Editorial
Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2005
Abstract
Im zurückliegenden Bundestagswahlkampf spielte die Diskussion über eine „Große Steuerreform“ eine wesentliche Rolle. Dabei wurde auch wieder einmal die Forderung nach einer endgültigen Abschaffung der Gewerbesteuer erhoben. Städte und Gemeinden wehren sich vehement gegen diese Forderung. Dies nicht, weil die Kommunen die Gewerbesteuer in ihrer heutigen Ausgestaltung für eine besonders effiziente Form der allgemeinen Besteuerung hielten, sondern weil die Festlegung der Gewerbesteuer-Hebesätze heute ein wesentliches Element der kommunalen Finanzautonomie ist. Zudem befürchten die Kommunen mit derzeit hohen Gewerbesteuererträgen, daß sie durch eine Reform Finanzmittel an andere Kommunen verlieren könnten.
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Investitionsförderung in Ostdeutschland: Ein Reformvorschlag
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2005
Abstract
In den vergangenen Wochen ist eine Diskussion um eine effiziente Ausgestaltung der Investitionsförderung für die neuen Ländern entbrannt. Dabei stand insbesondere die Frage im Vordergrund, ob die Investitionszulage über das Jahr 2006 hinaus verlängert werden solle. Tatsächlich weist die Zulage aus Sicht der Wissenschaft eine Reihe von Nachteilen (wie Mitnahmeeffekte, Förderung von Fehlinvestitionen, keine Berücksichtigung von Beschäftigungseffekten in der Förderung) auf, die für eine Reform sprechen. Die vom IWH präferierte Lösung besteht darin, das Mittelvolumen der Zulage in die GA-Investitionsförderung zu übertragen. Dies würde es erlauben, die Bedeutung von Investitionsprojekten für die regionale Entwicklung wie auch deren Zukunftschancen bei der Entscheidung über die Fördermittelvergabe stärker zu berücksichtigen als bisher. Um die Länder zu einem Verzicht auf die Investitionszulage zu bewegen, wird hier eine Kompensationslösung vorgeschlagen, indem der Bund die ihm bei Abschaffung der Zulage zusätzlich zufließenden Mittel dazu nutzen sollte, die ostdeutschen Länder für ihre Mehrausgaben finanziell zu entschädigen. Dies könnte beispielsweise durch eine Veränderung der Finanzierungsanteile von Bund und Ländern geschehen.
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Solidarpakt II: Zweckentsprechende Mittelverwendung nicht in Sicht
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2005
Abstract
Auch im Jahr 2004 haben die ostdeutschen Länder mit Ausnahme des Freistaates Sachsen die ihnen im Solidarpakt zur Verfügung gestellten Mittel zu einem erheblichen Teil zur Deckung laufender Ausgaben verwendet. Auch wenn sich der Anteil der konsumtiven Ausgaben an den Zuweisungen aus dem Solidarpakt (SoBEZ) überall verringert hat, ist die Verwendung der Mittel für nicht-investive Zwecke mit Blick auf die Verbesserung der langfristigen Wachstumschancen der neuen Länder problematisch. Dementsprechend zeigt es sich, daß der Abbau der Infrastrukturlücke nicht in dem gebotenen Tempo vorankommt. Hieran wird sich – legt man die Haushaltspläne der Länder zugrunde – auch in den nächsten Jahren nicht viel ändern. Ohne massives Umsteuern wird sich der von den ostdeutschen Ländern als Begründung für den Solidarpakt II angeführte infrastrukturelle Nachholbedarf bis zum Jahre 2019 nicht abbauen lassen. Verschärft wird die Situation noch dadurch, daß ab dem Jahre 2009 die Solidarpaktmittel stark abnehmen werden, somit der Abbau der Infrastrukturlücke noch zusätzlich erschwert wird. Ein politischer Wille, den Solidarpakt II zu reformieren, ist derzeit nicht zu erkennen, obwohl von verschiedenen Seiten eine Reihe von Vorschlägen hierzu unterbreitet worden ist. Im Interesse der langfristigen Wirtschaftsentwicklung sollten die Beteiligten bald in Verhandlungen über eine Anpassung des Solidarpaktes eintreten.
