Im Fokus: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie?
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2013
Abstract
In der Öffentlichkeit wird zurzeit die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro je Stunde diskutiert. Der Bundesrat hat hierzu eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet. Dabei stellt sich die Frage, wie viele Menschen von einem Mindestlohn dieser Höhe betroffen wären. Die vorliegende Analyse ergibt, dass im Jahr 2011 in Ostdeutschland etwa 25% und in Westdeutschland knapp 12% der Beschäftigten für einen vereinbarten Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro arbeiteten. Die Relation des anvisierten Mindestlohnes zum Medianlohn beträgt in Ostdeutschland 71% und in Westdeutschland knapp 54%. In einzelnen Branchen wäre diese Relation jedoch wesentlich höher. Im ostdeutschen Gastgewerbe und in der ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft/Fischerei würde der Schwellenwert von 8,50 Euro sogar über den im Jahr 2011 in diesen Branchen gezahlten Medianlöhnen liegen. Betrachtet man statt des vereinbarten den effektiven Bruttostundenlohn, der u. a. unbezahlte Überstunden einbezieht, so steigt die Zahl der im Jahr 2011 für weniger als 8,50 Euro pro Stunde beschäftigten Arbeitnehmer auf 32% (Ostdeutschland) bzw. 17% (Westdeutschland).
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Armut im Alter – Ursachenanalyse und eine Projektion für das Jahr 2023
Ingmar Kumpmann, Michael Gühne, Herbert S. Buscher
Abstract
Verschiedene Faktoren bewirken eine Zunahme der Altersarmut in Deutschland, insbesondere in Ostdeutschland. Mit Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) untersuchen wir Ursachen und Ausmaß der Altersarmut in Deutschland. Wir beginnen mit einer Querschnittsregression zur Bestimmung der Einflussfaktoren der Alterseinkommen. Im zweiten Schritt nehmen wir eine Projektion der Einkommen der 50- bis 55-Jährigen des Jahres 2008 für das Jahr 2023 vor. Dabei berücksichtigen wir sämtliche Einkommensarten, einschließlich verschiedener Formen von Kapitaleinkünften und des Wohnwerts selbst genutzten Wohneigentums. Es zeigt sich, dass, verglichen mit der heutigen alten Generation, vor allem in Ostdeutschland das Armutsrisiko steigt. Dies ist auf den Wandel der Erwerbsbiografien in der Folge der deutschen Vereinigung zurückzuführen.
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Möglichkeiten und Grenzen des Matching-Ansatzes – am Beispiel der betrieblichen Mitbestimmung
Birgit Schultz
IWH Discussion Papers,
Nr. 15,
2006
Abstract
Die Evaluation der ökonomischen Wirkungen von betrieblicher Mitbestimmung ist aufgrund von spezifischen Merkmalen bei Betrieben mit Betriebsräten aus methodischer Sicht nicht unproblematisch. So führen bisherige Studien zu teilweise konträren Ergebnissen. In der hier vorliegenden Studie sollen daher die Probleme aufgezeigt, näher diskutiert und Lösungsmöglichkeiten an dem Beispiel der betrieblichen Mitbestimmung in ostdeutschen Betrieben des produzierenden Gewerbes und des Baus dargestellt werden. Es wird ein optimaler Matching-Algorithmus zur Zuordnung von „statistischen Zwillingsbetrieben“ genutzt, der insbesondere gute Matchingergebnisse bei geringen Fallzahlen liefert. Da mit der ursprünglichen Teilnehmergruppe aufgrund kurzer Beobachtungsperioden nur kurzfristige Effekte ermittelt werden können, wird das Matchingverfahren zusätzlich zur Konstruktion verlängerter Beobachtungsperioden genutzt. Bei diesem neuen Anwendungsfall werden Betriebe, die einen Betriebsrat gegründet haben mit sogenannten Stellvertreter-Betrieben, die bereits einen Betriebsrat besitzen, verknüpft. Dadurch werden die kurzen Beobachtungsdauern verlängert, und es können auch Aussagen über die längerfristige Wirkung der betrieblichen Mitbestimmung getroffen werden. Die ermittelten Effekte auf die Produktivität, die Ertragslage und das Qualifikationsniveau der Beschäftigten deuten weder kurz- noch langfristig auf eine signifikante Wirkung der betrieblichen Mitbestimmung hin.
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