Umweltschutz durch Dosenpfand? - Ein Kommentar
Das Bundeskabinett billigte am 2. Mai eine Verordnung, die für Dosen und Einwegflaschen ab Januar 2002 ein Pfand von bis zu 50 Cents vorsieht. Bereits im Jahre 1991 wurde diese Sanktion für eine wiederholte Verletzung der Mindestquote für Mehrweggetränkeverpackungen von 72% beschlossen. Konzentriert sich die gegenwärtige Kontroverse vor allem auf die zusätzliche Kostenbelastung des Einzelhandels, rückt die Frage nach der Schutzfunktion des Einwegpfands für das von der Bundesregierung aus ökologischen Erwägungen favorisierte Mehrwegsystem eher in den Hintergrund.