung individueller Vorsorge inklusive individueller Kapitalansprüche wäre eine gute Alternative zum Rentenpaket II.
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Die damit einhergehende Transformation der Wirtschaft hat weitreichende Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die öffentlichen Finanzen. Alles in allem erfordert der Ausbau erneuerbarer Energien für die Klimaschutzziele jährliche Investitionen in der Größenordnung von 2,5% in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Mithilfe eines makroökonomischen Modells kann gezeigt werden, mit welchen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu rechnen ist, wenn die Klimaschutzziele eingehalten werden.
Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland basieren auf dem Umlageverfahren, bei dem die Ausgaben der Sozialversicherungen in der laufenden Periode durch Einnahmen aus Beiträgen, die auf die Einkommen der abhängig Beschäftigten erhoben werden, gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der in den kommenden Jahren immer stärker zum Tragen kommen wird, wird häufig die Nachhaltigkeit der umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme hinterfragt, weil sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern ändern wird. Dies dürfte sich zwar vor allem bei der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken, aber auch bei der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung.
Der vierteljährliche Staatsverbrauch in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist im ersten Quartal 2023 wieder annähernd zurück auf den Vor-Covid-Trend gefallen. Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hatte der Staatsverbrauch deutlich zugenommen, weil dort zahlreiche Maßnahmen verbucht wurden, die der Staat zur Bewältigung der Pandemie ergriffen hat, etwa der Kauf von Schutzausrüstung, Corona-Tests, medizinische Behandlungen oder finanzielle Zuwendungen an Krankenhäuser.
Die mittelfristige Projektion der gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland beinhaltet, dass das Wirtschaftswachstum mit 1% pro Jahr in den kommenden sechs Jahren in etwa genauso hoch ausfällt wie in den vergangenen sechs Jahren. Der Staatshaushalt bleibt im Defizit, aber der Schuldenstand geht relativ zum Bruttoinlandsprodukt ab dem Jahr 2024 wieder zurück. Bei diesem Tempo der wirtschaftlichen Expansion werden die Emissionen mittelfristig zwar weiter zurückgehen, aber deutlich langsamer als nötig, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.