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Welche Chancen hat die Modernisierung des Bundesstaates nach dem Scheitern der Föderalismus-Reformkommission?
Martin T. W. Rosenfeld
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik,
Vol. 54 (2),
2005
Abstract
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Europäische Regionalpolitik nach der EU-Osterweiterung: Neue Ausrichtung erforderlich?
Martin T. W. Rosenfeld
Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung,
Vol. 74,
2005
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, in welche Richtung die Regionalpolitik der EU weiterentwickelt werden sollte. Zunächst werden die Konsequenzen der EU-Osterweiterung erläutert, die sich ohne Veränderung der heutigen Regelungen nach 2006 ergeben würden. Anschließend wird untersucht, welche materiellen Auswirkungen die EU-Osterweiterung für die Ordnung der regionalen Wirtschaftsstruktur hat und welche weiteren Einflussfaktoren der europäischen Regionalentwicklung für eine Reform der heutigen regionalpolitischen Regelungen von Belang sind. Der Beitrag gelangt zum Ergebnis, dass sich die EU-Ebene zukünftig auf die Beihilfenkontrolle, die Festlegung von Förderregionen sowie die Vergabe von finanziellen Mitteln konzentrieren sollte. Innerhalb der Förderregionen sollte anstelle des „Gießkannenprinzips“ ein eher wachstumsorientiertes Konzept zur Anwendung kommen. Dabei sollte versucht werden, mit regionalpolitischen Maßnahmen noch stärker als bislang an den jeweiligen tatsächlichen regionalen Wachstumshemmnissen ansetzen; dies sind vielfach nicht das fehlende unternehmerische Kapital, sondern Engpässe bei der Infrastruktur, fehlende regionale Netzwerke und Schwächen bei der Innovationstätigkeit.
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Beschäftigungshemmnisse im öffentlichen Dienst – dargestellt anhand wissenschaftlicher Mitarbeiter in Forschungseinrichtungen
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2005
Abstract
Spätestens mit den so genannten Hartz-Reformen auf dem Arbeitsmarkt verstärkt sich das Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeitsvermittlung und ihrer Wirksamkeit. Eine effiziente Arbeitsvermittlung ist nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendige Voraussetzung für einen spürbaren Abbau von Arbeitslosigkeit. Aber die Vermittlung allein ist nur eine notwendige, keine hinreichende Bedingung dafür, dass die Arbeitsuchenden auch entsprechende Beschäftigungsverhältnisse abschließen können. Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen können trotz aller Vermittlungsbemühungen dazu führen, dass potenzielle Arbeitsplätze nicht besetzt werden.
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Editorial
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2005
Abstract
Brauchen wir noch einen Ostbeauftragten der Bundesregierung? Ganz offensichtlich nicht, denn faktisch hat sich der Bund aus dem Aufbau Ost weitgehend zurückgezogen. Eher schleichend hat in der Politik der Bundesregierung ein Paradigmenwechsel stattgefunden, der die inhaltliche Verantwortung für die Aufbauprozesse in Ostdeutschland weitgehend den Ländern und den Regionen selbst übertragen hat. Dies zeigt sich beispielsweise am Solidarpakt II, bei dem dieses Prinzip am stringentesten verwirklicht ist: Der Bund stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, erwartet auch eine „aufbaugerechte Verwendung“, überlässt den Einsatz dieser Gelder dann aber den Ländern und verzichtet auf alle Sanktionsmöglichkeiten bei nicht zweckgerichtetem Einsatz. Ähnliches vollzieht sich derzeit auch bei der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung, bei der die Bundesregierung eine stärkere Konzentration der Fördermittel anstrebt, die Ausführung dieses reformierten Konzepts aber den Ländern überlassen und auch hier auf weitere Kontrollmechanismen verzichten will.
