22.09.2008 • 34/2008
Innovationstätigkeit in Ostdeutschland ungebrochen: Aktuelle Ergebnisse auf Basis des IAB-Betriebspanels
Innovationen im Sinne neuer Produkte und Produktionsprozesse sind Ausdruck des technischen Fortschritts und ein wesentlicher Faktor für die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit. Wie die aktuelle Welle des IAB-Betriebspanels von 2007 zeigt, kann sich das Verarbeitende Gewerbe in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland auf allen drei Gebieten der Produktinnovationen gut behaupten. Jeweils die Hälfte aller Betriebe in Ost- und Westdeutschland führte im Befragungszeitraum (2005 bis 2006) mindestens eine der drei Produktinnovationen (Weiterentwicklung vorhandener Produkte, die Erweiterung der Produktpalette um bereits am Markt vorhandene Produkte und die Einführung von Marktneuheiten) durch.
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Internationale Unternehmen im Kontext von Bankenregulierung, Kredit-Ratings und Währungskrisen
Tobias Knedlik, Johannes Ströbel
Internationales Management – Fachspezifische Tendenzen und Best-Practice,
2008
Abstract
Bonitätsbewertungen von Staaten durch Rating-Agenturen sind ein wichtiges Kriterium für international agierende Unternehmen. Da die Zahlungsfähigkeit von Ländern in Abhängigkeit zum Risiko für Währungskrisen steht, sind diese Rating-Ergebnisse auch von Interesse, um Erwartungen bezüglich der Stabilität von Währungen zu treffen.
Rating-Agenturen gewinnen durch die unter dem Stichwort Basel II diskutierten Reformvorschläge zur Bankenregulierung an Bedeutung. Insbesondere hängt das regulatorische Mindesteigenkapital unter dem standardisierten Ansatz von Basel II von der Bewertung der Kreditrisiken durch externe Rating-Agenturen ab. Bonitätsbewertungen, speziell von souveränen Schuldnern, bestimmen damit wesentlich die Höhe des Mindesteigenkapitals von Banken.
In der Vergangenheit haben Rating-Agenturen Währungskrisenrisiken systematisch unterschätzt. Diese sind jedoch für die Bewertung des Kreditausfallrisikos von souveränen Schuldnern wichtig. Nur wenn die währungskriseninduzierten Kreditausfallrisiken angemessen berücksichtigt werden, können die prozyklischen Effekte von Basel II, die vor allem dadurch entstehen, dass im Falle von Währungskrisen aufgrund der zu positiven Bewertung im Vorfeld der Krise schlagartig massive Schlechterbewertungen notwendig werden, minimiert werden.
Die Kritik an der Methode der Rating-Agenturen, insbesondere an mangelnder Berücksichtigung neuerer Währungskrisenmodelle in Folge der Asienkrisen von 1997/8, führte zu Reaktionen bei den Agenturen. So sagte z.B. Sandard & Poor’s die Berücksichtigung von mikroökonomischen Indikatoren zu, die bei aktuellen Krisen als Krisenfaktoren erkannt wurden. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, inwiefern sich empirische Anzeichen dafür erkennen lassen, dass mikroökonomische Indikatoren in der Praxis der Bonitätsprüfung beachtet werden.
Das Ergebnis der empirischen Untersuchungen zeigt, dass traditionelle makroökonomische Indikatoren die Rating-Ergebnisse dominieren. Es können keine Anzeichen für eine stärkere Berücksichtigung von Mikro-Indikatoren in aktuellen Ratings gefunden werden. Es muss daher geschlussfolgert werden, dass weiterhin prozyklische, krisenverstärkende Effekte von Basel II ausgehen. Die Rating-Agenturen erfüllen bislang die Rolle als frühzeitige Antizipatoren für Währungskrisenrisiken unzureichend.
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Stadt-Umland-Gemeinden auf dem Prüfstand – Eine Untersuchung der Tragfähigkeit sozioökonomischer Strukturen am Beispiel der Einheitsgemeinde Schkopau
Sabine Döhler, Alexander Kubis
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 7,
2008
Abstract
Im Rahmen einer Fallstudie werden die sozioökonomischen Merkmale einer Gemeinde im Umland einer Großstadt analysiert. Die Fallstudie betrachtet die Einheitsgemeinde Schkopau, die im südlichen Sachsen-Anhalt gelegen ist. Untersucht wird, ob die im Jahr 2004 erfolgte Bildung der Einheitsgemeinde Schkopau im Sinne tragfähiger sozioökonomischer Strukturen ökonomisch rational war. Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde das Konzept von Boustedt für so genannte Trabantenstädte als speziellem Typ von Umlandgemeinden auf das Fallbeispiel der Einheitsgemeinde Schkopau übertragen.
