Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
No. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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Media Response
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Gropps Wirtschafts-Podcast
Gropps Wirtschafts-Podcast Photo: MDR/Isabel Theis Twice a month, IWH President Reint Gropp and Ralf Geißler , editor at MDR radio station, focus on major questions of economics…
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Kommentar: Die Schuldenfinanzierung höherer Militärausgaben ist Augenwischerei
Oliver Holtemöller
Wirtschaft im Wandel,
No. 1,
2022
Abstract
Die Bundesregierung will zusätzliche Militärausgaben in Höhe von 100 Mrd. Euro über ein „Sondervermögen“ finanzieren. Dies täuscht darüber hinweg, dass mehr Militärausgaben nicht ohne Einschränkungen an anderer Stelle, z. B. bei Investitionen für den Klimaschutz, zu haben sind. Eine Finanzierung über höhere Steuern wäre transparenter und würde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen berücksichtigen.
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Kommentar: Ohne Konsumverzicht keine CO2-Reduktion – auch, wenn man auf Innovation setzt
Oliver Holtemöller
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2020
Abstract
In der Diskussion über die deutsche Klimapolitik steht häufig die Frage im Mittelpunkt, mit welchen Instrumenten sich eine Reduktion der CO2-Emissionen am wirksamsten erreichen lässt. So werden etwa die Vorund Nachteile von CO2-Steuern im Vergleich zur Versteigerung von CO2-Zertifikaten und die Reihenfolge der Abschaltung von Braunkohlekraftwerken diskutiert. Neben diesen eher mikroökonomischen Aspekten hat die Klimapolitik weitreichende makroökonomische Konsequenzen.
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17.06.2020 • 10/2020
High risk of corporate bankruptcy due to the corona shutdown
The Corona shutdown increases the probability of corporate bankruptcy. An analysis based on corporate financial statements from 2014 to 2018 reveals that in the United Kingdom, 73% of shutdown firms are not able to cover interest expenses from earnings before interest and taxes if they lose one twelfth of annual turnover. In Germany, the fraction amounts to 81%.
Oliver Holtemöller
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12.03.2020 • 4/2020
Global economy under the spell of the coronavirus epidemic
The epidemic is obstructing the economic recovery in Germany. Foreign demand is falling, private households forgo domestic consumption if it comes with infection risk, and investments are postponed. Assuming that the spread of the disease can be contained in short time, GDP growth in 2020 is expected to be 0.6% according to IWH spring economic forecast. Growth in East Germany is expected to be 0.9% and thus higher than in West Germany. If the number of new infections cannot be decreased in short time, we expect a recession in Germany.
Oliver Holtemöller
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Kosten der Maßnahmen aus dem „Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“
Oliver Holtemöller, Götz Zeddies
IWH Online,
No. 3,
2018
Abstract
Der Referentenentwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht folgende Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vor: Fixierung des Rentenniveaus bei 48% und der Haltelinie für den Beitragssatz bei 20%, Aufstockung der Mütterrente, Verbesserungen für Erwerbsgeminderte und Ausweitung der Gleitzone (so genannte „Midijobs“).
Diese Maßnahmen werden vor allem langfristig erhebliche Auswirkungen auf die Ausgaben der Rentenversicherung haben; gleichzeitig wird die Anzahl der Beitragszahler aufgrund der Alterung der Bevölkerung abnehmen. Das heißt, selbst ohne die neuen Leistungsausweitungen stiegen die Abgaben (Beiträge und Steuern) zur Finanzierung der Rentenversicherung langfristig deutlich an.
Berechnungen mit dem Rentensimulationsmodell des IWH zeigen, dass die effektive Abgabenlast (Rentenversicherungsbeitrag plus Steuerzuschüsse) in Relation zum Lohn bis zum Jahr 2050 ohne die neuen Leistungsausweitungen um acht und mit um weitere drei Prozentpunkte zunehmen dürfte. Wenn der Beitragssatz bei 20% konstant gehalten werden soll, müssten etwa die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer entsprechend kräftig erhöht werden.
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