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Vom Sündenfall zum Sündenbock – Ein Kommentar
Ulrich Blum, Udo Ludwig
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2005
Abstract
Deutschland ist krank. Wirtschaftsreformen wurden viele Jahre verschleppt. Der Glücksfall Deutsche Einheit hat die Reformlust nicht angestachelt, sondern unterdrückt. Heute muss Ostdeutschland vielfach als Sündenbock für die Wachstumsmisere seit den neunziger Jahren herhalten. In Wirklichkeit fällt der Wachstumstrend seit dem Ende des Wirtschaftswunders, und der Rückgang wurde durch die Weichenstellungen in den achtziger Jahren sowie die Sonderkonjunktur im Zuge der deutschen Vereinigung nur vorübergehend unterbrochen. Der wirklich große Sündenfall geschah mit der Wirtschaftspolitik im Rahmen der deutschen Einheit. Anfang der neunziger Jahre erschien es als angemessen, die Kosten der Einheit durch Verschuldung und, im politischen Wunschdenken, den Zugriff auf künftiges Sozialprodukt „wahlneutral“ zu finanzieren. Dies stellte sich aber angesichts des erheblichen Reorganisationsbedarfs der eigenen und der Weltwirtschaft als großer Trugschluss heraus.
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Stabilitäts- und Wachstumspakt: kein geeigneter Weg zur Haushaltskonsolidierung – Ein Plädoyer für die Implementierung eines Ausgabenpfades –
Kristina vanDeuverden
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2005
Abstract
In den vergangenen Jahren verschlechterte sich die Lage der öffentlichen Haushalte in den Ländern der Europäischen Union zunehmend. Vor allem in langfristiger Hinsicht erscheint dies bedenklich, denn mit Blick auf die demographische Entwicklung zeichnen sich wachsende Belastungen ab. Die Notwendigkeit zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und zur Gestaltung einer nachhaltigen Finanzpolitik ist offensichtlich. Konsolidierung kann auf einer Abfolge diskretionärer politischer Entscheidungen fußen oder aber regelgebunden betrieben werden. Dabei spricht viel für die Überlegenheit einer Regelbindung. Auch in der EU hat man sich mit der Schaffung des Stabilitäts- und Wachstumspakts für diesen Weg entschieden. Der Pakt ist in der letzten Zeit jedoch immer mehr in die Kritik geraten und seine Reform steht kurz bevor. Der Grad der Überlegenheit einer Regelbindung gegenüber diskretionären – ad hoc – Entscheidungen hängt dabei davon ab, ob die Regel hinreichend definiert ist und ob sie bestimmten Anforderungen genügt. Eine Analyse des Pakts im Spiegel der relevanten Kriterien zeigt, dass er diesbezüglich deutliche Schwächen hat. Hinzu kommt, dass die bisherigen Reformvorschläge diese Schwächen nicht nur ebenfalls aufweisen, sondern sogar neue begründen. Den diskutierten Vorschlägen ist eines gemeinsam: Damit die Finanzpolitik wieder in der Lage ist, eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen – wodurch sie vordergründig an Glaubwürdigkeit zurückgewönne – werden die Anforderungen gesenkt. Eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wird mit diesem Vorgehen allerdings nicht befördert. Vor diesem Hintergrund plädiert das IWH erneut für die Implementierung eines Ausgabenpfades, der sich dem Stabilitäts- und Wachstumspakt als deutlich überlegen erweist.
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Arbeitslosengeld II und das kommunale Optionsgesetz
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2004
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes, wobei hier auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe abgestellte wird (Hartz-IV). Im Rahmen dieser Zusammenlegung müssen die Kommunen und die Regionalagenturen Arbeitsgemeinschaften bilden, um die Betreuung der Arbeitslosen zu gewährleisten. Sollte seitens einer Kommune oder eines Kreises kein Interesse an einer Arbeitsgemeinschaft bestehen, dann hat sie ein Optionsrecht, die mit der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen, die ALG-II-Geld empfangen, in Eigenverantwortung durchzuführen. Der Beitrag diskutiert die Vor- und Nachteile, die mit der Ausübung der Option verbunden sein können.
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