Anhand der herangezogenen Kriterien ergibt sich ein ambivalentes Bild. Das Merkmal der politischen Selbstständigkeit ist qua Gesetz erfüllt. Im kulturellen und städtebaulichen Bereich zeichnet sich bezüglich der sozioökonomischen Kriterien ein heterogenes Bild ab. Im wirtschaftlichen Bereich verfügt die Gemeinde dank der auf ihrem Territorium verankerten Industrieunternehmen über hohe Steuereinnahmen und mithin eine entsprechende finanzwirtschaftliche Stärke. Diese ist jedoch nur ein Teilaspekt des ökonomischen Potenzials. Das Kriterium der Mindesteinwohnerzahl, das häufig im Zusammenhang mit der Beurteilung tragfähiger gemeindlicher Strukturen herangezogen wird, ist formal erfüllt.
Alles in allem lässt sich aus den Ausprägungen der untersuchten sozioökonomischen Kriterien von O. Boustedt die Tragfähigkeit der Einheitsgemeinde nicht abschließend klären. Dies liegt unter anderem an den starken Verflechtungsbeziehungen in Mitteldeutschland. Die Analyse zeigt aufgrund der hohen Dynamik des Strukturwandels weiteren Forschungsbedarf auf. Nicht zuletzt um Entscheidungen über die „richtigen“ gemeindlichen Strukturen treffen zu können, bedarf es einer laufenden Weiterentwicklung der Kriterien zur Beurteilung tragfähiger sozioökonomischer Strukturen von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
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Ein Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde betrifft vor allem Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2008
Abstract
In der gegenwärtigen öffentlichen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe diskutiert. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro genannt. Dabei ist weitgehend unbekannt, wie viele Arbeitnehmer in den einzelnen Branchen derzeit weniger als 7,50 Euro verdienen. Deren Arbeitsplätze könnten bei Einführung eines Mindestlohns betroffen sein. Mit Hilfe von Daten des Sozio-oekonomischen Panels läßt sich zeigen, daß die Anteile der Geringverdiener an den Beschäftigten in einigen Wirtschaftszweigen beträchtlich sind. Insbesondere in Ostdeutschland werden in einzelnen Branchen – vor allem im Einzelhandel sowie bei den wirtschaftsnahen Dienstleistern – besonders viele Arbeitnehmer mit weniger als 7,50 Euro je Stunde entlohnt. Bei einer Erhöhung des Stundenlohns auf die geforderte Mindesthöhe ist gerade in diesen arbeitsintensiven Branchen der Abbau von Beschäftigung zu befürchten.
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Sind Theater reine Subventionsgüter? Eine ökonomische Betrachtung der fiskalischen Unterstützung von Theaterbetrieben
Sören Eisenbeiß, Niels Krap, Tobias Glufke
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2008
Abstract
Kann sich Kultur selbst finanzieren? Nach den starken Einsparungen der Jahre 2003 und davor ist seit drei Jahren zwar wieder eine Tendenz der Ausgabenerhöhung des Bundes festzustellen (für 2008 ist auf Bundesebene ein Mehrbetrag von 1,3% für Kultur und Medien, das bedeutet Gesamtausgaben von 1,1 Mrd. Euro, geplant), dennoch muß oder sollte die Frage der Wirtschaftlichkeit von Kultur gestellt werden. Denn ebenso wie die Ausgaben des Bundes steigen die Kosten der kulturellen Einrichtungen beispielsweise durch Mehrwertsteuererhöhung oder gestiegene Energiepreise. Wenn sich aber Kultur nicht durch die Beiträge der direkten Konsumenten finanzieren kann, ist zu prüfen, ob und in welchem Maß der Staat diese subventionieren sollte. Das IWH untersuchte im Frühjahr 2007 an den Spielhäusern „neues theater Halle“ und „Anhaltisches Theater Dessau“ durch Besucherbefragungen, inwiefern diese ihre Einnahmen erhöhen und somit ihren Subventionsbedarf kürzen können. Es konnte festgestellt werden, daß die Nachfrage der Besucher eher schwach auf moderate Preiserhöhungen reagiert. Dies hat zur Folge, daß die Theater tatsächlich durch angemessene Preissteigerungen ihre eigenen Einnahmen erhöhen können, welche allerdings nicht ausreichen, um die fiskalische Förderung wegfallen zu lassen. Für eine weitere Unterstützung spricht zumindest, daß sie nicht nur direkten Nutzen für die Theatergänger, sondern darüber hinausgehende positive externe Effekte erzielen.
