Keine Kürzung der Wirtschaftsförderung in Ostdeutschland - ein Kommentar
Am 1. September wird entschieden, in welchem Umfang die ostdeutschen Länder auf Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) verzichten müssen. Auch wenn die vom Bund beabsichtigten Kürzungen tatsächlich nur Mittel betreffen sollten, die nach der Bewilligung aufgrund einer Verzögerung oder eines Scheiterns des Investitionsprojektes wieder frei geworden sind, ist damit insgesamt eine Senkung des Fördervolumens verbunden. Denn diese nicht in Anspruch genommenen Fördermittel werden bislang von den Ländern i.d.R. an neue Investoren wieder ausgereicht.