Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms ‒ Zweiter Zwischenbericht vom 31.10.2024
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
No. 1,
2025
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das zweite Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht liegt seit Juni 2023 vor und präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Nachdem nunmehr zahlreiche Maßnahmen in die Umsetzung gehen, nimmt der Strukturwandel an Fahrt auf. Der aktuelle Bericht nimmt eine Aktualisierung vor und erweitert Aussagen zu deren möglichen Effekten. Auch für diesen Bericht bleibt zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms durchaus naheliegend ist. Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 30.06.2024, also fast vier Jahre nach Programmstart.
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
No. 6,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen.
Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.
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Öffentliche Finanzen und regionale Entwicklung
Joachim Ragnitz
Beitrag in IWH-Sammelwerk,
Festschrift für Gerhard Heimpold, IWH
2020
Abstract
Deutschland ist durch erhebliche regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft gekennzeichnet. Die wirtschaftsstärksten Regionen (gemessen am Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen) auf der Kreisebene sind die kreisfreien Städte Wolfsburg (Niedersachsen) und Ingolstadt, gefolgt vom Landkreis München (beides in Bayern); die geringste Wirtschaftskraft weisen der Erzgebirgskreis (Sachsen) sowie die kreisfreie Stadt Suhl (Thüringen) auf, gefolgt vom Landkreis Delmenhorst (Niedersachsen). Auch wenn man die Bedeutung dieser Extremwerte nicht überbewerten sollte, wird deutlich, dass von ausgeglichenen Verhältnissen (wie es dem gesetzgeberischen Ideal entspräche, festgeschrieben in § 2 Absatz 2 Nr. 4 ROG) nicht die Rede sein kann. Gleichzeitig wird deutlich, dass es sich bei den regionalen Wirtschaftskraftunterschieden inzwischen nicht mehr primär um ein Ost-West-Problem handelt: Selbst innerhalb einzelner Bundesländer sind die regionalen Disparitäten enorm und vor allem auch größer als zwischen den Großraumregionen Ost- und Westdeutschland.
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Regionale Disparitäten in Demographie und Migration — Ein Rückblick aus ostdeutscher Perspektive
Alexander Kubis, Lutz Schneider
Beitrag in IWH-Sammelwerk,
Festschrift für Gerhard Heimpold, IWH
2020
Abstract
Ostdeutschland schrumpft, Westdeutschland wächst. Dieser Eindruck drängt sich aus demographischer Sicht auf, wenn die Bevölkerungsentwicklung seit 1989 betrachtet wird. Lebten auf dem Gebiet der fünf östlichen Bundesländer Ende 1988 noch 15,4 Millionen Personen, so waren es Ende 2018 nur 12,6 Millionen Personen – ein Rückgang um fast drei Millionen Einwohner oder beinahe 20%. Die zehn westlichen Bundesländer wuchsen im selben Zeitraum von 59,6 Millionen auf 66,8 Millionen Einwohner. Der überwiegende Teil dieser unterschiedlichen demographischen Entwicklung ist der räumlichen Umverteilung von Bevölkerung geschuldet, einerseits der Nettobinnenwanderung von Ost- nach Westdeutschland, andererseits der sehr unterschiedlichen Verteilung der Nettoaußenwanderungen. Die Umverteilung der Bevölkerung ist dabei nicht homogen, vielmehr in starkem Maße selektiv – vor allem in den Dimensionen von Ausbildung, Alter, Geschlecht und Nationalität.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Innovations as driving force of the knowledge society – concepts and contemporary theoretical approaches
Jutta Günther, Björn Jindra
Wirtschaft im Wandel,
No. 9,
2007
Abstract
