Härteklauseln in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie - ein Kommentar
Mit der Vereinbarung der Stufentarifanpassung für die ostdeutsche Metall- und Elektroindustrie wurde 1993 auch die sogenannte Härteklausel eingerührt. Danach können Betriebe zur „Abwendung von Insolvenzgefahr, Sicherung von Arbeitsplätzen oder Verbesserung von Sanierungschancen" Härtefallregelungen bei den Tarifvertragsparteien beantragen. Wenn in einem etwas bürokratischen Verfahren diesem Antrag entsprochen wird, dürfen diese Betriebe die tariflichen Mindestbedingungen unterschreiten und niedrigere Löhne zahlen als es der Tarif vorsieht.