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21.02.2008 • 8/2008
Ein Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde bringt vor allem Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor in Gefahr
Aufgrund der zahlreichen Rückfragen nach der IWH-Pressemitteilung vom 25. Januar 2008 „Jeder fünfte Arbeitnehmer im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde“ hat das IWH zusätzlich eine Auszählung der Bruttostundenverdienste nach großen Wirtschaftszweigen durchgeführt.
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Aktuelle Trends: Jeder fünfte abhängige Beschäftigte im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2008
Abstract
In der aktuellen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe genannt. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro diskutiert. Das entspräche bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1 300 Euro brutto monatlich. Eine aktuelle Auszählung des Sozio-oekonomischen Panels durch das IWH ergab, daß im Jahr 2006 in Ostdeutschland fast jeder fünfte und in Westdeutschland jeder zwölfte abhängig Beschäftigte weniger als 7,50 Euro je Stunde verdiente. Im Jahr 2000 befanden sich in Ostdeutschland 25% und in Westdeutschland 9% in dieser Gruppe. In Frankreich mit einem dem deutschen ähnlichen Sozialsystem erhielten 16,8% der Beschäftigten den Mindestlohn in Höhe von 1 254 Euro je Monat. In Spanien hingegen liegt der monatliche Mindestlohn bei 666 Euro und wurde 2005 von weniger als einem Prozent der Arbeitnehmer bezogen.
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Bußgeldgrenze schränkt Wirkung des europäischen Kartellrechts erheblich ein
Henry Dannenberg, Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2008
Abstract
Die im Jahr 2006 reformierten und ab diesem Jahr zur Anwendung kommenden Leitlinien zur Bußgeldberechnung von Kartellverstößen im europäischen Wirtschaftsraum sollen den Anreiz zur Kartellbildung für Unternehmen senken und die Wahrscheinlichkeit einer Kartellaufdeckung erhöhen. In diesem Artikel wird beleuchtet, wie die Entscheidung für oder wider eine Kartellbeteiligung seitens der Unternehmen durch diese Leitlinien beeinflußt wird. Es kann gezeigt werden, daß durch die Festlegung einer Bußgeldobergrenze eine wirksame Abschreckung nur für Unternehmen zu erwarten ist, die einen geringen Anteil ihres Umsatzes im kartellrechtlich relevanten Markt erzielen. Für diese steigt zunächst mit zunehmender Kartellebensdauer der Anreiz, das Kartell anzuzeigen. Das führt dazu, daß Kartelle mit mindestens einem Unternehmen, das einen geringen Anteil seines Gesamtumsatzes auf dem Kartellmarkt erzielt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Zeitverlauf instabiler werden. Unternehmen, die ihren Umsatz jedoch fast ausschließlich auf diesem Markt erzielen, werden durch die neue Leitlinie aufgrund der Bußgeldobergrenze hingegen kaum abgeschreckt. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über das „Kartellrechtsrisiko“, wie es sich für Unternehmen darstellt. Es wird erläutert, wie die mit einer möglichen Kartellstrafe verbundenen Aufwendungen ermittelt werden können. Darauf basierend werden die notwendigen Mindestumsatzrenditen bestimmt, die von Unternehmen im Kartell erwirtschaftet werden müssen, damit sich aus Unternehmenssicht eine Kartellbildung rechnen könnte. Es wird gezeigt, daß für bestimmte Kartelle bereits Renditen von wenigen Prozentpunkten genügen, um eine Kartellteilnahme attraktiv werden zu lassen.
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25.01.2008 • 3/2008
Jeder fünfte abhängig Beschäftigte im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde
In der aktuellen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe genannt. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro diskutiert. Das entspräche bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1 300 Euro brutto monatlich.
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Editorial
Udo Ludwig
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2008
Abstract
Gegen den Rat führender deutscher Wirtschaftsforschungsinstitute setzt die Bundesregierung die Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne fort. Die Realisierung ihres eigentlichen Ziels „Politik für mehr Arbeit in Deutschland“ gerät damit zunehmend in Gefahr. So verständlich der Wunsch ist, Erwerbsarbeit als Grundlage für den Lebensunterhalt zu bewahren, so gilt genauso, daß auch Mindestlöhne am Markt verdient werden müssen. Wenn sich die Politik für Mindestlöhne entschieden hat, bleibt die Findung der rechten Höhe das Problem. Liegen sie über dem Grenzprodukt der Arbeit, steigen die Kosten, und das drückt auf die Gewinne. Gelingt es den Unternehmen, die Kostensteigerung über die Preise weiterzureichen, dann zahlen alle Verbraucher mit dem Verlust an Realeinkommen. Der Druck auf die Gewinne kann aber auch unmittelbar den Abbau der unrentabel gewordenen Arbeitsplätze nach sich ziehen. Dann steigt die Arbeitslosigkeit sofort.
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