IWH-Tarif-Check: Reale Netto-Lohnzuwächse bei den Beschäftigten von Bund und Kommunen in den nächsten Jahren
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
Nr. 1,
2018
Abstract
Der neue Tariflohnabschluss verheißt Positives für die 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen: Rückwirkend zum 01.03.2018 erhalten sie 3,2%, ab dem 01.04.2019 weitere 3,1% und zum 01.03.2020 nochmals 1,1% mehr Lohn. Die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 6 erhalten zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.
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29.03.2018 • 6/2018
Ostdeutsche Flächenländer können mit westdeutschem Wirtschaftswachstum nicht mithalten
Deutschlands Wirtschaft ist im Jahr 2017 um stolze 2,2% gewachsen. Bei näherem Hinsehen offenbart sich aber schnell: Die Wachstumszahlen von Bundesländern wie Bayern (+2,8%), Bremen (+3,3%) und Niedersachsen (+2,5%) verheißen deutlich mehr als die der ostdeutschen Flächenländer, beispielsweise die Sachsens (+1,4%) und vor allem Sachsen-Anhalts (0,8%), wie die heute vorgelegten BIP-Wachstumszahlen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL) für 2017 zeigen. Damit geht die Schere zwischen Ost- und Westdeutschland nicht weiter zu. „Der Aufholprozess stagniert; die ostdeutschen Länder sollten ihre Wirtschaftspolitik mehr auf die bessere Qualifizierung der Erwerbstätigen und Innovationen ausrichten“, so Oliver Holtemöller, Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und Leiter der Abteilung Makroökonomik.
Oliver Holtemöller
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21.03.2018 • 5/2018
Was die Bankenunion blockiert
Die Europäische Kommission will den Europäischen Bankensektor besser regulieren und überwachen. In vielen EU-Mitgliedstaaten werden die dafür notwendigen Richtlinien aber nur sehr zögerlich umgesetzt. Die Hintergründe liegen überraschenderweise kaum im Bereich der Politik und Bankenstruktur, sondern bei den institutionellen Rahmenbedingungen und den schon existierenden Regulierungen in den Mitgliedstaaten, wie Michael Koetter, Thomas Krause und Lena Tonzer vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) herausfanden.
Michael Koetter
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15.03.2018 • 3/2018
Konjunktur aktuell: Konjunktur weiter stark, aber Risiken nehmen zu
Die Weltwirtschaft dürfte im Jahr 2018 wie in den Jahren zuvor deutlich expandieren. Die deutsche Wirtschaft ist derzeit in einer Hochkonjunktur, sie stößt aber mehr und mehr an Kapazitätsgrenzen. „Das Bruttoinlandsprodukt expandiert nach vorliegender Prognose im Jahr 2018 um 2,2%, und der gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuss dürfte 1,1% in Relation zum Bruttoinlandsprodukt betragen. Der Zuwachs der Produktion in Ostdeutschland dürfte im Jahr 2018 etwas unter dem in Westdeutschland liegen“, so Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Oliver Holtemöller
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Konjunktur aktuell: Konjunktur weiter stark, aber Risiken nehmen zu
Konjunktur aktuell,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die internationale Konjunktur ist seit Herbst 2016 kräftig, und auch im Jahr 2018 dürfte die Weltwirtschaft deutlich expandieren, nach vorliegender Prognose um 3,3%. Die deutsche Wirtschaft ist derzeit in einer Hochkonjunktur. Allerdings ist zweifelhaft, ob die deutsche Wirtschaft über die Kapazitäten verfügt, um das Tempo des Aufschwungs noch lange durchzuhalten. Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland dürfte im Jahr 2018 mit 2,2% noch einmal recht kräftig und im Jahr 2019 mit 1,6% deutlich moderater expandieren. Der Zuwachs der Produktion in Ostdeutschland dürfte im Jahr 2018 mit 2,0% etwas unter dem in Westdeutschland liegen.
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Insolvenzen in Deutschland: Deutliche Spuren in den Biografien der Beschäftigten
Manfred Antoni, Daniel Fackler, Eva Hank, Jens Stegmaier
IAB-Kurzbericht 05/2018, Nürnberg,
2018
Abstract
Wenn große Unternehmen vor der Insolvenz stehen, ist das öffentliche Interesse am Schicksal der Firma wie auch am Verbleib der Mitarbeiter meist beträchtlich. Dennoch liegen bisher nur wenige Informationen zu den Folgen einer Insolvenz für die Beschäftigten vor. Insbesondere die Insolvenzen kleiner Betriebe bleiben oft unbeachtet. Dieser Kurzbericht informiert nicht nur über das generelle Risiko der Beschäftigten, von einer Insolvenz betroffen zu sein. Er zeigt auch, mit welchen kurz- und mittelfristigen Auswirkungen die betroffenen Beschäftigten rechnen müssen. Dabei werden insbesondere die Effekte einer Insolvenz auf die Erwerbseinkommen und auf die Beschäftigungschancen der Betroffenen untersucht.
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State Enforceability of Noncompete Agreements: Regulations that Stifle Productivity!
S. Anand, Iftekhar Hasan, P. Sharma, Haizhi Wang
Human Resource Management,
Nr. 1,
2018
Abstract
Noncompete agreements (also known as covenants not to compete [CNCs]) are frequently used by many businesses in an attempt to maintain their competitive advantage by safeguarding their human capital and the associated business secrets. Although the choice of whether to include CNCs in employment contracts is made by firms, the real extent of their restrictiveness is determined by the state laws. In this article, we explore the effect of state‐level CNC enforceability on firm productivity. We assert that an increase in state level CNC enforceability is detrimental to firm productivity, and this relationship becomes stronger as comparable job opportunities become more concentrated in a firm's home state. On the other hand, this negative relationship is weakened as employee compensation tends to become more long‐term oriented. Results based on hierarchical linear modeling analysis of 21,134 firm‐year observations for 3,027 unique firms supported all three hypotheses.
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20.02.2018 • 2/2018
Fernsehen aktiviert Unternehmergeist
Unternehmensgründungen schaffen Arbeitsplätze und treiben die Entwicklung einer Marktwirtschaft voran. Über welche Kanäle der Unternehmergeist in den Menschen aber überhaupt geweckt wird, damit beschäftigten sich Viktor Slavtchev, Ökonom am Leibniz-Institut für Wirtschafts-forschung Halle (IWH) und sein Co-Autor Michael Wyrwich in einer Studie. Ihr Ergebnis: Auch das Fernsehen kann die dafür passenden Werte vermitteln. Für ihre Analyse ver-glichen die Ökonomen die Unternehmensaktivität in ostdeutschen Regionen, die West-Fernsehen empfangen konnten, mit solchen, die diese Möglichkeit nicht hatten.
Viktor Slavtchev
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15.02.2018 • 1/2018
Presseeinladung: „Von der Transformation zur Europäischen Integration: Optimieren durch Evaluieren – Wirtschaftsförderung im Qualitätscheck“
Unter dem Titel „Von der Transformation zur Europäischen Integration: Optimieren durch Evaluieren – Wirtschafts-förderung im Qualitätscheck“ präsentiert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) am Mittwoch, dem 21. Februar 2018 gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer Forschungsinstitute sowie Universitäten Forschungsergebnisse zu verschiedenen Aspekten der Evaluation von Wirtschaftsfördermaßnahmen.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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