Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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05.10.2017 • 37/2017
Ostdeutsche Flächenländer in der Spitzenforschung insgesamt unterrepräsentiert
Die Entscheidung, welche Universitäten im Rahmen der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ einen Exzellenzcluster und damit millionenschwere Förderung beantragen dürfen, ist gefallen. Drei ostdeutsche Bundesländer gehen leer aus. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der unterrepräsentierten Forschung und Entwicklung in Ostdeutschland und dem stockenden wirtschaftlichen Aufholprozess.
Oliver Holtemöller
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17.08.2017 • 30/2017
Ostdeutsche Wirtschaft: Rückstand bleibt trotz kräftigem Aufschwung groß, Finanzausgleich fließt auch nach Reform vor allem in den Osten
Ostdeutschland hat vom gegenwärtigen Aufschwung in Deutschland bisher besonders deutlich profitiert. In jedem der Aufschwungsjahre 2014 bis 2016 nahm die gesamtwirtschaftliche Produktion schneller zu als in Westdeutschland; auch für das Jahr 2017 prognostiziert das IWH, dass der Zuwachs der Produktion in Ostdeutschland mit 1,8% etwas höher liegt als in Westdeutschland. „Freilich ist auch nach mehr als 25 Jahren Deutscher Einheit in jeder der ostdeutschen Regionen die Produktivität immer noch niedriger als in derjenigen westdeutschen Region mit der geringsten Produktivität“, räumt Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), ein. Der größte Teil der Zuweisungen vom Bund wird auch ab dem Jahr 2020, wenn der reformierte Länderfinanzausgleich gilt, in den Osten der Republik fließen. Die Reform des Länderfinanzausgleichs hat dabei nicht zu einer Verbesserung der wirtschaftspolitischen Anreize für die finanzschwachen Bundesländer geführt, was auch dazu beitragen könnte, dass die ökonomische Konvergenz nur schleppend verläuft.
Oliver Holtemöller
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19.05.2016 • 21/2016
Kein Spielraum für Mehrausgaben im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt – Prioritäten setzen
Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen sieht eine Reihe neuer Ausgaben für den Landeshaushalt vor. Bei einer vollständigen Umsetzung der angekündigten Maßnahmen bis zum Jahr 2021 beliefen sich die Mehrausgaben auf knapp vier Mrd. Euro. Die wichtigsten Posten sind höhere Zuweisungen an die Gemeinden, finanzielle Entlastungen der Eltern bei der Kindertagesbetreuung sowie die Erhöhung der Zuweisungen an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Für zusätzliche Ausgaben steht jedoch im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt kaum Spielraum zur Verfügung.
Oliver Holtemöller
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10.08.2015 • 30/2015
Germany Benefited Substantially from the Greek Crisis
The balanced budget in Germany is largely the result of lower interest payments due to the European debt crisis. Research from the Halle Institute for Economic Research (IWH) – Member of the Leibniz Association shows that the debt crisis resulted in a reduction in German bund rates of about 300 basis points (BP), yielding interest savings of more than EUR 100 billion (or more than 3% of gross domestic product, GDP) during the period 2010 to 2015. A significant part of this reduction is directly attributable to the Greek crisis. When discussing the costs to the German tax payer of saving Greece, these benefits should not be overlooked, as they tend to be larger than the expenses, even in a scenario where Greece does not repay any of its debts.
Reint E. Gropp
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Eine flexible Ländersteuer bei einem hohen Ausgleich von Finanzkraftunterschieden
Martin Altemeyer-Bartscher
Wirtschaft im Wandel,
No. 6,
2014
Abstract
Am Ende des Jahres 2019 tritt das Finanzausgleichsgesetz außer Kraft. Im Zuge dessen ergibt sich eine historische Chance, die Reibungsverluste im gegenwärtigen Ausgleichssystem durch eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu verringern. Ein aktuell viel diskutierter Vorschlag sieht eine flexible Ländersteuer vor. In diesem Beitrag wird analysiert, welche Auswirkungen eine solche erweiterte Steuerautonomie für die Bundesländer hätte und welche Möglichkeiten sich diesbezüglich für eine anreizfreundliche Neugestaltung des Finanzausgleichs mit hoher Ausgleichsintensität ergeben würden.
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Auf welche Frage sind zwei Billionen die Antwort?
Oliver Holtemöller,
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2014
Abstract
Alle Jahre wieder wird berechnet, was wohl die Deutsche Einheit gekostet habe. Zuletzt veröffentlichte die Welt am Sonntag, dass knapp zwei Billionen Euro an Fördergeldern von West nach Ost geflossen seien. Die Berechnung dieser Kennzahl ist wenig umstritten, die Größenordnung ist einigermaßen plausibel: Es werden Nettotransfers von West nach Ost zwischen 1991 und 2013 aufsummiert (Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich, Solidarpakt II, Fonds Deutsche Einheit, regionaler Saldo der Sozialversicherungsleistungen usw.).
