Zwischenbetriebliche Lohnunterschiede, Mitbestimmung und Tarifverträge
Steffen Müller
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2020
Abstract
Niedriglohnsektor und steigende Lohnungleichheit sind seit langem dominierende Themen am Arbeitsmarkt. Dieser Artikel legt nahe, dass die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer von der Existenz von Betriebsräten und Tarifverträgen abhängt und dass sich vor allem betriebliche Mitbestimmung positiv auf Löhne auswirkt. Während Mitbestimmung die zwischenbetriebliche Lohnungleichheit erhöht, wird sie durch Tarifverträge reduziert.
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IWH-Tarif-Check: Kräftige Reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte in der Chemischen Industrie: Neue Gehaltsbestandteile in der Chemischen Industrie erhöhen reale Netto-Tariflohnzuwächse deutlich
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
No. 2,
2019
Abstract
Ende November 2019 wurde ein neuer Tarifvertrag für die Chemische Industrie abgeschlossen. Dementsprechend steigen die tabellenwirksamen Tariflöhne zum Juli 2020 um 1,5% und ein Jahr später nochmals um 1,3%. Hinzu kommen Einmalzahlungen in Höhe von 4,0% – 6,0% eines Monatsentgelts für die Zeit bis zur ersten Tariferhöhung im Juli 2020. Zusätzlich wurde erstmalig ein tarifliches Zukunftskonto im Gegenwert von zwei Tagen im Jahr 2020, drei Tagen im Jahr 2021 und danach jeweils fünf Tagen je Jahr vereinbart, die als Freizeit genommen, angespart oder ausgezahlt werden können. Dies entspricht einem Plus von 1,8 %. Hinzu kommt eine tarifliche Pflegezusatzversicherung und die Anhebung des Weihnachtsgeldes. Durch diese Zusatzvereinbarungen werden die eher niedrigen tabellenwirksamen Tariflohnsteigerungen erheblich aufgewertet. Insgesamt umfasst der Tariflohnabschluss ein Plus von mehr als 6% für eine Laufzeit von bis zu 29 Monaten.
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IWH-Tarif-Check: Kräftige Reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst im Jahr 2019: Lohnspreizung im Öffentlichen Dienst der Länder nimmt ab
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
No. 1,
2019
Abstract
Die Tariflöhne steigen im Öffentlichen Dienst der Länder rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,01%, wobei die Beschäftigten mindestens 100 Euro monatlich mehr verdienen sollen. Ein Jahr später gibt es dann nochmals einen Zuwachs um 3,12% bzw. mindestens 90 Euro monatlich und 1,29% bzw. mindestens 50 Euro im Jahr 2021. Der Tarifvertrag läuft bis Ende September 2021. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren.
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Arbeitnehmermitbestimmung und Tarifverträge im Fokus –
14. IWH/IAB-Workshop zur Arbeitsmarktpolitik
Eva Hank, Georg Neuschäffer
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
2017
Abstract
Bereits zum 14. Mal fand am 18. und 19. September der diesjährige Workshop zur Arbeitsmarktpolitik am IWH in Halle (Saale) statt, der traditionell gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) organisiert wird. Mit dem Schwerpunkt „Industrielle Beziehungen: Arbeitnehmermitbestimmung und Tarifverträge im Fokus“ widmete sich der Workshop einem wirtschaftspolitisch aktuellen Thema.
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30.04.2015 • 13/2015
Arbeitsmärkte in Ostdeutschland: Auf halbem Wege zwischen USA und Deutschland
Der Anteil der Beschäftigten, die im Rahmen eines Tarifvertrags beschäftigt und zugleich auch durch einen Betriebsrat vertreten sind, ist in Ostdeutschland deutlich niedriger als im Westen und sank zwischen 1998 und 2013 noch einmal um etwa ein Viertel. Speziell für Ostdeutschland besteht die Gefahr, in einem „Niemandsland“ zwischen USA und Deutschland steckenzubleiben.
Steffen Müller
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Aktuelle Trends: Betriebsrat und Tarifvertrag: Immer weniger Beschäftigte haben beides
Steffen Müller
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2015
Abstract
Für die Gestaltung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in Deutschland sind betriebliche Mitbestimmung und tarifvertraglich vereinbarte Löhne von entscheidender Bedeutung. Betriebsräte sind auf Ebene der einzelnen Betriebe organisiert und haben von der Betriebsgröße abhängige Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat zur vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs. Theoretische und empirische Studien zeigen, dass Betriebsräte eine positive Wirkung auf die Produktivität haben können. Entscheidend ist dabei, ob der Betrieb tarifvertragsgebunden ist. Es wird argumentiert, dass Betriebsräte stärkere Anreize haben, auf die Steigerung der Produktivität hinzuwirken, wenn Verteilungskonflikte bereits auf überbetrieblicher Ebene gelöst wurden. Die Empirie stützt diese Hypothese.
