Yes to Investments by Public Authorities for the Future! But Business Cycle will no Longer be Saved by it!
Hans-Ulrich Brautzsch, Brigitte Loose, Udo Ludwig
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2009
Abstract
Die Finanzmarktkrise hat die deutsche Wirtschaft in eine tiefe Rezession gestürzt. Ausschlaggebend ist ein starker Einbruch der Nachfrage aus dem Ausland, der auf die Unternehmensinvestitionen übergesprungen ist. Die deutsche Bundesregierung hält mit zwei Konjunkturpaketen dagegen. Gemäß einer Analyse des IWH umreißt deren investiver Teil ein konjunkturstabilisierendes Volumen von 25,3 Mrd. Euro. Damit werden hauptsächlich die Ausgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen für Infrastruktur und Bildung aufgestockt. Zusätzliche Sachinvestitionen der Privaten sind hingegen kaum zu erwarten, Mitnahmeeffekte jedoch schon. Einschließlich der damit induzierten Einkommenszuwächse aus den mit diesen Ausgaben gesicherten Arbeitsplätzen bedeutet dies allenfalls rund einen Wachstumspunkt des Bruttoinlandsprodukts bzw. den Erhalt von 400 000 Beschäftigungsverhältnissen. Die Effekte verteilen sich auf zwei Jahre: 0,4 Prozentpunkte in diesem und 0,7 im kommenden Jahr. Insgesamt entfällt je ein Viertel auf Bauarbeiten und unternehmensnahe Dienstleistungen. Auch in den Produktionsbereichen Handel und Verkehr, Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik wird die Produktion gestützt.
Insgesamt stellen die mit der Input-Output-Analyse gewonnenen Modellergebnisse eine Obergrenze der konjunkturstabilisierenden Effekte der investiven Ausgaben aus den Konjunkturpaketen dar. So könnte die Absorptionsfähigkeit der Impulse durch die Wirtschaft insbesondere im Baubereich geringer sein als hier geschätzt. Ein Teil des erwarteten Mengeneffekts bliebe aus, wenn Knappheitsverhältnisse entstehen, die in kräftige Preisanstiege münden. Auch dürfte die Erfüllung des Kriteriums der Zusätzlichkeit bei der Mittelbewilligung für kommunale Investitionen nach einer drei Jahre währenden Phase des Anstiegs schwierig werden.
Angesichts eines Prognosespektrums zwischen 2% und 5% Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2009 mag die hier ermittelte Gegenwirkung durch die Konjunkturpakete gering erscheinen. Dem starken Nachfrageeinbruch aus dem Ausland und seinen Folgen für die Inlandsnachfrage kann wohl mit den Instrumenten der nationalen Wirtschaftspolitik nicht entschieden begegnet werden.
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Urban Renewal in Saxony: A Need for a more Problem-orientated Allocation of Subsidies!
Claus Michelsen
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2008
Abstract
Derzeit wird die Bilanz des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ vor allem in Sachsen intensiv diskutiert. Bereits jetzt hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angekündigt, das Programm über das Jahr 2009 hinaus fortzusetzen. Kritiker werfen dem Stadtumbauprogramm allerdings vor, es würde insbesondere durch den Abriß von Altbaubeständen der Fragmentierung städtebaulich wertvoller Siedlungskerne Vorschub leisten. Vielerorts, insbesondere in Altbauquartieren, wird daher der vermehrte Einsatz von Aufwertungsmitteln gefordert. Der vorliegende Beitrag diskutiert in diesem Zusammenhang ob die Aufwertungsförderung die Wohnraumnachfrage stabilisiert. Es zeigt sich, daß das vorhandene Instrumentarium hier nur einen relativ kleinen Beitrag leisten kann. Vor allem die Aufwertung städtischer Randgebiete muß daher kritisch beurteilt werden, soll doch im Ergebnis der Stadtumbaubemühungen die Funktionsfähigkeit der Städte gestärkt werden und nicht der spätere Abriß vorher aufwendig verschönerter Stadtteile stehen. Weiterhin wird eine Typisierung der Städte hinsichtlich der Aufwertungspotentiale vorgeschlagen und die Förderpraxis am Beispiel des Freistaats Sachsen daraufhin näher beleuchtet. Die Ergebnisse sprechen dafür, daß bei der Bewilligung der Rückbauförderung eine Orientierung an der Nachfrage- und Leerstandsentwicklung sowie der Bebauungsstruktur erfolgt, sich inhaltliche Kriterien bei der Bewilligung von Aufwertungsmitteln jedoch nicht nachweisen lassen. Eine Konkretisierung und Schärfung der Fördervoraussetzungen und Vergabekriterien erscheint vor diesem Hintergrund geboten.
