East Germany: Number of Employees Subject to Social Insurance Will Continue to Increase
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2011
Abstract
Die Lage auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt hat sich weiter verbessert. Vom gesamten Beschäftigungsaufbau entfällt etwa die Hälfte auf das Produzierende Gewerbe. Der Rückgang der Zahl der Arbeitslosen war allerdings
trotz der anhaltenden Schrumpfung des Arbeitsangebots geringer als der Beschäftigungsaufbau. Hierfür waren Sonderfaktoren verantwortlich, beispielsweise der Wegfall der Freizügigkeitsbeschränkung für Arbeitnehmer
aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Rückführung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Im weiteren Verlauf dieses Jahres wird sich trotz der schwachen Ausdehnung der gesamtwirtschaftlichen Produktion die Lage auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt noch leicht verbessern. Die Zahl der Erwerbstätigen wird im Durchschnitt des Jahres 2011 um 67 000 Personen bzw. 1,2% über dem Vorjahreswert liegen. Im kommenden Jahr werden in etwa so viele Personen erwerbstätig sein wie in diesem Jahr. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Zahl der Erwerbstätigen wird hingegen weiter zunehmen. Die Entwicklung der Zahl der registrierten Arbeitslosen wird auch im Prognosezeitraum bis 2012 erheblich vom schrumpfenden Arbeitsangebot beeinflusst. Die Arbeitslosenquote wird in diesem Jahr 11,0% und im kommenden Jahr 10,9% betragen.
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For a Sustainable Contribution Rate of the Statutory Unemployment Insurance
Ingmar Kumpmann
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2007
Abstract
Angesichts der aktuellen Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) plant die Bundesregierung eine neue Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 4,2% auf 3,3% des Bruttolohns. Diskutiert wird auch ein noch weitergehender Schritt. Allerdings sind kurzfristig entstehende Budgetüberschüsse der BA kein hinreichender Grund für eine Beitragssenkung. Vielmehr würde durch eine stärkere Beitragssenkung im jetzigen Aufschwung die Gefahr einer neuen Beitragserhöhung in der nächsten Krise entstehen.
Die Arbeitslosenversicherung federt den Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust ab und stabilisiert so in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs die Kaufkraft. Um diesen konjunkturell antizyklischen Effekt zu erhalten und die Planungssicherheit der Unternehmen zu verbessern, ist ein zyklusübergreifend stabiler Beitragssatz anzustreben. Die Kombination aus zyklisch schwankenden Ausgaben und konstantem Beitragssatz führt dazu, daß die Arbeitslosenversicherung im Aufschwung Überschüsse erzielt, die sie zur Finanzierung von Defiziten im Abschwung benötigt und die deshalb weder durch Beitragssenkungen noch Ausgabensteigerungen zunichte gemacht werden dürfen. Zu fragen wäre allerdings, ob z. B. durch die zurückhaltende Lohnpolitik oder die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre die Arbeitslosigkeit nicht nur konjunkturell, sondern zyklusübergreifend gesunken und dadurch eine Beitragssenkung zu rechtfertigen ist. Dies ist derzeit noch schwer zu beurteilen und in der arbeitsmarktpolitischen Debatte umstritten. Deshalb sollte eine stärkere Beitragssenkung erst vorgenommen werden, wenn sich im nächsten konjunkturellen Abschwung zeigt, daß diese nachhaltig finanzierbar ist. Eine Beitragssenkung zu dem Zweck, versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern finanzieren zu lassen, ist grundsätzlich erstrebenswert, müßte aber zur Gegenfinanzierung mit einer entsprechenden Steuererhöhung kombiniert werden. Aufgrund dieser Überlegungen ist eine Beitragssenkung unter einen Satz von etwa 3,9% derzeit als problematisch einzustufen.
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