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Aktuelle Trends: Tarifbindung im Verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands: Keine weitere Tarifflucht 2006
Cornelia Lang
Wirtschaft im Wandel,
No. 1,
2007
Abstract
Im Jahr 2001 hatte ein Drittel der ostdeutschen Industrieunternehmen laut IWH-Umfrage einen Flächentarifvertrag, knapp ein Drittel einen Haus- oder Firmentarifvertrag und reichlich ein Drittel keinen Tarifvertrag. Diese Anteile haben sich in den Folgejahren in Richtung einer Tarifflucht verschoben, allerdings ist diese Entwicklung am aktuellen Rand zum Stillstand gekommen. Nunmehr liegt der Anteil der tariflosen Firmen bei 60%. Differenziert nach Betriebsgröße ergibt sich folgendes Bild: Am häufigsten gelten Flächentarifverträge in größeren Unternehmen, die 250 und mehr Mitarbeiter beschäftigen. In kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gehören hingegen drei von vier Unternehmen keiner Tarifgemeinschaft an.
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10.01.2007 • 2/2007
Tarifbindung im Verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands: Keine weitere Tarifflucht 2006
Im Jahr 2001 hatte ein Drittel der ostdeutschen Industrieunternehmen laut IWH-Umfrage einen Flächentarifvertrag, knapp ein Drittel einen Haus- oder Firmentarifvertrag und reichlich ein Drittel keinen Tarifvertrag. Diese Anteile haben sich in den Folgejahren in Richtung einer Tarifflucht verschoben, allerdings ist diese Entwicklung am aktuellen Rand zum Stillstand gekommen. Nunmehr liegt der Anteil der tariflosen Firmen bei 60%. Differenziert nach Betriebsgröße ergibt sich folgendes Bild: Am häufigsten gelten Flächentarifverträge in größeren Unternehmen, die 250 und mehr Mitarbeiter beschäftigen. In kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gehören hingegen drei von vier Unternehmen keiner Tarifgemeinschaft an.
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Recent trends: Tariff obligation in the East German industry further withdrawing
Sophie Wörsdorfer
Wirtschaft im Wandel,
No. 1,
2006
Abstract
Laut IWH-Umfrage ziehen sich die ostdeutschen Industrieunternehmen weiter aus Tarifverträgen zurück. Gehörten im November 2003 noch rund 45% der Firmen aus dem Längsschnitt einer Tarifgemeinschaft an, so unterliegen im Jahr 2005 lediglich 40% der Befragten der Tarifbindung. Gegenwärtig sind Flächen- bzw. Haustarifverträge in etwa gleich stark vertreten. Für die Tarifzugehörigkeit spielt die Betriebsgröße eine wesentliche Rolle. Während rund drei von vier Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, gehören die Großunternehmen, die 250 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, zu rund zwei Dritteln einer Tarifgemeinschaft an. Für letztere ist überwiegend ein Flächentarif relevant (ca. 54% gegenüber 46% Haustarif).
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A Commentary - Agenda 2010 after the first year: reforms are better than their reputation
Rüdiger Pohl
Wirtschaft im Wandel,
No. 5,
2004
Abstract
Zugegeben: eine Goldmedaille wird die Bundesregierung mit ihrer Reformpolitik nicht gewinnen. Die Reaktionen in der Öffentlichkeit sind negativ. Reformgegner organisieren Demonstrationen. Reformbefürworter führen eine lange Mängelliste an. Die Reformen gehen nicht weit genug. Warum, zum Beispiel, wird die demographisch gebotene Anhebung des Renteneintrittsalters immer noch verzögert? Die Reformen sind nicht umfassend genug, manche Reformfelder werden tabuisiert. Warum, zum Beispiel, soll das überkommene System der Tarifverträge unangetastet bleiben, weshalb ist keine Korrektur der Mitbestimmung erlaubt? Die Regierung handelt zudem widersprüchlich. Warum, zum Beispiel, greift sie zu dem untauglichen Instrument der Ausbildungsplatzabgabe, die den Lehrstellenmangel nicht an der Wurzel bekämpft? Strafmaßnahmen dieser Art sind das Gegenteil von Entlastungen, die in der Reformagenda als Voraussetzung für die Dynamisierung der Wirtschaft erkannt werden. Nicht nur die Regierung steht mit ihren Reformen im Kreuzfeuer. Sobald die Opposition ehrgeizige Reformpläne schmiedet, sieht sie sich ebenfalls massiver Kritik ausgesetzt.
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