Im Fokus: Geförderte FuE-Verbundprojekte: Sächsische Akteure wählen zunehmend Partner in räumlicher Nähe
Mirko Titze, Matthias Brachert, Wilfried Ehrenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2013
Abstract
Externe Kooperationen bei innovativen Projekten sind mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. Oft werden solche Projekte durch Kooperationen überhaupt erst möglich. Die Literatur stellt dabei insbesondere den Austausch von Wissen heraus. Für den Austausch einer ganz besonderen Form des Wissens, des so genannten nicht kodifizierten Wissens, ist oftmals räumliche Nähe erforderlich, da nicht kodifiziertes Wissen überwiegend durch persönliche Kontakte ausgetauscht wird. Der Bund und die Länder wenden eine ganze Reihe von Förderprogrammen an, die Anreize zur Aufnahme von innovativen Kooperationsprojekten bieten. Der vorliegende Beitrag analysiert die Kooperationsstrukturen innerhalb geförderter Verbundprojekte des Bundes in den Zeiträumen 1995 bis 2000 und 2005 bis 2010. Die Untersuchung richtet sich auf den Freistaat Sachsen. Es zeigt sich, dass die sächsischen Akteure im zweiten Zeitraum mehr Partner innerhalb Sachsens und der ostdeutschen Länder gewählt haben als in der ersten Periode. Dies spricht offenbar dafür, dass sächsische Partner attraktiver werden, und ermöglicht durch die räumliche Nähe den stärkeren Austausch von nicht kodifiziertem Wissen, welches wichtig für den Erfolg von Innovationsaktivitäten einer Region ist.
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Editorial
Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2012
Abstract
In letzter Zeit stehen die Finanzprobleme von Euroländern wie Griechenland im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit, während die finanzielle Schieflage der Städte und Gemeinden in Deutschland etwas aus dem Blickfeld geraten ist. Zwar hat es hier in jüngster Zeit eine gewisse Entspannung gegeben. Aber diese wird nicht nachhaltig sein, solange – wie bislang – strukturelle Reformen zur Stärkung der kommunalen Ebene ausbleiben. Gerade für die Kommunen in Ostdeutschland ist wegen des Auslaufens des Solidarpaktes II, sinkender Hilfszahlungen der Europäischen Union sowie der abnehmenden Bevölkerung auf längere Sicht mit finanziellen Problemen zu rechnen. Es wäre an der Zeit, neben der immer wieder geforderten Stärkung der kommunalen Kompetenzen bei der Besteuerung auch eine Lichtung des Dickichts an Regulierungen in Angriff zu nehmen, mit denen Bund und Länder die Erledigung kommunaler Aufgaben gegenwärtig zu steuern versuchen.
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Germany on the Way to Energy Efficiency in the Housing Sector: Subsidy Programs by the Federal Government and the Länder Level
Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2011
Abstract
Als Ergänzung eines zunehmend rigider werdenden Ordnungsrechtes, welches die Mindestanforderungen festlegt, existiert auf der Ebene von Bund und Ländern ein breites Angebot von Förderprogrammen für die Sanierung energetisch relevanter Gebäudeteile. Der Bund fördert in diesem Zusammenhang energetisch hochwertige Sanierungsinvestitionen, welche über den Mindeststandard des Ordnungsrechtes hinausgehen. Während die Förderprogramme auf der Bundesebene – abgesehen von der Berücksichtigung unterschiedlicher Finanzierungsmodelle – für alle Investoren sowie für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind, bundesweit die gleichen Rahmenbedingungen anlegen, zeigen die Bundesländer eine differenziertere Ausgestaltung ihrer Förderpolitik, die spezifische Faktoren der regionalen Wohnungsmärkte berücksichtigt. Eine Analyse der Wirkung dieser Förderlandschaft auf die regionale Sanierungsaktivität wird Thema weiterer Forschungen sein.
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17.11.2011 • 47/2011
Wie fördern Bund und Länder die Energieeffizienz im Gebäudebestand?
Im Rahmen der Programme „Energieeffizient sanieren – Zuschuss“ und „Energieeffizient sanieren – Kredit“ fördert der Bund die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Jahr 2011 mit knapp einer Milliarde Euro. Eine Aufstockung auf 1,5 Milliarden Euro jährlich ist geplant. Zusätzlich existieren derzeit auf Länderebene insgesamt 28 Programme. In neun der zehn westdeutschen Länder wird die energetische Sanierung besonders gefördert, wenn der Wohnraum über Mietpreis- und Belegungsbindung sozialverträglich zur Verfügung gestellt wird. In Ostdeutschland werden zentrumsnahe Bestände (Sachsen), Altbaubestände (Thüringen) und kleinere Gebäude (Sachsen-Anhalt) besonders gefördert.
