Inhalt
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Effekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: Eine Fallstudie für das Handwerk in Sachsen-AnhaltSeite 2
Die Befragung der Handwerksbetriebe in Sachsen-Anhalt: Ausgewählte ErgebnisseSeite 3
FazitSeite 4
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1 Im Folgenden wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn verkürzt als Mindestlohn bezeichnet.
2 Vgl. beispielsweise Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. Jahresgutachten 2013/2014. – Möller, J.: Werden die Auswirkungen des Mindestlohnes überschätzt?, in: Wirtschaftsdienst, Vol. 94 (6), 2014, 387–392. – Holtemöller, O.; Pies, I.: Mit administrativen Löhnen Armut bekämpfen? – Warum die Debatte um den Mindestlohn in Deutschland verfehlt ist. Diskussionspapier 2014-4, Lehrstuhl für Wirtschaftsethik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. – Brautzsch, H.-U.; Schultz, B.: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie?, in: IWH, Wirtschaft im Wandel, Vol. 19 (3), 2013, 53–56.
3 Vgl. Mindestlohnkommission: Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Berlin 2016, 151. Zum aktuellen Stand der Mindestlohneinführung in Deutschland vgl. Mindestlohnkommission: Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Berlin 2018.
4 Vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 16, Hefte 2 und 3.
5 Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse findet sich in Brautzsch, H.-U.; Schultz, B.: The Minimum Wage Effects on Skilled Crafts Sector in Saxony-Anhalt. IWH-Diskussionspapiere 31/2017.
6 Vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 16, Heft 3.
7 Vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 4, Reihe 7.2.
8 Vgl. ebenda.
9 Vgl. hierzu vor allem Mindestlohnkommission (2016) sowie Bossler, M.; Möller, J.: Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. IAB-Stellungnahme 1/2018.
10 Eine Übersicht über die analysierten Studien sowie zentrale Befunde dieser Untersuchungen sind enthalten in Brautzsch, H.-U.; Schultz, B., a. a. O., Abschnitt 3.
11 Vgl. hierzu auch Holtemöller, O.; Pohle, F.: Employment Effects of Introducing a Minimum Wage: The Case of Germany. IWH-Diskussionspapiere 28/2017.
12 Zu beachten ist, dass ein Betrieb in mehreren der angegebenen Intervalle enthalten sein kann.
13 Vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 4, Reihe 7.2.
14 Dabei bleibt allerdings unberücksichtigt, dass Handwerksbetriebe infolge der Mindestlohneinführung ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufgegeben haben könnten. Angaben hierüber liegen nicht vor.
15 Vgl. hierzu die Ausführungen in Brautzsch, H.-U.; Schultz, B., a. a. O., 20 ff.
16 Vgl. ebenda, 23 ff.