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Is this really the ‘most dangerous man in Germany’?IWHThe Spectator, August 23, 2026
Anfang September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag, und die AfD hat erstmals die Chance auf eine eigene Regierungsmehrheit. Sachsen-Anhalt hat eine der ältesten Beschäftigtenstrukturen Deutschlands: Fast jeder dritte deutsche Beschäftigte ist 55 oder älter. Im vergangenen Jahrzehnt hat das Land netto bereits 40.580 deutsche Beschäftigte verloren. Die Beschäftigung blieb dennoch stabil, weil 51.960 ausländische Beschäftigte hinzukamen. Ein erheblicher Teil dieses Zuwachses stammt aus Fluchtkontexten: Seit Ende 2020 kamen rund 40% des Zuwachses aus Asylherkunftsländern und der Ukraine. Die internationale Evidenz zeigt nach Regierungswechseln zu zuwanderungskritischen Parteien Rückgänge des ausländischen Zuzugs zwischen 32 und 65%. Eine kompensierende Rückkehr Einheimischer ist nicht zu beobachten. Die Analyse zeigt, dass tausende von offenen Stellen in Sachsen-Anhalt nicht besetzt werden könnten, mit entsprechenden Auswirkungen auf Wohlstand und Wachstum.
Das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt verspricht umfangreiche neue Leistungen, den Verzicht auf neue Schulden und niedrigere Steuern zugleich. Diese Policy Note beziffert, wie weit Kosten und Gegenfinanzierung auseinanderliegen. Von 136 kostenwirksamen Maßnahmen lassen sich 28 mit amtlichen Quellen belegen. Diese kosten rund 1,6 Mrd. Euro pro Jahr. Da das AfD-Programm neue Schulden ausschließt, kommen die im Landeshaushalt bereits eingeplanten 877 Mio. Euro jährlicher Neuverschuldung hinzu. Der bezifferbare Finanzierungsbedarf beträgt damit rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. Dem stehen bei großzügiger Auslegung rund 243 Mio. Euro belegbare Einsparungen gegenüber. Von jedem Euro sind damit nicht einmal zehn Cent gedeckt. Es bleibt eine Lücke von mindestens 2,2 Mrd. Euro pro Jahr. Das entspricht rund einem Viertel der Steuereinnahmen des Landes, umgerechnet gut 1 000 Euro je Einwohner und Jahr. Da das Programm auch Steuererhöhungen ausschließt, ist unklar, wie die AfD diese Lücke schließen will.
Der Beitrag untersucht die mittelfristige Entwicklung der deutschen Wirtschaft und der öffentlichen Finanzen vor dem Hintergrund der seit 2025 geltenden neuen EU-Fiskalregeln und der jüngsten Lockerung der nationalen Schuldenbremse. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Deutschland die europäischen Vorgaben zu Defizit, Schuldenstand und Nettoprimärausgaben einhalten kann.
Zwischenbericht 2025 zur begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms
Am 5. November 2025 wurde der Zwischenbericht 2025 zur begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK‑Bundesprogramms von den Wirtschaftsforschungsinstituten IWH und RWI veröffentlicht. Die Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt wird, analysiert die Fortschritte der Programme, identifiziert die Wirkungen der Förderung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Maßnahmen optimiert werden können, um die Transformation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Deutschland erfolgreich zu gestalten.
Schriftliche Anhörung des Finanzausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern
Welche Wachstumsimpulse können zusätzliche, kreditfinanzierte Finanzmittel für Infrastruktur, Klimaneutralität und Verteidigung in Mecklenburg-Vorpommern setzen? Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung des Finanzausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern beantwortet das IWH Fragen zur Verwendung der Finanzmittel und zur möglichen Wirkung von zusätzlichen Investitionen auf das Produktionspotenzial und das Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts der demographischen Entwicklung ist die Arbeitsproduktivität der Schlüssel zur Verbesserung der Wachstumsaussichten des Landes.
Mit Antrag vom 11. März 2025 fordert die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, gesetzliche Renten bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Monat steuerlich freizustellen, um die hohen Preissteigerungen der vergangenen Jahre für diese Personengruppe auszugleichen. Ein Blick auf die Einkommenssituation von Rentnern und Arbeitnehmern zeigt allerdings, dass ein Fokus allein auf die gesetzliche Rente zu kurz greift, weil Rentnerhaushalte im Durchschnitt über weitere Einnahmequellen verfügen. Zudem müssten die Einnahmeausfälle gegenfinanziert werden, wodurch andere gesellschaftliche Gruppen zusätzlich belastet würden. Schließlich würde die steuerliche Freistellung von niedrigen und mittleren Renteneinkommen deren Empfänger gegenüber Arbeitnehmern besserstellen. Auch die Arbeitsanreize für Ältere würden gemindert. Mit der Grundsicherung im Alter steht ein zielgenaueres Instrument zur Unterstützung bedürftiger Haushalte zur Verfügung.
Am 13. Februar 2025 wurde der zweite Zwischenbericht zur begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms von den Wirtschaftsforschungsinstituten IWH und RWI veröffentlicht.
Die Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt wird, analysiert die Fortschritte der Programme, identifiziert die Wirkungen der Förderung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Maßnahmen optimiert werden können, um die Transformation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Deutschland erfolgreich zu gestalten.
Die grüne Transformation, verstanden als ein Prozess, Energie zunehmend treibhausgasneutral zu erzeugen, kann mit marktwirtschaftlichen Instrumenten und dafür erforderlichen Rahmenbedingungen kostengünstiger umgesetzt werden als mit staatlicher Steuerung des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung. Kosteneffizienz ist von entscheidender Bedeutung für die Bereitschaft und Fähigkeit der Bevölkerung, die Lasten der Transformation zu tragen, und für eine gerechte Verteilung der Lasten.
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
anlässlich der Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags ‒ Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/414Der Klimawandel in Schleswig-Holstein führt zu Veränderungen in Umwelt, Wirtschaft und Arbeitswelt, und er hat Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Der wissenschaftliche Konsens geht davon aus, dass die sozioökonomischen und ökologischen Effekte des Klimawandels weltweit überwiegend negativ sein werden. Aus diesem Grund schreibt das Klimaschutzgesetz vor, dass die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65% und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88% reduziert werden sollen; bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität in Deutschland erreicht werden. Schleswig-Holstein hat eigene Klimaschutzziele und Maßnahmen eingeführt. Unsicherheiten bestehen jedoch hinsichtlich der nationalen und regionalen Kosten des Klimawandels. Bisherige Studien deuten darauf hin, dass in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts in Deutschland die jährlichen Verluste des Bruttoinlandsprodukts unter einem Prozent liegen werden. Zur Plausibilisierung dieser Zahl ist es notwendig, eine transparente und replizierbare Klimawandelfolgenabschätzung für Schleswig-Holstein vorzunehmen. Es wird daher empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.