Hinsichtlich der Frage, was Europas Wettbewerbsfähigkeit in Zukunft sichert, wird unter dem Stichwort Wissensgesellschaft vor allem auf Standortvorteile für Forschung und Entwicklung (FuE), Innovation und Wissen verwiesen. Diese Sichtweise vertreten nicht nur Entscheidungsträger der hochleistungsfähigen Industrieländer, sondern auch der sogenannten nachholenden Ökonomien in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich vor dem Hintergrund aktueller innovationstheoretischer Ansätze mit der Frage, was den abstrakten Begriff der Wissensgesellschaft ausmacht, welche Akteure eine Rolle spielen und warum FuE und Innovation geographisch unterschiedlich verteilt sind. Es werden systemische Theorieansätze skizziert, welche die Verbindungen zwischen unterschiedlichen wissensgenerierenden Akteuren, insbesondere zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in den Vordergrund stellen. Zur Erklärung der geographischen Verteilung von FuE und Innovation verweist der Beitrag auf die regionalökonomische Theorie, welche begründet, warum diese Prozesse durch räumliche Konzentration gekennzeichnet sind. Dabei konkurrieren Hypothesen, die die räumliche Konzentration entweder mit sektoraler Spezialisierung oder Diversifizierung verbinden. Der Artikel zeigt, daß multinationale Unternehmen FuE im privaten Sektor dominieren und regionale Zentren der Innovation über Ländergrenzen hinweg verbinden. Basierend auf der Theorie der technologischen Akkumulation und Internationalisierung von Unternehmen wird die Globalisierung von FuE- und Innovationsprozessen erklärt. Dabei ist festzustellen, daß sich eine Hierarchie regionaler Innovationssysteme herausbildet, in der die Disparitäten sowohl innerhalb von Ländern als auch international zunehmen.
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Gleichwertige Lebensverhältnisse: Eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe neu interpretieren!
Jürgen Aring, Hans H. Blotevogel, Michael Bräuer, Rainer Danielzyk, Hans-Peter Gatzweiler, Ulf Hahne, Heinrich Mäding, Petra Ilona Schmidt, Josef Stegt, Martin T. W. Rosenfeld
Positionspapier aus der Akademie für Raumforschung und Landesplanung [ARL], Nr. 69,
2006
Abstract
In der politischen Diskussion über Wachstums- und Ausgleichspolitik werden häufig Forderungen nach einer Aufgabe des Prinzips "gleichwertiger Lebensverhältnisse" laut. In dieser Debatte wird vielfach einseitig pro und contra argumentiert. In dem Papier wird die Auffassung vertreten, daß das Prinzip zwar ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen bleiben, aber vor dem Hintergrund gewandelter Rahmenbedingungen und zunehmender regionaler Disparitäten in Deutschland neu interpretiert werden sollte. Nach Auffassung der Autoren sind Gleichwertigkeit und Diversität keine Gegensätze. Im einzelnen werden Vorschläge für eine Neujustierung der Ziele und Instrumente im Rahmen dreier wichtiger Handlungsfelder entwickelt. Für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird ein Abbau der rein kompensatorischen Transfers zugunsten aktivierender Elemente und der Förderung von Kooperationen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Regionalpolitik sollten zwar weiterhin die strukturschwachen Regionen im Vordergrund stehen, aber dort sollte es zu Schwerpunktsetzungen zugunsten leistungsfähiger Zentren der Wirtschaftstätigkeit kommen. Für die Raumordnungspolitik werden u. a. kreative und innovative Lösungen für Leistungen der regionalen und lokalen Daseinsvorsorge angeregt.
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Demographischer Wandel, unternehmerische Standortentscheidungen und regionale Disparitäten der Standortentwicklung
Martin T. W. Rosenfeld
Demographische Trends in Deutschland: Folgen für Städte und Regionen (Forschungs- und Sitzungsberichte der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Band 226),
2006
Abstract
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Stand und Tendenzen regionaler Disparitäten im wiedervereinigten Deutschland
Gerhard Heimpold, Martin T. W. Rosenfeld
Neuere Herausforderungen der Strukturpolitik,
2004
Abstract
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Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss. Regionale Disparitäten eines wachsenden Problempotenzials
Peter Franz, Cornelia Lang
Raumforschung und Raumordnung,
No. 4,
2000
Abstract
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