Systemadäquate Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im sozialen Bereich - ein Kommentar
Mit der gegenwärtigen Reform des Arbeitsförderungsgesetzes wird von sozialpolitischer Seite befürchtet, daß Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im sozialen Bereich, wie Altenbetreuung, Jugendhilfe und die Unterstützung von sozial Schwachen, aufgrund von Finanzierungsrestriktionen stark zurückgehen werden und damit große Teile der sozialen Hilfe in diesen Bereichen verschwinden. Deshalb wird die Forderung laut, die bisherige Förderpraxis auch zukünftig weiterzuführen und damit die entstandenen Strukturen des zweiten Arbeitsmarktes zu erhalten. Als Begründung dafür wird auf die Nützlichkeit dieser Arbeiten für die Gesellschaft verwiesen. Der gesellschaftliche Nutzen von ABM-Projekten im Sozialbereich ist in der Tat unstrittig. Gerade in Ostdeutschland helfen die Beschäftigungsmaßnahmen, Defizite des öffentlichen bzw. ehrenamtlichen Engagements im sozialen Sektor zu kompensieren.