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Investment Grants: Which Requirements Should be Fulfilled?
Mirko Titze, Lutz Schneider
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2010
Abstract
Seit dem Jahr 1969 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Förderinstrumentarium der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angewendet. Konkret werden in strukturschwachen Regionen förderwürdige Unternehmen mit Investitionszuschüssen unterstützt, die dazu dienen sollen, nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten dieser Unternehmen zu initiieren. Sichergestellt werden soll dies insbesondere mit Hilfe der Bedingung, dass das Unternehmen über den so genannten überregionalen Absatz zusätzliche Einkommensströme in der strukturschwachen Region auslöst. Mit der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahr 1990 wurde dieses Instrumentarium zu einer der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des „Aufbau Ost“. Wegen ihrer nach wie vor bestehenden besonderen strukturellen Schwächen genießen heute im Wesentlichen die Neuen Länder den Fördergebietshöchststatus bei der Gemeinschaftsaufgabe. Nach nunmehr 20 Jahren Anwendung in den Neuen Ländern wird die Zukunft dieses Förderinstrumentariums dennoch kontrovers diskutiert. Zur Debatte steht eine Abkehr vom Kriterium des überregionalen Absatzes. Die Befürworter der Abschaffung erhoffen sich davon, dass die Förderung dann einer breiteren Schicht von Unternehmen – insbesondere den kleineren und mittleren – zugutekäme. Auch wäre man weniger abhängig von der Weltkonjunktur, die im internationalen Exportgeschäft ein durchaus beachtliches Risiko darstellen kann. Alles in allem könnten dadurch die regionalen Kräfte gestärkt werden, auch in dem Sinne, dass über neue „regionale Identitäten“ der Selbstverbrauch regionaler Produkte und damit Einkommens- und Beschäftigungskreisläufe angeregt würden. Der vorliegende Beitrag arbeitet demgegenüber heraus, warum eine Abkehr von diesem Förderkriterium nicht erwogen werden sollte. Insbesondere in Regionen mit Einwohnerrückgang und alternder Bevölkerung ist der überregionale Absatz unabdingbar, um die regionale Kaufkraft zu stabilisieren und nicht zu einer ausschließlich transferabhängigen Wirtschaft zu werden. Zudem zeugt überregionaler Absatz von der Fähigkeit, im überregionalen Wettbewerb – auch im Sinne innovativer Aktivitäten – bestehen zu können. Das wohl wichtigste Argument aber dürfte in der Anbindung an überregionale Wissensströme liegen, mit denen „Lock-in“-Effekte vermieden werden können.
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Economic Effects of Investment Grants for Water and Sewerage Infrastructure – The Case of Saxony
Peter Haug
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2010
Abstract
Der Beitrag behandelt die regionalwirtschaftlichen Wachstumseffekte der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Infra) geförderten Maßnahmen der Bereiche Wasser/Abwasser für Sachsen im Zeitraum 2000 bis 2007. Eine Evaluierung dieser Maßnahmen ist im Kontext der Bewertung der Effekte kommunaler Infrastruktur sowohl aus wirtschaftspolitischer als auch aus wissenschaftlicher Sicht von Interesse. Zunächst zeigt sich mit Blick auf die theoretisch zu erwartenden direkten und indirekten Angebotseffekte der Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie auf die damit verbundenen Preiseffekte, dass diese lediglich für bestimmte Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes als Standortfaktor eine relevante Rolle spielen. Die Mittel für die Förderung der Abwasserinfrastruktur wurden in Sachsen weitgehend im Sinne des Wachstumsziels der Regionalpolitik vergeben, und zwar vor allem an Kommunen mit überdurchschnittlichem gewerblichem Abwasseraufkommen. Für den Trink- und Brauchwasserbereich ließ sich dies nicht belegen. Eine Regressionsanalyse (Schätzung der Arbeitskräftenachfrage des lokalen Verarbeitenden Gewerbes) lieferte keinen Beleg für einen Zusammenhang zwischen Beschäftigungsentwicklung im Verarbeitenden Gewerbe und der Höhe der aus GA-Mitteln geförderten Investitionen. Dies ist möglicherweise eine Folge des guten Ausbauzustandes der fraglichen Infrastruktur bereits zu Beginn der Förderperiode („ubiquitäre Infrastruktur“). Laut einer Kommunalbefragung des IWH kann das Ausbleiben von Preissenkungen für Gewerbekunden trotz
GA-Infra-Förderung ebenfalls eine mögliche Ursache für diesen Befund sein – trotz naheliegender Erklärungen (z. B. Bevölkerungsrückgang, keine Erhebung von Anschlussbeiträgen). Unter diesen Umständen ist in den meisten Fällen keine Beeinflussung von betrieblichen Stand-ortentscheidungen zu erwarten.Insgesamt wird daher keine Notwendigkeit zum weiteren Ausbau dieser Förderschwerpunkte gesehen. Insbesondere kann und sollte die GA-Infra Wasser/Abwasser nicht zum Ausgleich von Kosteneffekten des demographischen Wandels, von re-gulierungsbedingten Kosteneffekten oder der Nachfragemacht von Großbetrieben dienen.