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Interregionale Ausgleichspolitik in Deutschland: Untersuchungen zu den Effekten ausgewählter Systeme zur Herstellung von „gleichwertigen Lebensverhältnissen“
Martin T. W. Rosenfeld, Björn Alecke, Peter Franz, Gerhard Heimpold, Heiderose Kilper, Kirsten Kunkel, Gerhard Untiedt, Sabine Zillmer
IWH-Sonderhefte,
No. 2,
2007
Abstract
Das Postulat, „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in allen Teilräumen der Bundesrepublik Deutschland herzustellen, wurde in den letzten Jahren in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion zunehmend zur Disposition gestellt. Die Kritiker des Status quo reklamieren sowohl eine geringe Effektivität der interregionalen Ausgleichspolitik für die Empfängerregionen als auch die Erwartung negativer Effekte für die wirtschaftliche Entwicklung in den Geberregionen und in der deutschen Volkswirtschaft insgesamt. Gleichwohl hat sich am Umfang und am traditionellen Instrumentarium der interregionalen Ausgleichspolitik, die dem genannten Postulat dienen soll, bislang kaum etwas verändert. Der Bund als staatlicher Oberverband sowie die wirtschafts- und finanzstarken Bundesländer werden immer noch in erheblichem Umfang in die Pflicht genommen, Unterstützung für die weniger prosperierenden Länder und Regionen zu leisten.
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Strategien der neuen Bundesländer im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Ein Vergleich –
Mirko Titze
IWH Discussion Papers,
No. 14,
2007
Abstract
Die Gemeinschaftsaufgabe gehört zu den wichtigsten Instrumenten beim „Aufbau Ost“. Die Bundesländer haben hier einen relativ hohen Gestaltungsspielraum, gezielt industriepolitische Anreize zu setzen. Der vorliegende Beitrag ist auf die neuen Bundesländer fokussiert, da sie immer noch durch strukturelle Defizite gekennzeichnet sind. Vor dem Hintergrund sinkender Fördervolumina stehen die Länder mehr denn je unter Druck, ihre Subventionen effizient einzusetzen. Das kann beispielsweise durch eine regionale sowie sektorale Fokussierung geschehen. Der Beitrag zeigt, dass Brandenburg das einzige der neuen Bundesländer ist, das diese Fokussierung in seinen Richtlinien verankert hat.
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Schwierigkeiten der Investitionsförderung – Der Fall CargoLifter AG
Mirko Titze
Wirtschaft im Wandel,
No. 12,
2006
Abstract
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einem konkreten Fall der Wirtschaftsförderung – der Gewährung von Investitionszuschüssen an die Cargo- Lifter AG durch die brandenburgische Landesregierung. Letztendlich wollte man durch diese Ansiedlungspolitik den Totalabsturz der Wirtschaft im Land Brandenburg, das besonders vom Strukturwandel betroffen ist, verhindern. Die Nützlichkeit der öffentlichen Förderung von Großinvestitionen war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand einer kontrovers geführten wirtschaftspolitischen Debatte. Nach einer anfänglichen Euphorie mit dem Einwerben von rund 220 Mio. Euro am Kapitalmarkt und der Zahlung von Subventionen in Höhe von insgesamt rund 50 Mio. Euro im wesentlichen über die GA-Förderung geriet das Unternehmen zusehends in finanzielle Schwierigkeiten. Einerseits agierte das Projektmanagement dieses Unternehmens mangelhaft, andererseits ist aber auch die Wirksamkeit des Förderinstruments kritisch zu hinterfragen. Der vorliegende Beitrag zeigt, daß Argumente für die Förderung der CargoLifter AG vorgelegen haben. Die Entscheidung, dieses Vorhaben auf der Grundlage der GA-Förderung zu subventionieren, ist eine wesentliche Ursache für das Scheitern dieses Unternehmens.
