Die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder in die europäische Wirtschaft
Hubert Gabrisch, Klaus Werner
IWH-Sonderhefte,
Nr. 1,
1995
Abstract
Von 1950 bis 1990 war die europäische Wirtschaft in zwei Blöcke geteilt: in einen westlichen mit der EG und in einen östlichen mit dem RGW als jeweiligen Kern. Während der östliche Block bereits Mitte der 80er Jahre erste Zerfallserscheinungen zeigte, geriet die EU in Integrationsstreß: Nach der Süd-Erweiterung der EG durch Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) und der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) schuf die EG Ende 1992 den Einheitlichen Binnenmarkt; der Maastricht-Vertrag wurde unterzeichnet, durch den die EG zur monetären, sozialen und politischen Union (EU) werden soll. Anfang 1993 starteten EU und die meisten EFTA-Länder den Europäischen Wirtschaftsraum, und 1995 wurde die EU durch Österreich, Schweden und Finnland erweitert. Die mit dem Wegfall von Beschränkungen des Handels-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs und der geplanten Währungsunion verbundene Zunahme der Verflechtungen auf dem Binnenmarkt ermöglicht zwar einerseits Kostensenkungen, die sich in einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber anderen Regionen der Welt, vor allem dem schnell wachsenden asiatisch-pazifischen, niederschlagen. Aber auf der anderen Seite entsteht wegen der wirtschaftlichen und sozialen Heterogenität innerhalb der EU ein enormer Anpassungsdruck für einige Mitgliedsländer, der die politische Stabilität in der Union bedroht. Unter diesen Umständen wird es bereits schwer, auf der politischen Ebene Entscheidungsregeln zu finden, die von allen akzeptiert werden. Den Anpassungsprozeß will die EU vor allem durch die Ausweitung der Finanz-transfers in ärmere Mitgliedsländer abfedern.
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Wettbewerbsfortschritte der CEFTA-Länder im Handel mit der Europäischen Union
Klaus Werner
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 7,
1995
Abstract
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Handelspolitik – Ein Zankapfel zwischen Deutschland und Frankreich?
Remi Lallement
Externe Publikationen,
1995
Abstract
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Die Entwicklung der Handelsstrukturen der Transformationsländer
Hubert Gabrisch
osteuropawirtschaft. Nr. 3,
1995
Abstract
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Gesamtwirtschaftliche und unternehmerische Anpassungsfortschritte in Ostdeutschland (13. gemeinsamer Bericht des DIW Berlin, IfW Kiel und IWH Halle)
Forschungsreihe,
Nr. 2,
1995
Abstract
Schwerpunkt des 13. Berichtes ist eine Zwischenbilanz der Transformation der ostdeutschen Wirtschaft von der Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft nach fünf Jahren. Dazu werden die Untersuchungsergebnisse zur Erneuerung der Wirtschaftsstruktur und zur Entwicklung in ausgewählten Wirtschaftsbereichen (u. a. Industrie, Baugewerbe, Handel und Verkehr sowie Wohnungswirtschaft) präsentiert. Entwicklungshemmnisse werden benannt und Vorschläge für die Wirtschaftspolitik unterbreitet.
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Hat die deutsche Wirtschaft bei einer Ost-Erweiterung der EU einen Standortvorteil?
Hubert Gabrisch
Wirtschaft im Wandel,
1994
Abstract
Deutschland wird aufgrund seiner geographischen Lage ein Standortvorteil gegenüber anderen EU-Ländern, insbesondere den west- und südwesteuropäischen Mitgliedern, nachgesagt, falls es zu einer Ost-Erweiterung der EU käme. Zieht ein Land aber stärker als andere Mitgliedsländer ökonomische Vorteile aus einer Ost-Erweiterung, so wird sich zwangsläufig auch seine politische Position in der Gemeinschaft verbessern. Diese Furcht könnte neben der Gefährdung sensibler Industrien der Gemeinschaft und hohen Transfers aus EU-Fonds ein Motiv für den Widerstand einiger Mitgliedsländer gegen eine Ost-Erweiterung der EU sein. Die These eines deutschen Standortvorteils wird auf den ersten Blick durch die Entwicklung des Außenhandels der früheren RGW-Länder gestützt. Danach ist Deutschland zum wichtigsten Partner aufgestiegen. 1992 entfielen 27 vH der Exporte der mittel- und osteuropäischen Reformländer auf Deutschland, nach nur 13 vH im Jahre 1989. Bei den Importen waren es 22 vH gegenüber 16 vH (Tabelle 1). Dies hat weniger mit Handelserleichterungen seitens der EU zunächst in Form von Handels- und Kooperationsabkommen und später (ab 1.3.1992) von den sog. Interimsabkommen zu tun, sondern mit der ReOrientierung dieser Länder auf ihre natürlichen Handelspartner nach der Auflösung des RGW.
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