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Föderalismusreform – eine historische Chance
Martin Altemeyer-Bartscher
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2014
Abstract
Mit dem Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes und des Solidarpaktes II zum Ende des Jahres 2019 ergibt sich die historische Chance, die Reibungsverluste im deutschen Finanzföderalismus zu verringern. Eine umfassende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung braucht allerdings einen gewissen zeitlichen Vorlauf, sodass entscheidende Verhandlungen wohl in den kommenden Monaten geführt werden.
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Zur Wirtschaftspolitik: Strukturreformen auch in Deutschland erforderlich!
Oliver Holtemöller, , Tobias Knedlik, Axel Lindner, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
No. 1,
2014
Abstract
Die günstige konjunkturelle Lage in Deutschland scheint der Wirtschaftspolitik den Blick auf die mittel- bis langfristigen Probleme zu verstellen. Im Bereich der Finanzpolitik liegt der Fokus derzeit auf der Ausweitung von Sozialleistungen. Wachstumsfreundliche Maßnahmen stehen hinten an. Zwar plant die neue Koalition zusätzliche investive Ausgaben, die grundsätzlich das Produktionspotenzial erhöhen könnten. Aber die konsumtiven Ausgaben stehen eindeutig im Vordergrund. Das wichtige Thema der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird auf die lange Bank geschoben, obwohl das Auslaufen der aktuellen Regeln Dringlichkeit gebietet und die Anreizprobleme des aktuellen Länderfinanzausgleichs offenkundig sind. Letztere könnten durch eine höhere Steuerautonomie der Bundesländer, etwa durch Zuschlagsrechte bei der Einkommensteuer, abgemildert werden. Im Bereich der Geldpolitik besteht derzeit die Gefahr, dass das mittelfristige Inflationsziel unterschritten wird. Es gibt zwar noch einige geldpolitische Instrumente, die für zusätzliche Liquiditätsbereitstellung genutzt werden könnten. Allerdings ist die Wirkung der Maßnahmen durch Probleme im Bankensektor derzeit gestört. Deshalb hat der im Jahr 2014 anstehende Stresstest eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung des Vertrauens im Bankensektor. Die Bankenunion sollte beherzt vollendet und nicht durch immer weitere Abstriche in ihrer Wirkung gefährdet werden. Die Europäische Kommission untersucht, ob der hohe deutsche Leistungsbilanzüberschuss auf ein gesamtwirtschaftliches Ungleichgewicht hinweist. Gegenwärtig gibt es allerdings kaum Anzeichen dafür, dass die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland ungleichgewichtig ist. Der Leistungsbilanzüberschuss erklärt sich daraus, dass in einer alternden Gesellschaft wie der deutschen viel gespart wird und auch wegen der in Zukunft zu erwartenden Knappheit des Faktors Arbeit nicht genug rentierliche Investitionsprojekte im Land zu finden sind. Aus dieser Perspektive steht die Wirtschaftspolitik vor zwei Aufgaben: zum einen, die Risiken ungleichgewichtiger wirtschaftlicher Entwicklungen im Ausland für die Zukunft zu senken, um deutsche Anlagen vor Wertverlusten zu schützen. Zum anderen würde eine erfolgreiche Zuwanderungs- und Integrationspolitik über bessere langfristige Wachstumsperspektiven auch die Attraktivität von Investitionen im Inland erhöhen.
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12.12.2013 • 41/2013
Zur Wirtschaftspolitik: Strukturreformen auch in Deutschland erforderlich!
Die günstige konjunkturelle Lage in Deutschland scheint der Wirtschaftspolitik den Blick auf die mittel- bis langfristigen Probleme zu verstellen. Im Bereich der Finanzpolitik liegt der Fokus derzeit auf der Ausweitung von Sozialleistungen. Wachstumsfreundliche Maßnahmen stehen hinten an. Zwar plant die neue Koalition zusätzliche investive Ausgaben, die grundsätzlich das Produktionspotenzial erhöhen könnten. Aber die konsumtiven Ausgaben stehen eindeutig im Vordergrund. Das wichtige Thema der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird auf die lange Bank geschoben, obwohl das Auslaufen der aktuellen Regeln Dringlichkeit gebietet und die Anreizprobleme des aktuellen Länderfinanzausgleichs offenkundig sind. Letztere könnten durch eine höhere Steuerautonomie der Bundesländer, etwa durch Zuschlagsrechte bei der Einkommensteuer, abgemildert werden.
Oliver Holtemöller
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