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Ausbau der kommunalen Tourismus-Infrastruktur in Sachsen: Positive Effekte in Urlaubsorten mit Tradition, Chancen für Newcomer sind begrenzt
Albrecht Kauffmann, Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 10,
2010
Abstract
In vielen ostdeutschen Kommunen werden vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs alter Industrien und der noch immer hohen Arbeitslosigkeit große Hoffnungen in die Möglichkeit gesetzt, den Tourismussektor als Motor für die lokale wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen. Demgemäß wurden und werden von zahlreichen ostdeutschen Kommunen Investitionen in die Tourismus-Infrastruktur durchgeführt, um die Attraktivität der Orte für den Fremdenverkehr zu steigern und die Beschäftigung im Gastgewerbe zu erhöhen. Bund und Länder unterstützen diese kommunalen Investitionen nicht zuletzt über Zuschüsse für den Infrastrukturausbau im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ („GA-Infra-Förderung“). Der Beitrag untersucht am Beispiel der GA-InfraFörderung in Sachsen die Frage, ob bislang wenig touristisch orientierte Kommunen eine Chance haben, sich mit Hilfe des Ausbaus ihrer Infrastruktur zu relevanten touristischen Destinationen zu entwickeln, oder ob die positiven Effekte von infrastrukturellen Maßnahmen vor allem an den „klassischen“ Tourismusorten anfallen.
Im Theorieteil des Beitrags werden die Faktoren herausgearbeitet, die für die erfolgreiche touristische Entwicklung einer Kommune von Bedeutung sind. Es wird gezeigt, dass hierbei Lokalisations- und Urbanisationseffekte und mithin lokale Pfadabhängigkeiten eine große Rolle spielen. Dies spricht dafür, dass sich die lokale Tourismuswirtschaft allein durch Investitionen in die Infrastruktur nicht positiv entwickeln kann. Diese Vermutung wird durch die empirischen Ergebnisse weitgehend bestätigt, die auf einer ökonometrischen Schätzung sowie ergänzenden Befragungen beruhen. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen den sächsischen Kommunen gemäß ihrer bisherigen Nähe zum Tourismus. Es zeigt sich auch, dass „Newcomer“-Kommunen nur dann eine Chance haben, wenn sie in massivem Umfang größere Infrastrukturprojekte realisiert haben. Für die Förderpolitik des Staates gegenüber den Kommunen folgt daraus, die Mittel gemäß dem Motto „Stärken stärken“ zukünftig noch stärker räumlich zu konzentrieren – auf die traditionellen Destinationen oder auf besonders erfolgversprechende Großprojekte.
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The German New Fiscal Rule (Schuldenbremse): Previous Agreements Question Success on the Länder Level
Kristina vanDeuverden, Sabine Freye
Wirtschaft im Wandel,
No. 9,
2010
Abstract
Zu Beginn des Jahres 2011 wird in Deutschland eine neue Regel zur Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte in Kraft treten – die Schuldenbremse. Wie bei jeder Fiskalregel setzt ihr Gelingen notwendig eine zeitnahe Beobachtung der Haushaltsentwicklung voraus, denn nur so kann Fehlentwicklungen rechtzeitig gegengesteuert werden. Die Evaluierung der öffentlichen Haushalte on Bund und Ländern wurde dem eigens geschaffenen Stabilitätsrat übertragen. Dazu wird er
auf vier Kennzahlen zurückgreifen. Überschreiten diese mehrheitlich in zwei von drei aufeinanderfolgenden Jahren die festgelegten Schwellenwerte, wird der Stabilitätsrat prüfen, ob eine Haushaltsnotlage droht. Zwar erscheinen die Kennziffern grundsätzlich geeignet, ein umfassendes Bild der Staatsfinanzen zu zeichnen, allerdings geben die gewählten Schwellenwerte Anlass, am Gelingen der Schuldenbremse zu zweifeln. Jeder der Schwellenwerte orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung aller Länderhaushalte. Aus diesem Grund müssen die Kennziffern schon extreme Werte annehmen, um als „auffällig“ ausgewiesen zu werden. Die Zielgröße der Schuldenbremse an sich ist der strukturelle Finanzierungssaldo. Dies ist der Haushaltssaldo, der sich ergeben würde, wenn die