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01.12.2006 • 36/2006
Zur Einigung über den Korb 2 des Solidarpakts II
Bund und ostdeutsche Länder haben sich in diesen Tagen nach langwierigen Verhandlungen über die Definition des sogenannten Korbs 2 im Solidarpakt II verständigt. Damit wurde eine Vereinbarung aus dem Jahr 2001 konkretisiert, nach der der Bund zugesagt hatte, für überproportionale Leistungen (gemessen an den westdeutschen Ländern) zugunsten Ostdeutschlands insgesamt 51 Mrd. Euro (verteilt über den Zeitraum 2005 bis 2019) zur Verfügung zu stellen. Zu den einzurechnenden Leistungen zählten nach der damaligen Festlegung insbesondere die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, die EU-Strukturfondsmittel sowie die Investitionszulagen.
Joachim Ragnitz
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Growth oriented reorientation of the „Solidarpakt II”
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
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Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II - Langfassung
Joachim Ragnitz
Einzelveröffentlichungen,
No. 1,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
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Investment assistance in East Germany: A proposal for reforms
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
No. 9,
2005
Abstract
In den vergangenen Wochen ist eine Diskussion um eine effiziente Ausgestaltung der Investitionsförderung für die neuen Ländern entbrannt. Dabei stand insbesondere die Frage im Vordergrund, ob die Investitionszulage über das Jahr 2006 hinaus verlängert werden solle. Tatsächlich weist die Zulage aus Sicht der Wissenschaft eine Reihe von Nachteilen (wie Mitnahmeeffekte, Förderung von Fehlinvestitionen, keine Berücksichtigung von Beschäftigungseffekten in der Förderung) auf, die für eine Reform sprechen. Die vom IWH präferierte Lösung besteht darin, das Mittelvolumen der Zulage in die GA-Investitionsförderung zu übertragen. Dies würde es erlauben, die Bedeutung von Investitionsprojekten für die regionale Entwicklung wie auch deren Zukunftschancen bei der Entscheidung über die Fördermittelvergabe stärker zu berücksichtigen als bisher. Um die Länder zu einem Verzicht auf die Investitionszulage zu bewegen, wird hier eine Kompensationslösung vorgeschlagen, indem der Bund die ihm bei Abschaffung der Zulage zusätzlich zufließenden Mittel dazu nutzen sollte, die ostdeutschen Länder für ihre Mehrausgaben finanziell zu entschädigen. Dies könnte beispielsweise durch eine Veränderung der Finanzierungsanteile von Bund und Ländern geschehen.
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East German demographic development and the Financial Equalization Scheme
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2005
Abstract
Die ostdeutschen Länder und Gemeinden sind aufgrund ihrer geringen Steuer- und Finanzkraft in erheblichem Maße von finanziellen Leistungen des Bundes und der westdeutschen Länder abhängig. Vielfach wird erwartet, dass diese Transferabhängigkeit in den kommenden Jahren abnehmen wird. Da insbesondere die Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs (einschließlich der Umsatzsteuerverteilung und der Fehlbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen) von der weiteren Entwicklung der Wirtschaftsleistung in den neuen Ländern abhängen, wird es hierzu aber nur kommen, wenn der Wachstumsprozess in Ostdeutschland in den nächsten Jahren erheblich an Dynamik zulegt.
Im vorliegenden Beitrag wird ausgehend von einer Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis zum Jahre 2020 gezeigt, dass die Chancen für eine bedeutsame Verringerung der Zahlungen an die neuen Länder nicht besonders hoch einzuschätzen sind. Unter den hier getroffenen Annahmen zur Entwicklung von Produktivität und Erwerbsquote wird der Umfang des Länderfinanzausgleichs (einschließlich der damit verbundenen Ausgleichssysteme) im Untersuchungszeitraum sogar noch leicht zunehmen. Grund hierfür ist, dass die finanziellen Ausgleichssysteme eine weitgehende Nivellierung von Finanzkraftunterschieden zwischen den Ländern vorsehen und die Höhe der Zahlungen deswegen primär vom gesamtdeutschen Wirtschaftswachstum abhängen. Dennoch wird sich die Finanzlage der ostdeutschen Länder und Gemeinden von einem derzeit noch recht komfortablen Niveau deutlich verschlechtern, da gleichzeitig in diesem Zeitraum die Zuweisungen im Rahmen des Solidarpaktes II vollständig abgeschmolzen werden. Hieraus erwächst die Notwendigkeit, neben einer Anpassung der Ausgaben auch die eigenen Bemühungen zur Stärkung der Wachstumskräfte in Ostdeutschland zu erhöhen.
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