Einnahmen und Ausgaben des Staates um konjunkturelle Einflüsse korrigiert werden. Es hätte erwartet werden können, dass diese Zielgröße eine der herangezogenen Kennziffern sein würde. Dem ist nicht so; stattdessen wird der Rat den nominalen Finanzierungssaldo verwenden – bereinigt um bestimmte finanzielle Transaktionen. Letztlich ist dies nur eine Notlösung, denn zur Schätzung des strukturellen Finanzierungssaldos gibt es mehrere Verfahren, und Bund und Länder haben sich bisher auf keine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Dies ist mehr als bedenklich. Nicht nur, dass der strukturelle Finanzierungssaldo ein wichtiges Kriterium für die Nachhaltigkeit von Finanzpolitik ist. Die Schuldenbremse
kann nicht wirklich in Kraft treten ohne die konzeptionelle Einigung auf eine Schätzmethode. Aus diesem Grund schlägt das IWH ein praktikables Verfahren vor, mit dem die strukturellen Finanzierungssalden der Länder berechnet werden können. Das vorgeschlagene Verfahren trägt dabei sowohl den wissenschaftlich-methodischen Anforderungen bei der Konjunkturbereinigung Rechnung als auch
der notwendigen Transparenz, die im politischen und administrativen Prozess unabdingbar ist. Die nach diesem Verfahren geschätzten strukturellen Finanzierungssalden signalisieren vor allem eines: die Finanzpolitik war in den Jahren 1995 bis 2009 nicht nachhaltig und die Ländergesamtheit verschuldete sich in jedem Jahr strukturell. Nach den Kennziffern des Stabilitätsrates ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Eine drohende Haushaltsnotlage wäre nur in wenigen Ländern signalisiert worden. Dies zeigt: Soll die Schuldenbremse gelingen, so besteht dringender Handlungsbedarf.
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Im Fokus: Studiengebühren verändern Hochschullandschaft
Alexander Kubis, Lutz Schneider, Marcel Demuth
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2009
Abstract
Mit dem im August 2007 von Bund und Ländern unterzeichneten Hochschulpakt 2020 verpflichten sich die Länder, dem erwarteten Anstieg der Zahl an Studienberechtigten durch eine Ausweitung der Hochschulkapazitäten Rechnung zu tragen. Aufgrund unterschiedlicher demographischer Entwicklungstrends in den Ländern, doch auch durch die mit den Doppelabiturjahrgängen verbundenen Sondereffekte ergibt sich dabei ein Bedarf der räumlichen Umverteilung von Studienanfängern.
In diesem Zusammenhang ist die Attraktivität einer Hochschule von entscheidender Bedeutung. Ein wichtiges Instrument zur Beeinflussung der Studienplatzwahl stellen Studiengebühren dar. Bislang haben alle Neuen Bundesländer darauf verzichtet, Studiengebühren einzuführen – nicht zuletzt zur Steigerung der Attraktivität der ostdeutschen Hochschulen. Mit Blick auf die Einführung von Studiengebühren bzw. den Verzicht darauf durch die einzelnen Bundesländer beschreibt der vorliegende Beitrag das Wanderungsverhalten von Studienanfängern.
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“Absurdes Ergebnis“ oder wissenschaftlich fundiert? Die Wahl der Konsolidierungsländer
Sabine Freye
List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik,
No. 2,
2009
Abstract
Im Sommer 2009 wurde von Bundestag und Bundesrat die Einführung der Schuldenbremse beschlossen. Im Rahmen der damit verbundenen Regelungen wurde zudem entschieden, den fünf am höchsten verschuldeten Bundesländern im Zeitraum von 2011 bis 2019 so genannte Konsolidierungshilfen zum Abbau ihrer strukturellen Verschuldung zu gewähren. Fragen nach der Auswahl der ‚Konsolidierungsländer‘, den verwendeten finanzwissenschaftlichen Indikatoren und deren Realitätsnähe hinsichtlich der tatsächlichen finanziellen Situation der Länderhaushalte blieben bisher allerdings unbeantwortet. Der vorliegende Beitrag setzt an diesem Punkt an und zeigt, dass die Wahl der ‚Konsolidierungsländer‘ ein politischer Kompromiss zwischen Bund und Ländern war, der zum Teil finanzwissenschaftlich gestützt werden kann. Der Vergleich einzelner finanzstatistischer Kennzahlen deutet zusätzlich darauf hin, dass die finanzpolitischen Handlungsspielräume der Länder jedoch nicht allein von der Höhe des Schuldenstandes und den daraus resultierenden Zinsverpflichtungen sondern auch von der Wirtschaftsleistung eines Landes abhängen. Die Konsolidierungshilfen sind somit eine Hilfe zum Abbau der bestehenden strukturellen Schulden, aber keine Garantie dafür, dass die Länder über das Jahr 2019 hinaus die engen Grenzen der bundesdeutschen Schuldenbremse einhalten werden können.
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